Unterstützung Bedürftiger

  • Moin ...


    meine Tochter bezieht ALG II.


    Nebenbei verdient sie einen kleinen Betrag als Aushilfslohn.
    Diese Arbeit ist angemeldet. SV-AG Anteil wird vom Arbeitgeber gezahlt.
    Das JOB-Center bekommt monatlich die Abrechnungen.


    Sie selbst macht keine Steuererklärung. Ich unterstütze sie im Rahmen " Unterstützung Bedürftiger ".


    Im Abschnitt - Unterstützung Bedürftiger - müssen diese Einnahmen angegeben werden.


    Bei den " Eigenen Einkünften in 2011 " weiß ich nicht genau, wo ich diesen Betrag eingeben muss.


    Ist es unter " steuerfreie Einkommes-, Lohn- und Entgeldersatzleistungen einzutragen ?


    Nach längerer Suche, vielen Klicks und etlichen Fragezeichen ist es für mich das naheliegendste, weil alles andere irgendwie nicht zutrifft.


    Oder sind es doch Einkünfte als Arbeitnehmer ??


    DANKE für eine Antwort !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch alles dabei!


    Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte = Einkünfte als Arbeitnehmer
    Arbeitslohn Minijob etc. = Bezüge
    ALG I, Krankengeld, etc. = Lohnersatzleistungen
    ALG II, Wohngeld, sonstige Leistungen Sozialbehörde = übrige Bezüge


    Wird doch alles haarklein durch Fragezeichen und Auswahlmenüs erklärt bzw. vorgegeben.

  • Moin Miwe ...


    Tjaaa, nicht immer ist alles so klar wie es scheint.


    Ich habe diesen " Minijob " bei übrige Bezüge eingetragen.
    Alles andere trifft nicht zu.


    PS: Die Steuerberechnung ändert sich dadurch nicht. Aber so ist es jedenfalls korrekt !


    Danke Dir.


    Kuddel

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    :lol: