Im Rahmen der doppelten Haushaltsfuehrung wurden mir die Umzugskosten aus dem Ausland anerkannt wobei diese von meinem auslaendischen Einkommen abgezogen wurde und nicht wie erwartet von meinem deutschen Einkommen was ich nach dem Umzug in Deutschland bezogen habe. Ich gehe davon aus das ich ohne diesen Umzug kein steuerpflichtiges Einkommen haette beziehen koennen.
Gibt es jemanden der mich auf eine rechtliche Lage verweisen kann. Vielleicht sind schon Urteile darueber erfolgt.
Danke
Dirk