Bin dabei meine Steuererklärung zu machen und muss feststellen, dass wir anstatt einer Rückerstattung Steuern nachzahlen müssen (auch unter Berücksichtigung der Günstigervariante). Lt. Bürgerentlastungsgesetzt werden im lfd. Steuerjahr Steuervergünstigungen auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt - aber ist es korrekt, dass dann wiederum Steuern nachgezahlt werden müssen?
Nachzahlung Steuern bei StKl-Kombi IV/IV ohne Faktor
- CorKü
- Erledigt
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Lt. Bürgerentlastungsgesetzt werden im lfd. Steuerjahr Steuervergünstigungen auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt - aber ist es korrekt, dass dann wiederum Steuern nachgezahlt werden müssen?
Natürlich kann das passieren, wenn z.B. der eingetragene Lohnsteuer-Freibetrag zu hoch war. Denkbar auch, dass der AG den Lohnsteuerabzug falsch vorgenommen hat. Kann man alles ohne nähere Infos nicht beurteilen.
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Auch (s.u.) in dieser Kombination kann ich den Fehler bestätigen:
Steuerklasse 4/4
Kein Faktor, keine Freibeträge eingetragen
nahezu identische Gehälter
keine weiteren Einnahmen
keine weiteren Ausgaben
nach Eingabe der mehrfach überprüften
Lohnsteuerbescheinigungen eines großen öffentlichen Arbeitgebers
(auch wenn die mal Fehler machen können)
wird ein mehrere Hundert Euro hoher NACHZAHLUNGSBETRAG ausgewiesen.In den Vorjahren gab es mit WISO keinerlei Probleme und erwartungsgemäß minimale Erstattungen aufgrund der kleinen Pauschalansätze des Programms für Kontoführungsgebühren u.ä. und die Berechnung passte jeweils 100%ig mit den Steuerbescheiden überein.
siehe auch Persönliche Angaben LINK>>>>> Berechnete Einkommenssteuer zu hoch
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Auch (s.u.) in dieser Kombination kann ich den Fehler bestätigen:
Steuerklasse 4/4
Kein Faktor, keine Freibeträge eingetragen
nahezu identische Gehälter
keine weiteren Einnahmen
keine weiteren Ausgaben
nach Eingabe der mehrfach überprüften
Lohnsteuerbescheinigungen eines großen öffentlichen Arbeitgebers
(auch wenn die mal Fehler machen können)
wird ein mehrere Hundert Euro hoher NACHZAHLUNGSBETRAG ausgewiesen.In den Vorjahren gab es mit WISO keinerlei Probleme und erwartungsgemäß minimale Erstattungen aufgrund der kleinen Pauschalansätze des Programms für Kontoführungsgebühren u.ä. und die Berechnung passte jeweils 100%ig mit den Steuerbescheiden überein.
siehe auch Persönliche Angaben LINK>>>>> Berechnete Einkommenssteuer zu hoch
Ja, was denn nun!?Persönliche Angaben Berechnete Einkommenssteuer zu hoch
Steuerklasse I oder 4/4 ohne Faktor?
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in beiden Konstellationen tritt der Fehler auf
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Lt. Bürgerentlastungsgesetzt werden im lfd. Steuerjahr Steuervergünstigungen auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt - aber ist es korrekt, dass dann wiederum Steuern nachgezahlt werden müssen?
Ja, es kann durchaus sein.
Neulich wurde hier solch ein Schreiben veröffentlicht, wo auf Nachzahlungen hingewiesen wird.Fakt ist aber auch, dass sich der Bereich Vorsorgeaufwendungen durch die Absetzbarkeit der KK-Beiträge arg verändert hat zu den Vorjahren.
Vielleicht sollte hier noch mal eine genauere Prüfung durchgeführt werden. -
Noch einmal: Eine Diskussion ohne Zahlen und fakten bringt rein gar nichts. es kann alles sein. Es kann aber auch ein Eingabefehler sein. Wer soll das so beurteilen?
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vielen Dank für die vielen Kommentare - hab noch einmal alles geprüft - einen Eingabefehler schließe ich eigentlich aus.
Ich werde jetzt am besten beim Finanzamt noch einmal anrufen und bei meinem Lohnsteuerbüro. Aufgrund der vielen Kommentare hier und auch in anderen Foren bin ich mir nicht sicher, ob eine Entscheidung für Steuerklasse IV/IV mit Faktor die bessere Variante ist. Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Differenzen.
