Promotionsstudium als Werbungskosten

  • Hallo,


    als wiss. MA an der Uni mit einer Teilzeitbeschäftigung (1Tag/Woche) und gleichzeitigem Promotionsstudium stellen sich mir bzgl der EK-Steuererklärung 09 folgende Fragen:


    1. Ausgaben für mein Promotionsstudium kann ich als Fortbildunskosten (also Werbungskosten) angeben?
    2. Muss (und falls ja wo in der WISO-Software) ich unter Angabe der Fortbildungskosten für die Promotion ein Stipendium angeben welches ich steuerfrei erhalte (Dies würde diese Kosten deutlich übersteigen und daher nicht mehr absetzbar machen)?
    3. Meine gesamten Werbungskosten (inkl. Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, ...) übersteigen deutlich meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Teilzeitbeschäftigung am Lehrstuhl). Dies hat den Vorteil, dass ich Verlustvorträge bilde, die ich - sobald ich eine Anstellung nach vollendeter Diss - mit den zukünftig höheren Einkünften :rolleyes: aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann?
    4. Noch eine grundsätzliche Frage: Sonderausgaben (im Tool "allg. Ausgaben") kann ich nur im angefallen Jahr verrechnen, dafür allerdings mit allen Einkunftsarten?


    Freue mich über jegliche Antworten und Hinweise!!!

  • Hallo,


    meiner Einschätzung nach sind die Promotionskosten nicht abziehbar gemäß § 3c Abs. 1 EStG, weil sie mit steuerfreien Einnahmen, nämlich dem Stipendium (§ 3 Nr. 44 EStG) zusammenhängen.


    Zu deiner 4. Frage: "verrechenbar" im Jahr der Zahlung ja, bringt aber nichts, wenn zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Für Sonderausgaben gibt's auch keinen Verlustvortrag.

  • 1. Ausgaben für mein Promotionsstudium kann ich als Fortbildunskosten (also Werbungskosten) angeben?


    Vielleicht. Ich weiß nicht, ob die Argumentation bei 1 Tag pro Woche Anstellung so gut funktioniert. Bei größerem Umfang und sofern die Anstellung fachlich mit der Fachrichtung der Promotion zu tun hat, sollte es akzeptiert werden. Aber, das solltest Du entweder mit einem Steuerberater oder mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt diskutieren.


    2. Muss (und falls ja wo in der WISO-Software) ich unter Angabe der Fortbildungskosten für die Promotion ein Stipendium angeben welches ich steuerfrei erhalte (Dies würde diese Kosten deutlich übersteigen und daher nicht mehr absetzbar machen)?


    Du musst das Stipendium auf jeden Fall angeben. Das Stipendium wird unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt, d.h. Du zahlst zwar auf das Stipendium keine Steuern, allerdings wird das Stipendium auf die Höhe des Gesamteinkommens angerechnet, d.h. es erhöht Deine Steuerrate...


    3. Meine gesamten Werbungskosten (inkl. Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, ...) übersteigen deutlich meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Teilzeitbeschäftigung am Lehrstuhl). Dies hat den Vorteil, dass ich Verlustvorträge bilde, die ich - sobald ich eine Anstellung nach vollendeter Diss - mit den zukünftig höheren Einkünften :rolleyes: aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann?


    Verlustvorträge sind nicht möglich. Du hast ja auch keinen Verlust, da Du ja noch das Stipendium hast.


    4. Noch eine grundsätzliche Frage: Sonderausgaben (im Tool "allg. Ausgaben") kann ich nur im angefallen Jahr verrechnen, dafür allerdings mit allen Einkunftsarten?


    Richtig. Aber das bringt Dir jetzt auch keine Vorteile...

    • Offizieller Beitrag

    Das Stipendium wird unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt,

    Sicher?

    Verlustvorträge sind nicht möglich. Du hast ja auch keinen Verlust, da Du ja noch das Stipendium hast.

    Das widerspräche wiederum dem von Dir oben genannten.

    meiner Einschätzung nach sind die Promotionskosten nicht abziehbar gemäß § 3c Abs. 1 EStG, weil sie mit steuerfreien Einnahmen, nämlich dem Stipendium (§ 3 Nr. 44 EStG) zusammenhängen.

    So würde ich es auch sehen.


  • Sicher?


    Ja. Zumindest vor 10 Jahren war dies die übereinstimmende sowohl meines Steuerberaters als auch des Finanzamts.



    Das widerspräche wiederum dem von Dir oben genannten.

    Verstehe ich nicht. Wegen des Stipendiums sind die gesamten Einkünfte nicht Negativ. Du hast also keinen Verlust.



    So würde ich es auch sehen.

    Das hängt eben davon ab, wie eng die bezahlte Tätigkeit mit der Promotion zusammenhängt. Wenn eine volle Promotionsstelle eben zum Teil aus normalen Geldmitteln bezahlt wird und z.T. von einem steuerfreien Stipendium abgedeckt wird, dann sind die Kosten im Zusammenhang mit der Promotion abziehbar. In Zeiten halber und viertel Mitarbeiterstellen an deutschen Hochschulen durchaus nicht ungewöhnlich. Irgendwie muss man ja überleben...