Berechnete Einkommenssteuer zu hoch

  • Ich habe nur Einkünfte aus nicht selbstständer Arbeit, verheiratet, ein Kind. Nach der Eingabe meiner Lohnsteuerbescheinigungsdaten berechnet mir WISO ein Minus von mehreren hundert Euro. Gebe ich meine Daten jedoch in den Abgabenrechner des BMF ein, stimmt die dort berechnete Lohnsteuer exakt mit der Angabe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. Wie kann das sein?

    • Offizieller Beitrag

    Weil der Abgabenrechner lediglich den Lohnsteuerabzug errechnet. Bei der Einkommensteuererklärung richtet sich alles nach dem zu versteuernden Einkommen, dass sich nach Deinen Einnahmen und Ausgaben sowie ggf. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen errechnet. Hierbei wird natürlich Deine einbehaltene Lohnsteuer auf Deine Steuerschuld angerechnet. Die Lohnsteuer ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Im Übrigen werden bei der Einkommensteuerveranlagung auch noch verschiedene Günstigerprüfungen vorgenommen (Stichwort Kindergeld/Kinderfreibetrag, Riesterrente, etc.).

  • Wir haben aber keine anderen Einkommen, nur ein Gehalt, keine sonstigen Einträge auf der Lohnsteuerkarte außer ein Kind. Dann sollte doch die Lohnsteuer mit der Einkommenssteuer übereinstimmen.

  • Meine Frau arbeite 2010 nicht und hat auch keine Leistungen bekommen. Wie können die Abzüge, die meine Firma berechnet hat, zu gering sein, wenn sie genau mit der Berechnung der BMF Seite übereinstimmen?

    • Offizieller Beitrag

    Zitat miwe


    "Weil der Abgabenrechner lediglich den Lohnsteuerabzug errechnet. Bei der Einkommensteuererklärung richtet sich alles nach dem zu versteuernden Einkommen, dass sich nach Deinen Einnahmen und Ausgaben sowie ggf. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen errechnet. Hierbei wird natürlich Deine einbehaltene Lohnsteuer auf Deine Steuerschuld angerechnet. Die Lohnsteuer ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Im Übrigen werden bei der Einkommensteuerveranlagung auch noch verschiedene Günstigerprüfungen vorgenommen (Stichwort Kindergeld/Kinderfreibetrag, Riesterrente, etc.)."


    Möglicherweise haben Sie auch Falscheingaben gemacht.
    Ohne Zahlen kann da keiner was Genaues sagen.


    Sollte es Probleme mit dem Steuerrecht geben, ist ein Aufsuchen der steuerberatenden Zunft wohl ratsam.

    • Offizieller Beitrag

    Nach der Eingabe meiner Lohnsteuerbescheinigungsdaten berechnet mir WISO ein Minus von mehreren hundert Euro.

    Steht in Deiner Steuerberechnung wirklich "Abschlusszahlung"? Oder ist Dein "Minusbetrag" vielleicht ein Erstattungsbetrag?

  • Oder ist Dein "Minusbetrag" vielleicht ein Erstattungsbetrag?


    In der Anzeige *Berechnung* ist der ausgerechnete - Minusbetrag (rot) immer eine Erstattung für den Steuerpflichtigen.
    Steht aber anschließend auch extra nochmals darunter.
    MfG Günter

  • Genau das gleiche Problem habe ich auch:


    Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
    (öffentlicher Dienst, mehrfach geprüfte Steuerberechnung = o.k.)
    (laufendes Gehalt ohne unterjährige Änderungen)
    ('Ausgleichsberechnung im Dezember' wenige Cent)
    Steuerklasse 1
    keine weiteren Einkünfte
    keine weiteren Ausgaben


    sollte wie in Vorjahren eine minimale Rückzahlung wegen Kontenführungsgebühren etc geben
    ergibt aber 850,-€ Nachzahlung an das FA !!!!


    Da ist wohl etwas falsch in den automatischen Einträgen der Krankenversicherungsbeiträge.
    Mein Verdacht beruht darauf, dass Grenzsteuersatz mal 1900,-€ Pauschale in etwa den Nachzahlungsbetrag ergibt.

