Hallo Mitglieder,
wo trag ich den die Praxisgebühren und Terapeutische behandlungen meines Sohnes ein. Der ist zwar 18 aber besucht noch die Schule und lebt bei uns im Haushalt.
Dank für jede Info
MfG
OLI
Hallo Mitglieder,
wo trag ich den die Praxisgebühren und Terapeutische behandlungen meines Sohnes ein. Der ist zwar 18 aber besucht noch die Schule und lebt bei uns im Haushalt.
Dank für jede Info
MfG
OLI
Bei Krankheitskosten in außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung.
Bei Krankheitskosten in außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung.
Dort gibt es ja irgendwie nur die Punkte "Ehemann" oder "Ehefrau". Aber dem Kind kann ich es nicht zuordnen.
Trage ich das dann beispielsweise einfach bei mir mit ein?
Trage ich das dann beispielsweise einfach bei mir mit ein?
Natürlich. Es sei denn, für ein Kind wird eine Einkommensteuererklärung erstellt und abgegeben.
Danke.