Bemessungsgrundlage Kirchensteuer

  • Hallo Gemeinde,


    ich kann nicht genau nachvollziehen, wie die Bemessungsgrundlage zu Stande kommt.


    Von meinem Einkommen werden beide Kinerfreibeträge voll abgezogen, was zum versteuernden Einkommen führt.


    Bei der Einkommenssteuerberechnung wurde für die Berechnung der Einkommenssteuer der Prozentsatz genutzt, welcher sich aus dem unter Progressionsvorbehalt befindlichen "Einkommen" ergibt.


    Bei der Berechnung der Kirchensteruer und des Soli bekomme ich nicht den Rückschluss vom zu verst. Einkommen auf die Bemessungsgrundlage. Wird dies nicht mit dem Prozentsatz von vorhin berechnet? Dort steht Etwas von Steuerermäßigungen und Hinzurechnung der Altersvorsorge. Welche Ermäßigungen sind alle gemeint? Ich möchte die Bemessungsgrundlage genau nachvollziehen?


    Dank und Gruß
    Christoph