Guten Tag zusammen! Ich bin seit April 2010 arbeitslos und habe zum Ende des Jahres 2010 vom Arbeitsamt zwei Nachweise zum Arbeitslosengeld erhalten: 1 X eine Entgeltbescheinigung mit Entgeld für Rentenversicherung und 1 x ein Leistungsnachweis mit dem Betrag für das Arbeitslosengeld. Es stehen auf den Nachweisen zwei verschiedene Beträge. Auf beiden Nachweisen ist zu lesen, daß die dortigen Angaben bei der Erstellung der Einkommensteuer anzugeben sind. Trage ich jetzt tatsächlich beide Beträge ein und wenn ja wo genau? Das ist für mich das erste Mal. Danke für Antworten!
Gruß frankssternchen