Kickback Erstattung aus Fonds angeben

  • Zitat

    BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 22.12.2009:
    Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen


    84 Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen.


    Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird.

    Aber wo jetzt eintragen? KAP Zeile 15

    • Offizieller Beitrag

    Ist bei Dir denn Kapitalertragsteuer einbehalten worden? Der ausschüttende Fonds bzw. die Invenstmentgesellschaft muss Dir doch irgend etwas mitgeteilt haben, sei es in Form einer Steuerbescheinigung oder sonst irgend etwas.

  • Ist bei Dir denn Kapitalertragsteuer einbehalten worden? Der ausschüttende Fonds bzw. die Invenstmentgesellschaft muss Dir doch irgend etwas mitgeteilt haben, sei es in Form einer Steuerbescheinigung oder sonst irgend etwas.

    Das Geld bekomme ich von einem Fondsvermittler 4 mal im Jahr überwiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es Einnahmen i.S. Tz. 84 des von Dir zitierten BMF-Erlasses vom 22.12.2009 betrifft, dann muss das Kreditinstitut auch Kapitalertragsteuer einbehalten. Da Dir aber der Fondsvermittler eine Vergütung zukommen lässt, und eben nicht das Kreditinstitut, gehe ich weiterhin von der widerlegbaren Vermutung einer Einnahme i.S. § 22 Nr.3 EStG aus.

  • Von Finanztest habe ich heute folgende Antwort erhalten


    • Offizieller Beitrag

    Von Finanztest habe ich heute folgende Antwort erhalten

    So neu ist die Erkenntnis doch nicht; soweit waren wir hier auch schon.

    Dann muss der Anbieter Dir auch eine Bescheinigung über dein Einbehalt der Kapitalertragssteuer ausgestellt haben!

    Sehe ich ebenso.

  • Dann muss der Anbieter Dir auch eine Bescheinigung über dein Einbehalt der Kapitalertragssteuer ausgestellt haben!

    Hat er aber nicht!
    Ist also KAP Zeile 15 dran?


    Und spielt es eine Rolle, ob die Fondsanteile vor oder nach dem 01.01.2009 erworben wurden?

    • Offizieller Beitrag

    Hat er aber nicht!
    Ist also KAP Zeile 15 dran?

    Ich hatte mal bei meinem Fonds-Verwalter angerufen, die sind dafür gar nicht zuständig, sondern der Vermittler, sagte man mir. An den musst Du Dich dann wenden.
    Heute abend schaue ich noch mal nach, wo ich es eintragen musste.

  • Ich hatte mal bei meinem Fonds-Verwalter angerufen, die sind dafür gar nicht zuständig, sondern der Vermittler, sagte man mir. An den musst Du Dich dann wenden.
    Heute abend schaue ich noch mal nach, wo ich es eintragen musste.

    Das wäre nett.


    Zu meinem Problem mit dem 01.01.2009 (Abgeltungssteuersticktag) habe ich mir mal Ekst §20 Abs 1 Ziffer 1 angesehen (vgl.Beitrag 6 von powerschwabe)


    "(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1.
    Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. 2Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. 3Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten. 4Als sonstige Bezüge gelten auch Einnahmen, die anstelle der Bezüge im Sinne des Satzes 1 von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 5 bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden;"
    .


    Demnach wären Kickbacks so eine Art "Dividendenzahlung" - Oder? Und Dividenden waren ja schon vor dem 01.01.2009 steuerpflichtig, was bedeuten würde, dass auch Kickbacks auf alte Fondsanteile voll steuerpflichtig sind?

  • Demnach wären Kickbacks so eine Art "Dividendenzahlung" - Oder? Und Dividenden waren ja schon vor dem 01.01.2009 steuerpflichtig, was bedeuten würde, dass auch Kickbacks auf alte Fondsanteile voll steuerpflichtig sind?

