Berechnete Einkommenssteuer zu hoch

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, jeder der seine Steuer macht, normale Werbungskosten ansetzt, nichts Aufwändiges hast, bekommt etwas heraus?

    Das konnte man früher so schon nicht sagen. Ab 2010 gilt diese Aussage, auf Grund einiger Änderungen im Steuerrecht, aber in keinem Fall mehr.

    Soll ich den Part von meinem Lebensgefährten doch lieber vom Steuerverein machen lassen?

    Ist manchmal die "günstigere" Alternative.


    Ohne genauere Angaben kann Dir hier keiner helfen. Aber es gibt noch andere mit diesem "Problem" im Forum. Also einfach ein bisschen lessen und vielleicht auch lernen.

    • Offizieller Beitrag

    Können Sie mir helfen, wenn ich entsprechende Daten gebe?

    Wir dürfen im Forum nur konkrete Fragen beantworten. Aber sofern der Ehegatte z.B. freie Heilfürsorge hat, kann ein solcher Fall z.B. eintreten. Wie gesagt, einfach mal hier im Forum lesen. Aber ein Eingabefehler kann dem natürlich auch zu Grunde liegen.

  • Folgendes konkretes Problem:


    Mann, Angestellter im öffentl. Dienst, ledig, keine Kinder, kein Eigentum, wohnt zur Miete.


    Laut Lohnsteuerbescheinigung entsprechende Anteile an Renten-/ Arbeitslosenversicherung, etc.


    Einbehaltene Lohnsteuer: ; Soli:
    Diese Sachen können in Abzug gebracht werden:


    Allgemein Ausgaben:


    Beträge zur Haftpflichtversicherung: 96,41


    BU mit Lebensversicherung, Start 1999: 810,80


    Krankkheitskosten: Zahnarzt inkl. Praxisgebühr: 296,00


    Mit Versicherungen und Altersvorsorge ergibt das 8560,00 und 296,000


    Ausgaben zum Lohn:


    Fahrtkosten: 605,00


    Bewerbungskosten: 43,00


    Telefonkosten (Anteil 50/50, da Chef verlangt, dass AN auf dem Handy erreichbar ist): 120,00


    Steuerberater: WISO: 39,95


    Sonstige Ausgaben: Reinigung und Reparatur Arbeitskleidung (Maler): 250,00


    Pauschalen angesetzt: 16,00 und 103,00


    Damit über 920,00-Pauschale.


    Mehr hat mein LG nicht...


    WISO berechnet Einkommensteuer mit: 5227,00 und Soli 287,48


    ergibt eine Differenz zur gezahlten Lohnsteuer eben den Abschlussbetrag von: 268,01


    Muss er die nun dem FA zahlen/ überweisen?

    • Offizieller Beitrag

    Muss er die nun dem FA zahlen/ überweisen?

    Ja.


    Wobei ich trotzdem auf irgendeinen Eingabefehler tippe. Ein "normaler" Angestellter des öffentlichen Dienstes mit Steuerklasse 1 ohne Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte sollte i.d.R. kein Nachzahlungsfall sein.


    Die genauen Zahlen Lohn/Gehalt. etc. würde ich oben rausnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Krankheitskosten fallen unter außergewöhnliche Belastungen. Hier muss die zumutbare Eigenbaelastung berücksichtigt werden.


    Die Pauschalen für Kontoführungsgebühr und weitere Arbeitsmittel sind ebenfalls Kann-Pauschalen im Rahmen der Nichtaufgriffsgrenzen-Regelung.
    Gerade die Pauschale für Kto-Führung sollte nur angesetzt werden, wenn Dein Mann Kontoführungsgebühren hatte!