Steuererklärung 2010: Absetzbarkeit Beträge KV u. PV bei freiwilliger gesetzlicher Krankenkasse

  • Hallo Zusammen,


    ich brüte über meiner 2010-er Steuererklärung und bin verunsichert wegen der Beiträge KV und PV. Ich war in 2010 Arbeitnehmerin, aber freiwillig versichert, da über der Beitragsbemessungsgrenze liegend. Kann mir jemand sagen, wie die Absetzbarkeit über das Programm gewährleistet wird ? Ich habe die entsprechenden Beträge im Formular Steuerbescheinigung eingegeben - reicht das ? Oder sind noch irgendwo anders Eingaben erforderlich ? ?(


    Wäre sehr dankbar für schnelle Hilfe,


    lG Meg

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand sagen, wie die Absetzbarkeit über das Programm gewährleistet wird ? Ich habe die entsprechenden Beträge im Formular Steuerbescheinigung eingegeben - reicht das ? Oder sind noch irgendwo anders Eingaben erforderlich ? ?(

    Warum sollte das Programm die Absetzbarkeit gewährleisten?
    Hast Du das Fragezeichen neben dem Punkt 28 mal angeklickt?

  • ... ich bin fündig geworden.


    Ich hatte auch einen Hinweis im Programm selbst überlesen. Dank Deines Hinweises mit dem Fragezeichen, Mark, habe ich mich nochmal sämtlichen Fragezeichen gewidmet und siehe da: man sollte halt immer ALLES anklicken !


    Natürlich kann ein Programm nicht die "Absetzbarkeit sicherstellen", aber eine korrekte Eingabe kann die Voraussetzungen dafür schaffen... . Locker bleiben und nicht jede Begrifflichkeit auf die Goldwaage legen ... ;) !


    Viele Grüße von


    Meg

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann ein Programm nicht die "Absetzbarkeit sicherstellen", aber eine korrekte Eingabe kann die Voraussetzungen dafür schaffen... . Locker bleiben und nicht jede Begrifflichkeit auf die Goldwaage legen ... ;) !

    Wir bleiben schon locker. Nur diejenigen, die sich schon mal auf den Schlips getreten fühlen, wenn man sie auf die komfortablen Hilfen des bezahlten Programms oder auch die Suchfunktion des Programms und des Forums hinweist, sind es oftmals nicht. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann ein Programm nicht die "Absetzbarkeit sicherstellen", aber eine korrekte Eingabe kann die Voraussetzungen dafür schaffen... . Locker bleiben und nicht jede Begrifflichkeit auf die Goldwaage legen ... ;) !

    Ich bin absolut locker, erst recht, wenn man helfen konnte. :thumbup:
    Die Sache ist nur, dass man hier oft genug liest, dass zuallererst das Programm in Frage gestellt wird. Wenn man das dann so oft liest, kommt man zu solchen Aussagen, nachdem man aufgehört hat, sich zu fragen, warum dann das Programm gekauft wird, wenn man es doch in Zweifel zieht... ?(