Kosten gemäß §35a EStG für 2009 in Steuererklärung 2010

  • Ich vermiete eine Wohnung. Der Hausverwalter hat die Nebenkostenabrechung für 2009 erst im November 2010 gesendet, so dass ich die dort ausgewiesenen anteiligen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen aus 2009 nicht in der Erklärung für 2009 angeben konnte. Jetzt will ich die Kosten aus 2009 in der 2010er Erklärung geltend machen. Ich meine, bislang war es möglich, im Programm auch Angaben für frühere Jahre zu machen. In dem Programm für die Erklärung 2010 (WISO 2011) finde ich aber keine Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben aus 2009 sind.


    Hat jemand einen Tip???

    • Offizieller Beitrag

    Kosten nach § 35a EStG können für eine vermietete Wohnung nicht geltend gemacht werden, sondern nur für selbstbewohnte Objekte.


    Bei vermieteten Wohnungen sind alle Ausgaben Werbungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    Bei vermieteten Wohnungen sind alle Ausgaben Werbungskosten.

    Ergänzung: => Im Kalenderjahr deren tatsächlichen Verausgabung geltend zu machen (§ 11 EStG).