Unterstützung bedürftiger Personen

  • Hallo zusammen,


    unser Sohn ist noch im Studium, da er aber über 25 ist besteht kein Kindergeldanspruch mehr. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter zusammen. Die Lebensgefährtin arbeitet nur geringfügig freiberuflich wegen der 2-Jährigen Tochter. Unser Sohn hat ebenfalls ein geringfügiges Einkommen vom jobben neben dem Studium.


    Wir möchten gerne den monatlich an unseren Sohn gezahlten Unterhalt als "Unterstützung Bedürftiger" absetzen. Das Einkommen unseres Sohns muss bei der Steuererklärung ja angegeben werden, wie sieht es aber mit dem seiner Freundin aus, die ja mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt? Wie wirkt sich ihr Einkommen hier aus? Eine Angabe wer im Haushalt wohnt muss ja gemacht werden - allerdings keine zu deren Einkommensverhältnissen.


    Viele Grüße - und schon mal Danke im Voraus für eure Hilfe


    Gitta

  • Moin ...


    Direkt auf Deine Frage ob und wie das Einkommen / Vermögen der Freundin berechnet wird, kann ich Dir nicht antworten.


    Da ich selbst diese Woche beim Steuerberater ( ähnlicher Fall ) war, kann ich Dir nur raten, eine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Du kannst entweder viel Geld oder viel Ärger bekommen.


    Fakt ist, kein Einkommen, kein Kindergeld, kein Vermögen, keine LV, Bausparverträge usw. Es wird alles be- und verrechnet.
    Es wurde hier im Forum aber auch reichlich dazu geschrieben !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Gehe ich richtige in der Annahme, dass die Lebensgefährtin auch zum Lebensunterhalt des Familienhaushalts beiträgt?


    Da gibt es so Begriffe wie Haushaltseinkommen pro Kopf etc. . Und staatliche Leistungen dürften da ja wohl auch fließen.


    Ich würde ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

  • knuddel: danke für deine Antwort. ich verstehe zwar, dass man viel Geld kriegen kann - allerdings nicht warum man viel Ärger kriegen sollte wenn man alles wahrheitsgemäß angibt. Oder hat dir dein Steuerberater diesbezüglich Angst gemacht?


    miwe4: Genau darum geht es mir - das Stichwort ist glaube ich das Wort Bedarfsgemeinschaft. Es bezieht aber keiner der beiden irgendeine Art der staatlichen Unterstützung. Wir waren uns lediglich nicht sicher ob die drei aus steuerlicher Sicht als Bedarfsgemeinschaft gelten für deren Unterstützung das Vermögen aller Haushalts angehörigen nachgewiesen werden muss. Wir sind mittlerweile ein Stückchen weiter und haben mal ausgefüllt was wir an Daten schon hatten und dann test halber die Checkliste anzeigen lassen in der man angezeigt bekommt welche Nachweise bei der Abgabe der Steuer mitzuschicken sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass sowohl für Schwiegertochter in spe als auch unsere Enkeltochter ein "Nachweis des Vermögens" beizulegen ist. Wir stecken jetzt also an der nächsten Ecke fest und fragen uns wie man nicht vorhandenes Vermögen nachweisen kann. Gibt es hierfür Formulare oder reichen Kontoauszüge? Im Falle der Kleinen gibt es ja weder das eine noch das andere...

    • Offizieller Beitrag

    Wir waren uns lediglich nicht sicher ob die drei aus steuerlicher Sicht als Bedarfsgemeinschaft gelten für deren Unterstützung das Vermögen aller Haushalts angehörigen nachgewiesen werden muss.

    Könnte man so sehen.

  • Hallo Gitta,


    es sollte nicht falsch rüberkommen ... und ich gönne Euch den Vorteil auf jeden Fall !


    Ich dachte hier insbesondere an Nachfragen des Finanzamtes !
    Du sagst, er lebt von einem geringfügigen Einkommen ( Frau... Mann... Kind )!
    Bezahlt Ihr den Rest, oder wovon leben die drei ? Miete, Kleidung, Lebensmittel, Versicherungen usw. !
    Da würden dann wahrscheinlich die ersten Fragen kommen !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Hallo Knuddel,
    schon ok.


    Die drei haben ca 550 Euro und Krankenkassenbeiträge von uns, Kindergeld (nachweisbar über Kontoauszüge), das was unser Sohn mit jobben neben dem Studium verdienen kann (also nicht allzu viel) und das was unsere Schwiegertochter in spe mit freiberuflichen Aufträgen so zusammenkriegt (leider auch nicht sehr viel). Aber man überlebt das schon - das Studium dauert ja nicht mehr ewig.


    Ich gehe also davon aus das Finanzamt möchte die Einnahmen/Überschuss-Rechnung, Lohnsteuerbescheinigung, Kindergelbescheid - und vielleicht auch eine Bescheinigung der Banken bei denen die beiden ihre Konten haben? Weiß du zufällig in welcher Form das (nicht-)existierende Vermögen zu bescheinigen ist?


    Viele Grüße
    Gitta

  • Hallo Gitta,


    ich möchte Dir hier keine falsche Antwort geben.


    Meiner Meinung nach müssen Deine Kinder nicht bescheinigen was sie nicht haben, sondern was sie haben !
    Dann gibt es noch Freibeträge in Höhe von 15 500.-- Euro.
    Wie es im Falle einer Bedarfsgemeinschaft ist, weis ich nicht !


    Hilfen gibt es aber genug ... Lohnsteuerhilfeverein z.B. ... kostet nicht allzuviel und ist das Geld wert !
    Wenn alles passt, kannst Du 8004.-- Euro pro Jahr, also 667.-- Euro pro Monat absetzen !


    Vielleicht meldet sich hier noch ein Fachmann mit einem Tipp !


    Gruß Kuddel

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