Einnahmen des Kindes in der Ausbildung

  • Mein Sohn macht ein duales Studium und hat 2010 10000 € Ausbildungsvergütung erhalten. Er bekommt auch Kindergeld, da von dem Lohn bei der Berechnung noch etwas abgezogen wird. Er macht einen eigene Lohnsteuerveranlagung, da er Kapitaleinnahmen aus Ersparten bekommen hat und die Steuern zurückfordern kann.
    Wir müssen ihn bei unserer Veranlagung natürlich auch angeben mitsamt seinen Einnahmen. Seine Kosten für Kranken- Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung können wir laut Programm unter Sonderausgaben geltend machen. Über der Eingabemaske steht jedoch ausdrücklich: Kosten für Kinder, die kein Kindergeld beziehen.
    Unser Sohn bezieht jedoch Kindergeld, wo können wir die Kosten für die Sozialversicherung eintragen? Für uns macht das immerhin einen Unterschied von 400 € an Steuererstattung aus.
    Weiß jemand Rat?
    Oder müssen wir seine Einnahmen gar nicht angeben, da er ja eine eigene Veranlagung macht?
    Über Tipps würde ich mich sehr freuen.
    Kadafa

  • Wir bekommen das Kindergeld für unseren Sohn und für ein weiteres Kind. Dies ist auch von der Familienkasse geprüft und wurde uns für das Jahr 2010 in vollem Umfang gezahlt. Unser Sohn verbringt auch 3 Tage in der Woche bei uns, hat ein eigenes Zimmer, und Essen Wäschewaschen Heizung usw. wird von uns gezahlt. Das Kindergeld reicht dafür natürlich nicht aus - aber das ist ein anderes Thema.


    Es geht ja auch um unsere Veranlagung. Wir bekommen das Kindergeld, mein Sohn erhält eine Ausbildungsvergütung in genannter Höhe. Wenn wir diese eingeben, heißt es aber, wir sind nicht kindergeldberechtigt, obwohl die Familienkasse diesem zugestimmt hat.


    Frage ist nur, wo wir dann die Ausgaben für Krankenkasse, Rentenvers. usw eintragen können, schließlich hat mein Sohn seinen Lohn brutto, wenn wir diesen angeben müssen, sollten wir auch seine Ausgaben angeben können, denke ich.


    Ist vielleicht ein schwieriger Fall bei uns - es muss aber doch eine Lösung geben, oder nicht?


    Vielen Dank im voraus für Hilfe. :P

    • Offizieller Beitrag

    Frage ist nur, wo wir dann die Ausgaben für Krankenkasse, Rentenvers. usw eintragen können, schließlich hat mein Sohn seinen Lohn brutto, wenn wir diesen angeben müssen, sollten wir auch seine Ausgaben angeben können, denke ich.



    Ist vielleicht ein schwieriger Fall bei uns

    Nö. :)


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Seine Kosten für Kranken- Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung können wir laut Programm unter Sonderausgaben geltend machen.

    Die hat ja wohl Euer Sohn in seiner eigenen Einkommensteuererklärung gemäß der ihm vorliegenden Lohnsteuerbescheinigung eingetragen bzw. geltend gemacht.


    Ihr habt nur die Angaben zu machen, die Euch Billy1963 #4 dargestellt hat (Arbeitslohn, Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, etc.).

  • Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin schon einige Schritte weiter. Manchmal hat man einfach ein Brett vor dem Kopf. :sleeping:
    Welche Werbungskosten könnten wir denn angeben? Wie ist das mit Miete für seinen Wohnsitz in Bochum?


    Bei Fahrtkosten stellt sich die Frage ab wo ich die angeben kann. Unser Sohn fährt teils von seiner Wohnung (1. Wohnsitz) teils aber auch von uns (2. Wohnsitz) zur Uni bzw. zu seiner Arbeitsstelle, das macht einen Unterschied von 25 km. Kann man hier nur den Weg vom 1. Wohnsitz geltend machen?


    Hat jemand noch weitere Tipps bzgl. Werbungskosten?


    Schon mal herzlichen Dank im voraus. ^^

    • Offizieller Beitrag

    Ihr solltet genau die Werbungskosten angeben, die Euer Sohn eben auch in seiner eigenen Einkommensteuererklärung geltend gemacht bzw. anerkannt bekommen hat. Das FA gleicht das nämlich intern ab. Im Übrigen müsst Ihr natürlich auch seine Kapitalerträge und ggf. in diesem Zusammenhang stehende Aufwendungen im Rahmen der Angabe zu dessen eigenen Einkünften und/oder Bezügen angeben.