Unterstützung Bedürftiger und Arbeitszimmer

  • Hallo,


    Meine Freundin lebt mit mir im selben Haushalt und promoviert Vollzeit. Dazu haben wir eine Wohnung mit Arbeitszimmer gemietet dass sie auch zu 100% benutzt. Daher würde es mich interessieren ob ich neben der "Unterstützung Bedürftiger" auch das Arbeitszimmer als solchen absetzten kann.


    Danke und Gruß
    Markus

  • Hallo Napoleon,


    Danke für Deine schnelle Antwort. Nun ich will das Arbeitszimmer als das absetzen was es ist: ein zu 100% als solches genutztes Arbeitszimmer. nur das ich es nicht nutze sondern die von mit unterstütze Person. Die kann es mangels Steuerzahlung ja nicht absetzen. Sie bezahlt es ja auch nicht. Ich bezahle es und das geht ja wohl über das Pensum der "normalen" Unterstützung heraus.
    Ich sehe nun zwei Möglichkeiten:

    • Abrechnen als "Arbeitszimmer" als wenn ich es persönlich nutzen würde nur mit dem Hinweis auf die unterstütze Person
    • Abrechnen als zusätzliche Belastung zugunsten der Unterstützen Person die über die 8004€ hinaus geht.

    Ist da was dran? Kann man das so sehen? Welcher Weg wäre zu bevorzugen?


    Danke und Gruß
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Abrechnen als "Arbeitszimmer" als wenn ich es persönlich nutzen würde nur mit dem Hinweis auf die unterstütze Person

    nein

    Abrechnen als zusätzliche Belastung zugunsten der Unterstützen Person die über die 8004€ hinaus geht.

    nein

  • nein

    Ganz klar. Die Zurfügungstellung des Arbeitszimmers könnte man bestenfalls als "Naturalunterhalt" ansehen, sodass in jedem Fall der Unterhaltshöchstbetrag eine weitergehende Abzugsmöglichkeit ausschließt.

  • Meine Freundin lebt mit mir im selben Haushalt und promoviert Vollzeit.

    Ihr solltet prüfen, ob Deine Freundin Ihr Promotionstudium in einer eigenenSteuererklärung geltend machen kann. Somit dann auch ggf.
    das Arbeitszimmer.


    Hier kann man nachlesen: BMF,Schreiben IV C 8 - S 2227 - 5/05 v.04.11.2005


    S. 8
    26 Promotion: Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass dem Promotionsstudium und der Promotion durch die Hochschule selber der
    Abschluss eines Studiums vorangeht. Aufwendungen für ein Promotionsstudium und die Promotion stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, sofern ein berufsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist (BFH vom 4. November 2003, VI R 96/01, BStBl II 2004, 891). Dies gilt auch, wenn das Promotionsstudium bzw. die Promotion im Einzelfall ohne vorhergehenden berufsqualifizierenden Studienabschluss durchgeführt wird.


    Eine Promotion stellt keinen berufsqualifizierenden Abschluss eines Studienganges dar.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ihr solltet prüfen, ob Deine Freundin Ihr Promotionstudium in einer eigenenSteuererklärung geltend machen kann. Somit dann auch ggf. das Arbeitszimmer.

    Mangels eigener Einkünfte und/oder Bezüge läuft das Mietverhältnis ja auf den Threadersteller. Somit nicht abziehbarer Drittaufwand. Keine Chance.


    Wie Napoleon gesagt hat, fällt es allenfalls unter den Naturalunterhalt und ist mit den eh schon pauschalierten Unterhaltsaufwendungen bei Lebensgemeinschaften im Rahmen des Höchstbetrags von 8.004€ mitberücksichtigt.


    Ansonsten wäre es auch eine unzulässige Doppelberücksichtigung desselben steuerlichen Sachverhaltes.

  • Somit dann auch ggf.das Arbeitszimmer.

    läuft das Mietverhältnis ja auf den Threadersteller. Somit nicht abziehbarer Drittaufwand. Keine Chance.

    .... "ggf"., denn da war ich mir auch nicht sicher.


    Trotzdem bleibt zu prüfen, inwieweit Deine Freundin Werbungskosten für das Promotionstudium geltend machen kann.

  • Danke Allen, die sich hier die Köpfe für das Thema heiß geredet haben :) Es bleibt interessant!


    Ich werde es wohl nicht angeben und mich mit dem restlichen netten Zusatzbetrag zufrieden geben.
    Was ich allerdings noch nicht so ganz verstanden habe ist:

    Zitat

    Ihr solltet prüfen, ob Deine Freundin Ihr Promotionstudium in einer eigenenSteuererklärung geltend machen kann. Somit dann auch ggf.
    das Arbeitszimmer.

    Da sie ja kein Geld verdient (Geisteswissenschaften sind echt undankbar) zahlt sie ja auch keine Steuern ergo macht sie auch keine Steuererklärung. Wie soll das bitte funktionieren?
    Wenn ich da etwas nicht richtig verstanden haben sollte, wäre es toll wenn Ihr da ein bisschen Licht in mein Dunkel bringt


    Danke und Gruß
    Markus

  • Da sie ja kein Geld verdient (Geisteswissenschaften sind echt undankbar) zahlt sie ja auch keine Steuern ergo macht sie auch keine Steuererklärung. Wie soll das bitte funktionieren?

    Indem Sie eben eine Steuerklärung abgibt und die Kosten für das Studium in den Werbungskosten geltend macht. Wenn keine Einkünfte vorliegen
    entsteht ein Verlustvortrag, der dann ins nächste Jahr vorgetragen wird.


    Dieses Thema wurde hier schon mehrfach behandelt! Suchfunktion!!!!