Steuerklassenwechsel

  • Hallo an alle Wiso-Softwarenutzer,
    ich habe mich nun hier im Forum registriert, da ich beim ausfüllen der Steuerklärung mit Wiso Sparbuch an meine Grenzen stoße.
    Vielleicht findet sich ein Profi, welcher sich meinem Problem widmet.
    Nun zu meinem Problem:
    Wir haben am 02.07.2010 Nachwuchs erhalten Wir haben nach Ablauf der Mutterschutz-zeit, also am 01.09.2010 die Steuerklassen von 4-4 in 3-5 gewechselt.
    Also für den Zeitraum des Elterngeldes hat meine Frau die Steuerklasse 3 und ich die Steuerklasse 5. In Wiso Sparbuch bei Eintragung meiner Lohsteuerbescheinigung angezeigt, dass ich bei einem Wechsel der Steurklasse im Jahr 2010 die letzte gültige (aktuelle) Steuerklasse eingeben soll (sowohl für mich als auch für meine Frau).
    Ich kann nirgendwo den Zeitraum eingeben wie lange zb. meine Frau die Steuerklasse 4 erhalten hat. Das gleich gilt natürlich auch für mich.


    Wie soll die Software ohne diese Angaben die Steuerrückerstattung schätzen, wenn sie nicht genau weis für welche Monate wir mit 4-4 und mit 3-5 versteuert worden.


    Oder muss ich das Ganze etwas anders in der Software eingeben???


    Vielen Dank vorab für eure Mühe!!!


    MfG taunus2003

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll die Software ohne diese Angaben die Steuerrückerstattung schätzen, wenn sie nicht genau weis für welche Monate wir mit 4-4 und mit 3-5 versteuert worden.

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Für die Höhe der Einkommensteuerfestsetzung ist es vollkommen unbeachtlich, nach welcher Steuerklasse der Arbeitslohn lohnversteuert worden ist (Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommensteuer = vereinfacht ausgedrückt, ist es eine Art Einkommensteuer-Vorauszahlung). Aus dem zu versteuernden Einkommen errechnet sich die Jahreseinkommensteuerschuld. Die Anrechnung einbehaltener Lohnsteuer ergibt dann eben eine Erstattung oder eine Nachzahlung.

  • Vielen Dank für die schnelle und umfassende Beantwortung.
    Wenn man sich das ganze richtig durch den Kopf gehen lässt, ist es ja auch logisch.
    Also nochmal besten Dank für die Erläuterung.


    MfG taunus-2003

  • Hallo an alle Forumnutzer,


    Habe für meine Steuererklärungen der letzte beiden Jahre immer die WISO Software genutzt und war bzw. bin damit auch völlig zufrieden.


    Nur habe ich eine Frage das Jahr 2012. Seit Juni ist meine Frau auf Grund sehr misslicher Umstände zur EU-Rentnerin "erklärt" worden. Ich bin weiterhin berufstätig. Auf Grund dieses Fakts haben wir die Steuerklasse gewechselt. Von 4/4 auf 3/5.


    Meine Frage: Muss ich diesen Wechsel, welcher ja innerhalb des "laufendenSteuerjahres" vorgenommen wurde, irgendwo in der Software eingeben?


    Also z.B: Steuerklasse Ehemann von .... bis: Klasse 4; ab: Klasse 5 [..]


    Und Zweitens, als was zählen die EU-Rentenbezüge meiner Frau?


    Ich glaube meine Frage 1 ist in etwa der meines "Vorfragers" gleich?!


    Viele Grüße und schon jetzt besten Dank für eine Antwort


    Thomas

  • Ich glaube meine Frage 1 ist in etwa der meines "Vorfragers" gleich?!


    ...deshalb kannst du auch die gleiche Antwort nehmen :)
    MfG Günter