Vorgezogene Werbungskosten beim Immobilienkauf nicht erfaßbar

  • Hallo,


    wir haben im November 2010 einen Kaufvertrag zu einer ETW unterschrieben. Übergang von Nutzen und Lasten (und Bezahlung) fand im Januar 2011 statt. Makler und Notargebühren wurden noch in 2010 fällig.
    Leider kann ich die vermietete Immobilie nicht erfassen, wg. Fehlermeldung: "Das Anschaffungsdatum muss in oder vor 2010 liegen!"


    Das zuständige Finanzamt sprach in diesem Zusammenhang von "vorgezogenen Werbungskosten" (wenn ich mich da noch richtig erinnere).


    Was ist zu tun?


    Viele Grüße und Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    "Das Anschaffungsdatum muss in oder vor 2010 liegen!"


    Das ist auch richtig so, weil:


    "Das Anschaffungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem das Objekt übergeben wird und Sie es somit auch ab diesem Zeitpunkt nutzen können, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung."


    Anschaffungszeitpunk in dem Fall also das Jahr 2011.

    • Offizieller Beitrag

    Du bist Dir aber im Klaren darüber, dass Makler- und Notarkosten im Wesentlichen Erwerbsnebenkosten des Anschaffungsvorgangs darstellen und, soweit auf den Anteil Gebäude entfallend, im Wege der AfA zu berücksichtigen sind?


    Einzig Notarkosten für die Grundschuldeintragung/-bestellung sind insoweit ggf. als Werbungskosten abziehbar.


    Im Übrigen stimme ich Dir zu. Auch ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, vorweggenommene Werbungskosten im Programm einzutragen, ohne diesen Hinweis zu bekommen. Vielleicht ist es aber auch nur ein "Prüfhinweis". Zumindest die Anlage V wird zutreffend erstellt. Ob eine ELSTER-Übermittlung mit diesem Hinweis möglich ist, kannst allerdings nur Du selber durch eine entsprechende Erklärungsabgabe prüfen. Sollte eigentlich klappen, da die ELSTER-Vorabprüfung insoweit keinen fehler moniert.


    Ich denke auch, Buhl sollte diesen Hinweis hinsichtlich der zulässigen Möglichkeit vorweggenommener Werbungskosten textmäßig ergänzen.