Arbeitslosengeld: wo und was genau eintragen?

  • Guten Tag zusammen! Ich bin seit April 2010 arbeitslos und habe zum Ende des Jahres 2010 vom Arbeitsamt zwei Nachweise zum Arbeitslosengeld erhalten: 1 X eine Entgeltbescheinigung mit Entgeld für Rentenversicherung und 1 x ein Leistungsnachweis mit dem Betrag für das Arbeitslosengeld. Es stehen auf den Nachweisen zwei verschiedene Beträge. Auf beiden Nachweisen ist zu lesen, daß die dortigen Angaben bei der Erstellung der Einkommensteuer anzugeben sind. Trage ich jetzt tatsächlich beide Beträge ein und wenn ja wo genau? Das ist für mich das erste Mal. Danke für Antworten!


    Gruß frankssternchen

    • Offizieller Beitrag

    1 X eine Entgeltbescheinigung mit Entgeld für Rentenversicherung und 1 x ein Leistungsnachweis mit dem Betrag für das Arbeitslosengeld.

    ist das wirklich so oder handelt es sich nicht vielmehr um einen Leistungsnachweis für das Finanzamt (mit einem bescheinigten Betrag X) sowie um ein Dokument Leistungsnachweis/Entgeldbescheinigung, auf der neben dem Betrag X (Entgelt für Rentenversicherung) auch ein Betrag Y (Betrag für Finanzamt) explizit ausgewiesen ist?

  • Hallo,


    erstmal danke fürs antworten! Nein, es ist wirklich so, wie beschrieben. 1 x Leistungsnachweis mit Betrag X für Arbeitslosengeld und dann 1 x Entgeltbescheinigung mit einem Betrag X (ca. doppelt so hoch wie der andere Betrag) für Entgelt Rentenversicherung. Dort ist kein zweiter Betrag angegeben. Nur der Zeitraum und der Grund der Abgabe (Jahresmeldung). Die Entgeltbescheinigung kam zuerst mit dem Vermerk, daß im Anschluss ein Leistungsnachweis mit den an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten übersandt wird. Auf beiden Nachweisen ist also je nur 1 Betrag mit Zeitraumsangabe für 2010.

    • Offizieller Beitrag

    1 X eine Entgeltbescheinigung mit Entgeld für Rentenversicherung und 1 x ein Leistungsnachweis mit dem Betrag für das Arbeitslosengeld.


    Die Entgeltbescheinigung an die Rentenversicherung brauchst Du nicht für die Steuererklärung; diese dient Dir nur als Nachweis für die spätere Rentenberechnung.


    Trage jetzt den Betrag aus dem Leistungsnachweis zum Arbeitslosengeld in die Zeile 27 der Anlage N ein. Die Bescheinigung dann der Steuererklärung beifügen.