Mietausfall

  • Moin ... Moin ...


    Bis zum 30.11.2010 habe ich meine Erdgeschoßwohnung vermietet.


    Bedingt durch Renovierungsarbeiten ( Fußböden, Fliesen, Wände ) werde ich voraussichtlich den Dezember und eventuell Januar keine Mieteinnahmen haben.


    Danach ist die Wohnung wieder vermietet.


    Ist das so ok, oder muss ich dem Finanzamt gegenüber etwas erkären ?
    Rechnungen werden vorliegen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch kein Problem. Du gibst die Mieteinkünfte Januar bis November 2009 an. Dabei dem FA kurz mitteilen, warum im Dezember keine Mieteinkünfte zu erwarten waren.
    In der Steuererklärung für 2010 dann genauso verfahren.
    Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die Wohnung auch weiterhin vermietet werden soll.
    Anm.: Petz war jetzt schneller als ich.