Nachzahlung Steuern bei StKl-Kombi IV/IV ohne Faktor

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ehrlich gesagt enttäsucht von der Wiso-Software, die ich seit 2005 erfolgreich und gerne benutze aber so etwas wie dieses Jahr gab es noch nie :cursing:

    Das sich das Steuerrecht jährlich ändern kann und es in Sachen Krankenkassen-Beiträge eine einschneidene änderung gab, kommt Dir dabei nicht in den Sinn!?
    Du solltest möglicherweise darüber nachdenken, ob es nicht besser ist, einen Angehörigen der steuerberatenden Zunft aufzusuchen, anstatt dem Programm die Schuld zu geben.

  • Darüber brauche ich nicht nachzudenken. Der Punkt ist, in meinem Lohnsteuerbescheid 2010 gibt es lediglich Eintragungen in den Zeilen 1-6, sonst nichts. Prompt meldet mir das Wiso-Programm, ich hätte zuviel Lohnsteuer für 2010 bezahlt. Warum?


    Der Abgabenrechner sagt mir ebenfalls, dass die Lohnsteuer korrekt ist, da nahezu identisch mit 2009. Das Wiso-Programm ist anderer Meinung. Warum?


    Die Werte von 2010 und 2009 sind fast gleichbeblieben, die Steuerklasse auch. Beim letzen Programm 2010 bekomme ich eine Erstattung von ca 400 Euro, jetzt eine Nachzahlung von ca 300 Euro angezeigt! Warum?



    Die Werte meiner PKV in Zeile 28 einzutragen, bringen keine Veränderung, da eh nur informativ, laut Hilfetext.


    Ich finde es einfach nur ärgerlich, dass die Bedienung des Wiso-Programmes sich dahingehend verschlechtert hat. Unabhängig von den stets bemühten Mods eine Klärung zu schaffen, wäre vielleicht einmal eine InfoMail an Buhl sinnvoll. Es geht mir nicht darum, meine Werte irgendwo einzutippen, dass ich eine Rückzahlung erhalte. Aber irgendwo muss ich doch meine Aufwendungen geltend machen können.

  • Hallo Wurstschnittchen!


    Darüber brauche ich nicht nachzudenken.

    Wenn Du bereit bist neben der Wiso-Software auch Brain 1.0 einzusetzen, könnten wir vielleicht auch Dein Problem lösen. Wenn nicht, könnte Dich der Rat von mArk78

    einen Angehörigen der steuerberatenden Zunft aufzusuchen

    vor einer Enttäuschung beim Erhalt des Steuerbescheids bewahren.


    Die Mods haben es schon mehrfach geschrieben, es hat sich im letzten Jahr bezüglich der Absetzbarkeit von Vorsorgeausgaben einiges geändert. Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wird seit 2010 unterschieden zwischen der Basisabsicherung einerseits und Wahl- bzw. Kompfortabsicherung andererseits. Die Aufteilung in diese Kategorien passiert bei gesetzlich Versicherten pauschal, privat Versicherte erhalten diese Information von ihrem Versicherer.
    Wie hier im Forum auch schon zu finden, ist deshalb der in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung steuerlich vollkommen uninteressant. Und auch deshalb sind die privaten KV/PV-Beiträge nicht "zusätzlich unter Ausgaben - Versicherungen" sondern ausschließlich dort entsprechend der oben genannten Kategorie anzugeben. Jetzt muss ich noch einmal auf das oben genannte 'Brain 1.0' zurückkommen. Woher soll denn Dein Arbeitgeber Deinen Beitrag zur Basisabsicherung kennen? Also bleibt Dir nichts anderes übrig, als diese Beiträge selbst anzugeben. Andere Abzugsbeträge, wie Werbungskosten, trägst Du ja auch von der Lohnsteuerbescheinigung getrennt ein.

    Ich habe (eine vermeintliche) Lösung gefunden, indem ich die Beiträge meiner PKV nicht nur in die Zeile der Lstbescheinigung eintrage (die laut Wiso-Programm keine Auswirkung hat, was ich bestätigen kann) sondern zusätzlich unter Ausgaben - Versicherungen zusätzlich noch einmal eingegeben (da nicht angezeigt) und schwups war meine rote Zahlungsforderung wieder in eine grüne Rückerstattung gesprungen, die in etwa meiner letztjährigen Erstattung entspricht.

    Hast Du dabei die Beiträge den Kategorien Basis- und Wahl-/Kompfortleistung zugeordnet?

    Der Abgabenrechner sagt mir ebenfalls, dass die Lohnsteuer korrekt ist, da nahezu identisch mit 2009. Das Wiso-Programm ist anderer Meinung. Warum?

