Wie buche ich pauschal 20% des privaten Telefonanschlusses als Betriebsausgabe?

  • Hallo,


    erst einmal ein frohes und gesundes Neues (wenn's dafür noch nicht zu spät ist ;) )!


    Ich will pauschal 20% meines privaten Telefonanschlusses als Betriebsausgabe buchen. Ich weiß dass es diese Möglichkeit rein rechtlich gibt, aber das Problem ist, dass die privaten Telefonkosten naturgemäß auch von meinem privatem Konto abgebucht werden. Das heißt es gibt rein geschäftlich kein Geldfluss. Wie verbuche ich jetzt also die 20% Pauschale als Betriebsausgabe? Oder muss ich dies als Freiberufler "einfach" bei der Einkommenssteuererklärung angeben?


    Ich arbeite übrigens mit WISO Mein Büro 2011.


    Vielen Dank für Eure Hilfe und nen guten Start in die Woche,
    Steffen

  • Wie verbuche ich jetzt also die 20% Pauschale als Betriebsausgabe?


    4920 Telefonkosten Soll
    1890 Privateinlage Haben


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß dass es diese Möglichkeit rein rechtlich gibt, aber das Problem ist, dass die privaten Telefonkosten naturgemäß auch von meinem privatem Konto abgebucht werden.

    Diese Möglichkeit besteht aber auch nur, wenn die tatsächlichen Verhältnisse dem entsprechen. Es muss der tatsächliche Anteil der Privatnutzung der betrieblichen Telefonkosten abgegrenzt werden. Und glaube mir, dieser Ansatz wird oftmals überprüft und muss durch geeignete Nachweise untermauert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo stewert,
    Bei Steuer Variante 3 kann man sich das Konto Telefon unter > Finanzen > Zahlungen > Kategorie auf sichtbar einstellen. Dazu geht man auf > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten > Text suche "Telefon" -> Konto 4920 ganz unten F6 Konto... > Kontendetails bearbeiten ganz oben rechts von unsichtbar auf > Kontenliste Standard stellen. Privatanteil auf 80 % festsetzen Standard Steuer Satz 19 % OK Fertig.


    Jetzt nur noch die volle Rechnung unter Zahlungen Kasse Ausgabe eingeben
    Empf: z.B.Telekom Deutschland GmbH
    Verwendung: z.B.: Rg Nr vom ...
    Vorsteuer 19 % ist voreingestellt
    Ausgabe über vollen ursprünglichen Rechnungsbetrag einsetzen und fertig. In den Buchungen werden 20 % als betriebliche Ausgabe gebucht.

  • Erst einmal vielen Dank. Ihr seit besser und vor allem schneller als jede andere (kostenpflichtige) Supporteinheit ...:-) Respekt!


    Die Verhältnismäßigkeit sollte bei mir gegeben sein. Ich bin IT-Berater/Softwareentwickler und arbeite sehr viel (derzeit fast immer) vom heimischen Büro aus. Das Telefon anfürsich wird zwar rein privat genutzt aber das FAX und vor allem der DSL-Anschluss fast ausschließlich beruflich. Das Handy (mit Festnetztnummer über ne Home-Zone) benutze ich fast ausschliesslich geschäftlich. Darum rechne ich derzeit das Handy auch bereits über das Telefon-Konto 4920 mit einem 30%igen Privatanteil ab. Kann ich jetzt das Konto einfach kopieren (als Konto z.B. 4921 "privates Telefon" oder so), den privat Anteil dann auf 80% setzen und dieses dann verwenden? Muss es dazu eine Kontobewegung auf dem Geschäftsgirokonto geben? Eigentlich nicht, oder liege ich da falsch?


    Gruß,
    Steffen

  • Lies dazu einfach einmal in der MB-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchführung das Kapitel ->Einnahmekategorien ->Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen. In diesem Kapitel wird die gesamte Handhabung anschaulich und für beide MB- Buchhaltungsvarianten erklärt. Das kopieren eines Kontos ist hierfür nicht notwendig.

  • mmmh ... ok. Ich mach's jetzt so: Im Konto 4920 setze ich den Privatanteil auf 0%. Dann buche ich den privaten Anteile (30 bzw. 80%) für die Telefonkosten für den geschäftlichen bzw. privaten Telefonvertrag wie in der Hilfe beschrieben von Hand.


