Hallo,
ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Haus mit anderen Eigentümern. An die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft zahle ich monatlich Hausgeld, von dem ein Anteil als Rücklage verbucht wird.
Ich habe herausgefunden, dass ich in der Steuererklärung nur den Hausgeldanteil OHNE Rücklage angeben darf. Die Rücklage kann ich erst angegeben, wenn sie entnommen wird.
Wo gebe ich die Ausgabe der Rücklage an?
Und: In welchem Jahr gebe ich die Ausgabe der Rücklage an? Das Jahr in dem die Ausgabe stattfand (2010; ich muss also auf die Jahresabrechnung 2010 warten, die erst im Juli 2011 stattfindet) oder das Jahr in dem ich davon Kenntnis erlange; also mit der Jahresabrechnung 2010 im Juli 2011 (so wie Abrechnungsnachzahlungen/-rückzahlungen abgerechnet werden)?
Viele Grüße, M