Hallo,
unser Sohn - 22 Jahre - studiert. Kindergeldanspruch besteht.
Seit Mitte letzten Jahres lebt er in einer eigenen Wohnung. Wir unterstützen ihn monatlich (Miete, Lebenshaltung, ...), da er kein eigenes Einkommen hat.
Können diese - monatlich fixen - Kosten in der Einkommenssteuererklärung als "Unterstützung Bedürftiger" aqngegeben werden?
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt (z.B. Mietvertrag, Bankbelege, ...)? Gibt es eine Pauschalanrechnung, z.B. nach der "Düsseldorfer Tabelle" (Richtwerte für Unterhaltsanspruch)?
MfG
JFriese