    Auch zu diesem Thema hat es hier im Forum schon mehrere Threads gegeben. Verkürzt kann man sagen, der Abgabenrechner berechnet Dir nur die Vorauszahlungen aufgrund pauschal ermittelter Vorsorgebeiträge. Das stimmt mit der Berechnung der Einkommensteuer nur dann überein, wenn sich Deine Vorsorgebeiträge im Bereich der Pauschale bewegt.


    Ach ja, wenn Dir das deutsche Steuerrecht nicht gefällt, bist Du nicht der einzige. Nur, weder die Programmierer von Buhl, noch die User und Mods dieses Forums kannst Du dafür persönlich verantwortlich machen.
    Viele Grüße
    Rautka

  • Daher würde ich diese Situation so einschätzen, dass man aufgrund dieses neuen Gesetzes im lfd. Jahr eine höhere Steuerentlastung genießt , als einem zusteht und bei der Steuererklärung die große Überraschung erlebt. Ergo ---> eine Mogelpackung des Staates bzw. Milchmädchenrechnung. Mir wäre die alte Variante lieber.


    ...und an allem ist natürlich WISO schuild ?(
    Zum Merken:
    Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung auf die entstehende Einkommenssteuerschuld.
    Abgerechnet wird Ende des Jahres, und es muss nachgezahlt werden oder es gibt was raus.
    Was ist daran so schlimm :?: ... bei Strom, Gas, Wasser oder Mietnebenkosten meckert doch keiner :P
    Bei jedem Selbständigen war das schon immer so.
    MfG Günter

  • Die Mods haben es schon mehrfach geschrieben, es hat sich im letzten Jahr bezüglich der Absetzbarkeit von Vorsorgeausgaben einiges geändert. Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wird seit 2010 unterschieden zwischen der Basisabsicherung einerseits und Wahl- bzw. Kompfortabsicherung andererseits. Die Aufteilung in diese Kategorien passiert bei gesetzlich Versicherten pauschal, privat Versicherte erhalten diese Information von ihrem Versicherer.

    Wie hier im Forum auch schon zu finden, ist deshalb der in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung steuerlich vollkommen uninteressant. Und auch deshalb sind die privaten KV/PV-Beiträge nicht "zusätzlich unter Ausgaben - Versicherungen" sondern ausschließlich dort entsprechend der oben genannten Kategorie anzugeben. Jetzt muss ich noch einmal auf das oben genannte 'Brain 1.0' zurückkommen. Woher soll denn Dein Arbeitgeber Deinen Beitrag zur Basisabsicherung kennen? Also bleibt Dir nichts anderes übrig, als diese Beiträge selbst anzugeben. Andere Abzugsbeträge, wie Werbungskosten, trägst Du ja auch von der Lohnsteuerbescheinigung getrennt ein.

    Dann sag mir bitte, wo oder in welche Kategorie ich die Basisbeiträge meiner PKV inkl. Pflegeversicherung eintragen kann. :?:

    • Offizieller Beitrag

    Dann sag mir bitte, wo oder in welche Kategorie ich die Basisbeiträge meiner PKV inkl. Pflegeversicherung eintragen kann. :?:


    Das gibt Dir das Programm im Bereich Versicherungen und Altersvorsorge doch vor.
    Dort auf private KV und PV klicken, oder auch mal das Fragezeichen anklicken.

  • Was ist das hier? Versteckte Kamera? Genau dort habe ich die Werte doch eingetragen, mit dem für mich richtigen Resultat. Ich poste hier meine Vorgehensweise mit dem Resultat, dass es hier "Experten" mit "Brain 1.0" oder scheinbar "Erleuchtete" etc. gibt, die genau diese Vorgehensweise kritisieren ohne meinen Weg überhaupt kontrolliert bzw. nachvollzogen haben.


    mArk78 - Dankeschön! :)

  • Der Punkt ist, in meinem Lohnsteuerbescheid 2010 gibt es lediglich Eintragungen in den Zeilen 1-6, sonst nichts.


    ...also bist du ein Arbeitnehmer, der keine Krankenversicherung zahlt und auch keinerlei Zuschuss vom Arbeitgeber erhält.
    Das ist etwas was es nicht gibt.....oder du scheinst mir sehr durcheinander. ?(
    Falls du aber freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein solltest, so musst du mal korrekte Angaben machen, dann wird dir auch geholfen.
    Übigens ist das Thema der falchen Lohnsteuerbescheinigungen hier mehr als breitgetrenen worden, und jeder müsste jetzt Bescheid wissen.
    MfG Günter


    Übrigens....
    dort habe ich die Werte doch eingetragen, mit dem für mich richtigen Resultat.
    ...so gehts natürlich auch :P