Gem. Lohnsteuertabellen im Internet und Vergleiche zu 2009 sind die Steuern für 2010 richtig abgezogen - auch die Gesamtsteuerlast passt. Daher würde ich diese Situation so einschätzen, dass man aufgrund dieses neuen Gesetzes im lfd. Jahr eine höhere Steuerentlastung genießt , als einem zusteht und bei der Steuererklärung die große Überraschung erlebt. Ergo ---> eine Mogelpackung des Staates bzw. Milchmädchenrechnung. Mir wäre die alte Variante lieber. -
PS: wir haben auch keine Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten eingetragen
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Daher würde ich diese Situation so einschätzen, dass man aufgrund dieses neuen Gesetzes im lfd. Jahr eine höhere Steuerentlastung genießt , als einem zusteht und bei der Steuererklärung die große Überraschung erlebt. Ergo ---> eine Mogelpackung des Staates bzw. Milchmädchenrechnung. Mir wäre die alte Variante lieber.
Genau das habe ich neulich auch so gelesen.
Ich weiß nur nicht mehr. wo. -
Gewisse KV-Beiträge sind nicht mehr abzugsfähig, z.B. Private Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus und Tagegeld usw.
MfG Günter -
Richtig. Da werden 4% pauschal abgezogen von den KV-Beiträgen, wenn Anspruch auf Krankengeld besteht.
Hier steht sogar das Horrorszenario bei Stkl. 3/5:http://www.stb-web.de/fachartikel/article.php/id/4260
Abgesehen von den Vorauszahlungen denke ich an eine ähnliche Verfahrensweise bei Stkl 4/4.
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Nachdem nun die kostenlose Software Elsterformular mit
Berechnungsfunktion zur Verfügung steht, ist die Problematik im dortigen
Forum innerhalb weniger Stunden im Forum er(ge)klärt worden. Ohne Angabe von detaillierten Zahlen ...... Und nachgezahlt werden muss auch nicht ..... -
Nachdem nun die kostenlose Software Elsterformular mit
Berechnungsfunktion zur Verfügung steht, ist die Problematik im dortigen
Forum innerhalb weniger Stunden im Forum er(ge)klärt worden. Ohne Angabe von detaillierten Zahlen ...... Und nachgezahlt werden muss auch nicht .....
Und was war das Problem bzw. die Lösung? -
Nachdem nun die kostenlose Software Elsterformular mit
Berechnungsfunktion zur Verfügung steht, ist die Problematik im dortigen
Forum innerhalb weniger Stunden im Forum er(ge)klärt worden. Ohne Angabe von detaillierten Zahlen ...... Und nachgezahlt werden muss auch nicht .....Und was soll uns das sagen? Insbesondere sechs Wochen nach Problemstellung hier im Forum!
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Ich habe genau das gleiche Problem - sobald ich die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung in das Formular eintippe, bekomme ich die Mitteilung, dass ich zuviel Lohnsteuer gezahlt hätte. Das ist aber nach Abgabenrechner und den annähernd gleichen Daten wie 2009 einfach vom Programm falsch gemeldet. Außerdem ist es bei mir genauso, dass ich mit den gleichen Daten für das Jahr 2009 eine Rückerstattung bekommen habe, für das Jahr 2010 komischerweise nachzahlen muss. Das macht keinen Sinn, Vorsorgeaufwendungen hin oder her. Und Beiträge wie "Daten falsch eingegeben" oder "ohne genaue Daten kommt man hier nicht weiter" bringen einem ja auch nichts, da dieses Problem viele Nutzer haben.
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Und Beiträge wie "Daten falsch eingegeben" oder "ohne genaue Daten kommt man hier nicht weiter" bringen einem ja auch nichts, da dieses Problem viele Nutzer haben.
Und was anderes kann man hier gar nicht sagen, weil wir auch nur User sind. Für vermeintliche Fehler in der Software ist und bleibt der Buhl-Support der Ansprechpartner.
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Ich habe (eine vermeintliche) Lösung gefunden, indem ich die Beiträge meiner PKV nicht nur in die Zeile der Lstbescheinigung eintrage (die laut Wiso-Programm keine Auswirkung hat, was ich bestätigen kann) sondern zusätzlich unter Ausgaben - Versicherungen zusätzlich noch einmal eingegeben (da nicht angezeigt) und schwups war meine rote Zahlungsforderung wieder in eine grüne Rückerstattung gesprungen, die in etwa meiner letztjährigen Erstattung entspricht.
Ich bin ehrlich gesagt enttäsucht von der Wiso-Software, die ich seit 2005 erfolgreich und gerne benutze aber so etwas wie dieses Jahr gab es noch nie
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und schwups war meine rote Zahlungsforderung wieder in eine grüne Rückerstattung gesprungen, die in etwa meiner letztjährigen Erstattung entspricht.
...und du meinst, das wäre richtig.
So lange irgendwo, irgendetwas eingeben, bis eine Erstattung dabei herauskommt.
MfG Günter -
sondern zusätzlich unter Ausgaben - Versicherungen zusätzlich noch einmal eingegeben (da nicht angezeigt)
Hierzu lese Dir doch mal folgenden Beitrag durch: Zeile 28. LStB
Mit dem im Eingangspost geschilderten Problem, dürfte Dein Problem nichts gemein haben.