Buchen im Jahresabschluss noch nicht ausgestellter Rechnungen

  • Hallo zusammen,


    wie verbuche ich (als Leistungserbringer) beim Jahresabschluss im SKR03 (Soll) bereits erbrachte Leistungen, für die ich erst im Folgejahr eine Rechnung erstelle?
    Was ist mit der Umsatzsteuer? Diese muss doch im alten Jahr gebucht werden?


    Gruß
    Peter

  • Hallo Peter,
    (natürlich alles ohne Gewehr :D , bin kein Bilanzbuchhalter) ich würde wie folgt buchen:
    Unfertige Leistungen an Bestandsveränderung unfertige Leistungen


    Somit wäre auch die Umsatzsteuer nicht von Belang, da diese erst mit der mit der Ausführung bzw. Vollendung der Leistung entsteht.
    Anders verhält es sich mit der Vorsteuer aus den "Verbindlichkeiten aus LuL", diese wird auf das Konto "Versteuer im Folgjahr abziehbar" gebucht.


    Viele Grüße vom


    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    das Problem in diesem Fall ist, das die Leistung bereits vollständig erbracht ist und somit in die Bilanz des "alten" Jahres einfliessen soll. Das gilt auch für die Umsatzsteuer, diese wird ja mit Vollendung der Leistung fällig. Da aber im alten Jahr keine Rechnung geschrieben worden ist, muss dies im Jahresabschluss dargestellt werden. Oder sollte in diesem Fall eine "vorgezogene" Rechnung mit Datum im alten Jahr gebucht werden, dann wäre es ja von der Auswirkung her ok.


    Gruß
    Peter

  • Oder sollte in diesem Fall eine "vorgezogene" Rechnung mit Datum im alten Jahr gebucht werden, dann wäre es ja von der Auswirkung her ok.


    Was heißt vorgezogene Rechnung :?: ....Leistung ist vollständig erbracht im alten Jahr, also auch berechnen im alten Jahr. Wo ist das Problem :?: :?:
    MfG Günter