Hallo,
als wiss. MA an der Uni mit einer Teilzeitbeschäftigung (1Tag/Woche) und gleichzeitigem Promotionsstudium stellen sich mir bzgl der EK-Steuererklärung 09 folgende Fragen:
1. Ausgaben für mein Promotionsstudium kann ich als Fortbildunskosten (also Werbungskosten) angeben?
2. Muss (und falls ja wo in der WISO-Software) ich unter Angabe der Fortbildungskosten für die Promotion ein Stipendium angeben welches ich steuerfrei erhalte (Dies würde diese Kosten deutlich übersteigen und daher nicht mehr absetzbar machen)?
3. Meine gesamten Werbungskosten (inkl. Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, ...) übersteigen deutlich meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Teilzeitbeschäftigung am Lehrstuhl). Dies hat den Vorteil, dass ich Verlustvorträge bilde, die ich - sobald ich eine Anstellung nach vollendeter Diss - mit den zukünftig höheren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann?
4. Noch eine grundsätzliche Frage: Sonderausgaben (im Tool "allg. Ausgaben") kann ich nur im angefallen Jahr verrechnen, dafür allerdings mit allen Einkunftsarten?
Freue mich über jegliche Antworten und Hinweise!!!