Leiharbeitnehmer Fahrtkostenerstattung

  • ich habe eine Frage. WO kann die Fahrtkosten auf 0,60 Euro eintragen im Programm?Ich finde das nicht, da ich als Leiharbeitnehmer 2010 beschäftigt war und daher laut Konz die doppelt so hohen Verwaltungspauschale von 0,60 Euro pro Entfenungskilometer eintragen kann. Kann mir jemand den Link dazu beschreiben, danke. :)

    • Offizieller Beitrag

    Reisekosten bzw. Auswärtstätigkeit. Das sagt Dir aber eigentlich auch die Hilfefunktion Deines Steuerprogramms bei Eingabe eines entsprechenden Stichwortes.


    Aber bitte erwähne nirgends diesen unsäglichen Konz. Weder hier noch gegenüber dem Finanzamt.

  • Verstehe das jetzt nicht. Dort steht dass ich als Leiharbeitnehmer höhere Kosten für die Fahrt zur Arbeit absetzen kann, dass hat ein Gericht so entschieden. Dort steht das ich für den Entfernungskilometer 0,60 Cent eintragen kann und das möchte ich wissen wo ich das von 0,30 auf 0,60 ändern kann. Bei den Reisekosten kann ich das so nicht eingeben, die Arbeitstage, die Kilometer das ist das anders.

    • Offizieller Beitrag

    Dort steht das ich für den Entfernungskilometer 0,60 Cent eintragen kann und das möchte ich wissen wo ich das von 0,30 auf 0,60 ändern kann. Bei den Reisekosten kann ich das so nicht eingeben, die Arbeitstage, die Kilometer das ist das anders.

    Dann solltest Du mal überlegen: Entfernungskilometer x 0,60 € <-> gefahrene Kilometer x 0,30 €


    Das Denken nimmt Dir der Konz nicht ab.


    Wenn Du einfach mal liest, was die viel gute Bedienerführung des Steuer-Sparbuchs Dir so alles virgibt, sollte sich das "Problem" spielend lösen lassen.


    Wenn Du ein vernünftiges Steuerprogramm hast und Dir ein bisschen Zeit zum Lesen nimmst, dann brauchst du so einen unsäglichen "Ratgeber" wie den Konz nicht.