    Nee, eigentlich nicht. Es handelt sich um erstattete Provisionen. Und diese wurden dem Fondsvermögen entnommen, sprich es wurden dafür entsprechende Teile verkauft. Wenn der Fonds vor dem 1.1.2009 angeschafft wurde (ggf. Haltefrist berücksichtigen) wäre dies eigentlich steuerfrei!!
    Sah selbst mein Finanzamt so. Jedenfalls für das Jahr 2009 und erstattete die bei der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer für Kick-Backs
    Irr wird es nun für 2010. So bis Mai behielt meine Bank 25% Abgeltungssteuer für die Kick-Backs ein, um sie mir dann im Sommer zu ertatten. Bis Herbst wurden Kick-Backs dann nicht besteuert und im Oktober mein Konto in die roten Zahlen getrieben, weil nun die ganze Steuer für das lfd. Jahr wieder abgebucht wurde. Seither wird fleißig Steuer einbehalten, für Erstattungen von Fonds, die ich seit Jahren (!!!) halte. Und das gleiche Finanzamt, das für 2009 noch die Steuer erstattete, argumentiert nun, wie auch meine Bank, mit jenem ominösen Schreiben des BMF v. 22.12. 09.


    Meiner Meinung betrifft das aber lediglich Fonds ,die nach dem 1.1.2009 angeschafft wurden, denn da sinkt ja die nun zu versteuernde Wertsteigerung bzw. stiege der Verlust, der sich evt. steuerlich bemerkbar machen könnte.
    Erlassene Verkaufsprovisionen (Aufgabeaufschläge) waren damals ja auch nicht steuerpflichtig!


    Habe auf alle Fälle Einspruch eingelegt. Der wird aber erst entschieden, wenn auch über die ganze Abgeltungssteuer höchst richterlich entschieden ist. So lange ruht der Einspruch.

  • Und diese wurden dem Fondsvermögen entnommen, sprich es wurden dafür entsprechende Teile verkauft.

    Bist du dir da sicher? Wenn das stimmen würde, würde der Empfänger des Kickbacks ja überhaupt nicht profitieren, sondern nur von der linken in die rechte Tasche umschichten. Dass die Gelder dem Fondsvermögen entnommen werden, mag richtig sein, aber es werden doch keine Anteile des Anlegers, der den Kickback erhalt, verkauft! Eine Steuerfreiheit vor 2009 kann man daraus nicht ableiten. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG betrifft immer Vorgänge auf der Ertragsebene, keine Veräußerungstatbestände.

    • Offizieller Beitrag

    Bist du dir da sicher? Wenn das stimmen würde, würde der Empfänger des Kickbacks ja überhaupt nicht profitieren, sondern nur von der linken in die rechte Tasche umschichten. Dass die Gelder dem Fondsvermögen entnommen werden, mag richtig sein, aber es werden doch keine Anteile des Anlegers, der den Kickback erhalt, verkauft! Eine Steuerfreiheit vor 2009 kann man daraus nicht ableiten. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG betrifft immer Vorgänge auf der Ertragsebene, keine Veräußerungstatbestände.


    Kann nicht stimmen.
    Bei mir sind es die generell anfallenden Depot-Gebühren, die nicht dem Fondsvermögen entnommen werden.

  • Bei mir sind es die generell anfallenden Depot-Gebühren, die nicht dem Fondsvermögen entnommen werden.

    Aber die Vermittlungsprovisionen, die der Fonds an die Bank zahlt. Die Bank kann natürlich den Anleger auch dadurch an der Provision teilhaben lassen, dass sie einen Teil der Depotgebühren erlässt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber die Vermittlungsprovisionen, die der Fonds an die Bank zahlt. Die Bank kann natürlich den Anleger auch dadurch an der Provision teilhaben lassen, dass sie einen Teil der Depotgebühren erlässt.

    Korrekt.
    Bei mir ist es so, dass ein Anbieter sagt, wir erstatten die jährlichen Depotgebühren. Aber trotzdem werden die nicht dem Fondsvermögen entnommen...