    Vielen Dank,
    Steffen

  • Lies dazu einfach einmal in der MB-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchführung das Kapitel ->Einnahmekategorien ->Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen. In diesem Kapitel wird die gesamte Handhabung anschaulich und für beide MB- Buchhaltungsvarianten erklärt. Das kopieren eines Kontos ist hierfür nicht notwendig.


    Dort steht für Buchungsvariante 2, dass man mit Hilfe der Splittbuchung den geschäftlichen Anteil als Ausgabe unter Telefonkosten buche, den privaten als "nicht betriebsrelevant".
    Ich dachte, man müsse den Privatanteil (auch bei EÜR) als sonstige Einnahme und gewinnrelevant buchen.


    Rechnet man den Privatanteil vom Netto- oder vom Brutto-Betrag?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Ich glaube Du darfst hier den privaten Telefonanschluss, den Du auch zu z.B. 20% geschäftlich benutzt nicht mit dem geschäftlichen Telefonanschluss den Du zu 30% privat benutzt vertauschen.


    Beim privaten Telefonanschluss, den Du auch geschäftlich nutzt kannst Du zu z.B. 20 % auf den Brutto-Betrag als Ausgaben geltend machen. Wichtig ist hier allerdings, dass die USt nicht verrechnet werden darf (da diese ja privat bezahlt wurde).

  • Du liegst goldrichtig: Ich habe die beiden Varianten eines Telefonanschlusses nicht differenziert. Danke.

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Splittbuchung den geschäftlichen Anteil als Ausgabe unter Telefonkosten buche, den privaten als "nicht betriebsrelevant". Ich dachte, man müsse den Privatanteil (auch bei EÜR) als sonstige Einnahme und gewinnrelevant buchen.

    Du darfst hier den privaten Telefonanschluss, den Du auch zu z.B. 20% geschäftlich benutzt nicht mit dem geschäftlichen Telefonanschluss den Du zu 30% privat benutzt vertauschen.

    Du liegst goldrichtig: Ich habe die beiden Varianten eines Telefonanschlusses nicht differenziert. Danke


    Unabhängig davon gilt im Übrigen:

    • Unternehmer können die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten des betrieblich genutzten Telefons, Faxgerätes, Auto und Mobiltelefons und Internetanschlusses unter den weiteren Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen. Als Ausgleich hierfür müssen im Fall einer privaten Nutzung diese Vorteile als sog. unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterworfen werden. Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe sind grundsätzlich die durch die nicht unternehmerische Nutzung entstandenen Kosten - hier also die der Privatnutzung entsprechenden anteiligen Abschreibungen für die jeweiligen Geräte.
    • Grund- und Gesprächsgebühren gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Die auf diese Gebühren entfallenden Vorsteuerbeträge muss man in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil im Verhältnis der betrieblichen zur privaten Nutzung aufteilen. Nur den auf die betriebliche Nutzung entfallenden Anteil können Unternehmer als Vorsteuer abziehen. Eine unentgeltliche Wertabgabe hinsichtlich der Grund- und Gesprächsgebühren bzw. der Netz- und Providergebühren liegt insoweit nicht vor, eine Umsatzbesteuerung entfällt damit.


    In dem im Kapitel ->Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen aufgeführten Beispiel, werden die mit dem betrieblich geführten Telefon privaten Gespräche ausschließlich über eine eigene Rufnummer geführt:

    Zitat von MB Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchführung

    ... Angenommen, Sie erledigen Ihre privaten Telefongespräche über eine separate Rufnummer Ihres geschäftlichen Anschlusses.

    Der im genannten Kapitel der MB Hilfe daraus abgeleitete Lösungsvorschlag entspricht exakt der voraufgeführten Nummer 2 und ist meiner Meinung nach, daher nicht zu beanstanden.


    Da allerdings in vielen Fällen heute nur noch Verträge mit Flatrates abgeschlossen werden, kommt dieser Lösungsweg in der Praxis nicht mehr allzuoft vor, da eine saubere Kostenaufteilung bei Flatrates kaum möglich ist.

  • Welche Variante ist dann die attraktivere (bei gegebenem Rechnungsbetrag von 100,- Euro netto; EÜR, Personengesellschaft, vorsteuerabzugsberechtigt):


    a) Privatanschluss mit 70% geschäftlicher Nutzung
    b) Firmenanschluss mit 30% Privatanteil?

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