Steuererklärung für 2007, 2008, 2009 mit Steuersparbuch 2011 nachreichen?

  • Hallo liebe Community,


    Meine Forensuche hat leider zu meinem Problem nichts ergeben.


    Ich war in den Jahren 2007 bis 2009 Student und hatte entsprechend fast kein Einkommen, weswegen ich keine Einkommensteuererklärung abgegeben hatte.
    In diesem Jahr gab es ein Gerichtsurteil, dass nun Kosten, die durch ein Studium entstanden sind, nachträglich als Verlust geltend gemacht werden können. Dies natürlich nur, wenn in den entsprechenden Jahren eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.


    Nun zur Frage: Ist es mit dem WISO Steuersparbuch 2011, mit dem ich schon meine Einkommensteuererklärung 2010 angefertigt habe, möglich auch eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2007 - 2009 anzufertigen? Oder muss ich diese eben "manuell" ohne Hilfe des Programms einreichen?

  • Moin ...


    ... tausendmal beantwortet ...


    Du brauchst für jedes Jahr ein separates Programm !


    Also must Du für 2007 das Steuerprogramm 2008 haben
    ... für 2008 das Steuerprogramm 2009 usw !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Jahr gab es ein Gerichtsurteil, dass nun Kosten, die durch ein Studium entstanden sind, nachträglich als Verlust geltend gemacht werden können. Dies natürlich nur, wenn in den entsprechenden Jahren eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.

    Bevor Du Zeit und Geld investierst, lies erst mal diesen Artikel. Sieht damit anscheinend nicht mehr so rosig aus. :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die vorherige rechtslage nur einer Klarstellung der gesetzgebung bedurfte, wann wäre das "günstige" Urteil ja nicht so ausgefallen.


    Eine rückwirkende Änderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber ist regelmäßig nicht möglich.


    Wenn es nicht gerade um 500 € WK jährlich geht, würde ich die Anträge stellen und ggf., bei ablehnender Entscheidung, unter Berufung auf das bekannte Urteil Einspruch einlegen.


    Man muss halt damit rechnen, dies vor Gericht durchzuklagen. Wobei die Erfolgsaussichten diesbezüglich wirklich nicht schlecht scheinen.