(Rueck) Umzug aus dem Ausland

  • Im Rahmen der doppelten Haushaltsfuehrung wurden mir die Umzugskosten aus dem Ausland anerkannt wobei diese von meinem auslaendischen Einkommen abgezogen wurde ?( und nicht wie erwartet von meinem deutschen Einkommen was ich nach dem Umzug in Deutschland bezogen habe. Ich gehe davon aus das ich ohne diesen Umzug kein steuerpflichtiges Einkommen haette beziehen koennen.
    Gibt es jemanden der mich auf eine rechtliche Lage verweisen kann. Vielleicht sind schon Urteile darueber erfolgt.


    Danke
    Dirk

  • Verstehe ich nicht. Du bist nach Deutschland umgezogen, hast einen deutschen Wohnsitz und deutsches Einkommen. Damit solltest Du doch unbeschränkt steuerpflichtig sein und müsstest Dein "Welteinkommen" angeben. Daraus errechnet sich die Steuerschuld. Da wird nichts vom "ausländischen" oder "deutschen" Einkommen abgezogen. Das spielt da überhaupt keine Rolle.

  • Sorry aber ich habe bis zum Sommer Einkuenfte in den USA gehabt und bin dann nach DE zurueck gezogen und habe erst dann deutsches Einkommen wieder gehabt. Meine Frau war weiterhin in DE wohnhaft und hat auch hier weiterhin Einkuenfte bezogen deswegen die doppelte Haushaltsfuehrung. Das Problem was ich sehe warum werden die Umzugskosten nach DE von meinem amerikanischen Einkommen abgezogen und nicht von meinem deutschen Einkommen.


    Gruss

  • Nochmals: die Umzugskosten werden von Deinen gesamten Einkünften abgezogen. Das ist die Summe der Einkünfte in den USA und in D.


    Wo siehst Du denn, dass die Umzugskosten nur von Deinem U.S. Einkommen abgezogen werden und nicht von Deinem Gesamteinkommen?

  • indem ich vom Finazamt eine Aufstellung erhalten habe welche Werbungskosten von welchem Einkommen abzogen wurden. Dadurch das meine Umzugskosten von meinen auslaendischen Einkuenften abgezogen wurden reduziert sich der Progressionsvorbehalt wonach sich der Steuersatz errechnet um mein deutsches Einkommen zu versteuern. Unter Strich denke ich muesste ich besser kommen wenn mein deutsches Einkommen um die Umzugskosten verringert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde den Zusammenhang des "Rückumzugs" mal in diesem Zusammenhang sehen.

    Meine Frau war weiterhin in DE wohnhaft und hat auch hier weiterhin Einkuenfte bezogen deswegen die doppelte Haushaltsfuehrung.

    Tatsächlich dürfte es sich also begriffsmäßig eher um die Kosten der Auflösung der doppelten Haushaltsführung handeln. Der vom FA vorgenommene Abzug im Rahmen der Ermittlung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte wäre somit zutreffend.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Nochmals: die Umzugskosten werden von Deinen gesamten Einkünften abgezogen. Das ist die Summe der Einkünfte in den USA und in D.


    Nein, da die amerikanischen Einkünfte nur dem Progessionsvorbehalt unterliegen.


    Zitat

    Tatsächlich dürfte es sich also begriffsmäßig eher um die Kosten der Auflösung der doppelten Haushaltsführung handeln.


    Sehe ich auch so, da werden Gegenargumente schwerlich zu finden sein.

  • Hallo,


    ich bin auch 2009 aus dem Ausland nach Deutschland gezogen und habe nun das Problem dass das Finanzamt die Werbungskosten für den Umzug vom ausländischen Einkommen abzieht, was ja steuerlich kaum was bringt (nur Reduktion des Progression).
    Leider kann ich das nicht nachvollziehen, und leider helfen die Antworten in dem Thread bisher nicht weiter...


    Christian