Steuer-Sparbuch 2011 und Riester ohne Bescheinigung nach §10a

  • Hallo Forum,


    ich bin gerade am Durchackern der Steuererklärung für 2010. Ich weiß einfach nicht, wie ich die Riester Rente erfassen soll. Da ich ab 2010 keine Bescheinigung nach §10a mehr erhalte, müsste es eigentlich irgendwo die Option "Einwilligung elektronische Datenübermittlung" oder so ähnlich geben. Ich finde das aber nirgends, deshalb werde ich vom Programm immer aufgefordert die Daten nach §10a zu erfassen.
    Fehlt das im Programm oder kommt da noch ein Update? Die momentan aktuellste Version hab ich drauf.


    Gruß - Markus

    • Offizieller Beitrag

    ich bin gerade am Durchackern der Steuererklärung für 2010. Ich weiß einfach nicht, wie ich die Riester Rente erfassen soll. Da ich ab 2010 keine Bescheinigung nach §10a mehr erhalte, müsste es eigentlich irgendwo die Option "Einwilligung elektronische Datenübermittlung" oder so ähnlich geben. Ich finde das aber nirgends, deshalb werde ich vom Programm immer aufgefordert die Daten nach §10a zu erfassen.

    Schau Dir mal diesen Thread an.
    Die Daten müssen aber trotzdem eingegeben werden. Nur braucht man die Bescheinigung des Anbieters nicht mehr mitschicken.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das aber nirgends, deshalb werde ich vom Programm immer aufgefordert die Daten nach §10a zu erfassen.


    Wenn der Anbieter keine Bescheinigung nach § 10a mehr versendet, so darf in dem Kästchen in Zeile 9 der Anlage AV keine Ziffer stehen (z.B. eine "1")


    Sollte bei Dir dort evtl. eine "1" stehen, so klickst Du im Formular in dieses Kästchen und korrigierst das jetzt in der geöffneten Maske.


    Übrigens: Wenn keine Bescheinigung nach § 10a vorliegt, so wird automatisch auch nur noch die Seite 1 der Anlage AV bedruckt; die Seite 2 bleibt dann leer, weil sich das FA die relevanten Daten aus den el. übermittelten Daten des Anbieters holt.