    • Offizieller Beitrag

    sollte wie in Vorjahren eine minimale Rückzahlung wegen Kontenführungsgebühren etc geben

    Wie soll das denn gehen?
    Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist mit 920 ein zigfaches höher als der Kontoführungsgebühren-Pauschbetrag.


    Habe meine Eingaben geprüft anhand der Lohnsteuerbescheinigung. Ergibt wie in den letzten Jahren eine Erstattung.

  • Wie soll das denn gehen?
    Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist mit 920 ein zigfaches höher als der Kontoführungsgebühren-Pauschbetrag.


    Habe meine Eingaben geprüft anhand der Lohnsteuerbescheinigung. Ergibt wie in den letzten Jahren eine Erstattung.


    Meinetwegen auch keine aber ....


    Fakt ist, dass Programm eine Nachzahlung von Steuern in Höhe von mehreren hundert Euro ausrechnet.


    Um zu vermeiden, dass aus der Vorjahresübernahme etwas falsch ist habe ich die Daten komplett per Interview noch einmal neu angegeben.
    Das Ergebnis bleibt dabei.

    • Offizieller Beitrag

    Das Ergebnis bleibt dabei.

    Dann stimmt es ja vielleicht auch. Aber hier kann das ohne Kenntnis aller Zahlen und Daten niemand beurteilen.

  • Fakt ist aber auch, dass sich der Bereich Vorsorgeaufwendungen durch die Absetzbarkeit der KK-Beiträge arg verändert hat zu den Vorjahren.


    Vielleicht sollte hier noch mal eine genauere Prüfung durchgeführt werden.

    Man korrigiere mich .....
    Wenn ich eine einwandfreie Lonsteuerbescheinigung in Wiso einklappere ohne zusätzliche Einnahmen und Ausgaben kann es in der Steuerberechnung zu keiner Nachzahlung kommen. Es sei denn, die durch die Eingabe bekannten Beträge wurden nicht oder nicht richtig in die entsprechenden Bereiche der Absetzbarkeit übernommen.

    • Offizieller Beitrag

    Und noch einmal: Deine Eingaben kann hier niemand prüfen. Wer soll das also beurteilen? Es gibt verschiedene Fallgestaltungen, bei denen Nachzahlungen denkbar sind. Möglich ist aber auch ein Eingabefehler. Vielleicht dann einfach den Steuerbescheid abwarten. Das FA ändert nämlich bei Eintragungsfehlern auch zu Gunsten des Steuerbürgers. Vorausgesetzt, natürlich, diese werden bemerkt.

  • Nachdem nun die kostenlose Software Elsterformular mit Berechnungsfunktion zur Verfügung steht, ist die Problematik im dortigen Forum innerhalb weniger Stunden im Forum er(ge)klärt worden. Ohne Angabe von detaillierten Zahlen ...... Und nachgezahlt werden muss auch nicht .....

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem nun die kostenlose Software Elsterformular mit Berechnungsfunktion zur Verfügung steht, ist die Problematik im dortigen Forum innerhalb weniger Stunden im Forum er(ge)klärt worden. Ohne Angabe von detaillierten Zahlen ...... Und nachgezahlt werden muss auch nicht .....

    Auch hier die Frage: Und was soll uns das sagen? Insbesondere sechs Wochen nach Problemstellung hier im Forum!

  • Steht in Deiner Steuerberechnung wirklich "Abschlusszahlung"? Oder ist Dein "Minusbetrag" vielleicht ein Erstattungsbetrag?


    Hallo, Ihr Lieben, ich sitze gerade vor der Steuer und bin nun unsicher.


    Mein Lebensgefährte, Steuerklasse 1, einige absetzbare Sachen gemäß den Steuertipps etc, auf mehr kommt er nicht, nun steht dort Abschlusszahlung in rot von ca. 268 €.


    Beim Teil "Steuerkurzerechnung" steht eben nun in rot der Betrag.


    Muss er den nun noch nachzahlen oder ist es eine Erstattung?


    Vielen Dank für eine Antwort, traue mich so lange nicht die Berechnung abzuschicken...


    Mia30

  • Hm, wie kann das denn dann sein?


    Ich dachte, jeder der seine Steuer macht, normale Werbungskosten ansetzt, nichts Aufwändiges hast, bekommt etwas heraus?


    Soll ich den Part von meinem Lebensgefährten doch lieber vom Steuerverein machen lassen?


    LG