WISO 2011 - Umsätze aus Daytrading im Ausland eintragen

  • Hi all,


    ich habe im Jahr 2010 Verluste mit Daytrading im Ausland (Großbritanien) gemacht.
    Die Umsätze wurden mit Währungen, Rohstoffen und dem DAX-Future gemacht.


    Jetzt frage ich mich - wo trage ich die ein?
    Vor allem - muss ich jeden einzelnen Umsatz erfassen? Zum Teil waren das an die 100 pro Tag!!
    Oder reicht eine zig-seitige Anlage mit den Umsätzen?


    Viele Grüße von der Waterkant
    Ralf...

    • Offizieller Beitrag

    Eine Programm WISO 2011 gibt es nicht. Welches Programm nutzt Du also genau?


    Im Übrigen musste ich erst einmal googlen, was Du da überhaupt machst. Ich denke mal, für eine vollständige Nachvollziehbarkeit muss zwingend jeder einzelne Umsatz steuerlich erfasst werden.

  • Eine Programm WISO 2011 gibt es nicht. Welches Programm nutzt Du also genau?

    Da der Thread im Forum WISO Sparbuch geöffnet wurde und es um eine Steuererklärung geht liegt die Vermutung "WISO (Steuer-Sparbuch) 2011" doch nahe - oder?

    Im Übrigen musste ich erst einmal googlen, was Du da überhaupt machst.

    Daytrading = Börsliches handeln mit Wertpapieren innerhalb eines Börsentages. Somit reicht die Haltedauer von wenigen Sekunden bis hin zu max. 24 Std. - auf jeden Fall NIE über Börsenschluss hinaus.

    Ich denke mal, für eine vollständige Nachvollziehbarkeit muss zwingend jeder einzelne Umsatz steuerlich erfasst werden.

    bei bis zu 150 Umsätzen PRO TAG würde das bedeuten, mehr als 100 DIN-A4-Seiten mit je einem Umsatz je Zeile "abzuschreiben". Das kann nicht sein...

    • Offizieller Beitrag

    WI


    Da der Thread im Forum WISO Sparbuch geöffnet wurde und es um eine Steuererklärung geht liegt die Vermutung "WISO (Steuer-Sparbuch) 2011" doch nahe - oder?

    Es gibt jedoch WISO Steuer 2011 und WISO Steuer Sparbuch 2011. Beides Programme mit unterschiedlichen oder erweiterten Leistungen.
    Da sollte man nicht so pampig reagieren.

  • Es gibt jedoch WISO Steuer 2011 und WISO Steuer Sparbuch 2011. Beides Programme mit unterschiedlichen oder erweiterten Leistungen.
    Da sollte man nicht so pampig reagieren.

    Wie man in den Wald rein ruft so schallt es heraus...


    Oder ist [Eine Programm WISO 2011 gibt es nicht.] nicht pampig?? Die Frage hätte ja auch "nutzt Du WISO Steuer 2011 oder WISO Steuer Sparbuch 2011" lauten können. Dann wäre die Antwort "ich nutze WISO Steuer Sparbuch 2011" gewesen.


    Wie so oft liegt es im Auge des Betrachters.
    Abgesehen davon freue ich mich über sachdienliche Hinweise und weniger über Tipps, was ich sollte oder nicht sollte - das führt zu nix.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Abgesehen davon freue ich mich über sachdienliche Hinweise und weniger über Tipps, was ich sollte oder nicht sollte - das führt zu nix.

    Die sachdienliche Antwort hast du hier

    Ich denke mal, für eine vollständige Nachvollziehbarkeit muss zwingend jeder einzelne Umsatz steuerlich erfasst werden.

    erhalten und ich klinke mich aus diesem Fred aus bei derart viel Verständnis, dass man sich hier während einer ehrenamtlichen Tätigkeit in seiner Freizeit sowas anhören darf.

    • Offizieller Beitrag

    Da der Thread im Forum WISO Sparbuch geöffnet wurde und es um eine Steuererklärung geht liegt die Vermutung "WISO (Steuer-Sparbuch) 2011" doch nahe - oder?

    Und wie oft haben wir es hier schon anders erlebt. Aber Du bist hier ja schon lange dabei.

    Wie man in den Wald rein ruft so schallt es heraus... Oder ist [Eine Programm WISO 2011 gibt es nicht.] nicht pampig??

    Was soll an dieser Feststellung pampig sein?

    Abgesehen davon freue ich mich über sachdienliche Hinweise ...

    Den hast Du von mir bekommen. Ein Steuerprüfer wird sich im Zweifel nicht durch Deine hunderte Seiten DIN-A4-Belege quälen, sondern Aufzeichnungen in einem vorgegebenen Format haben wollen, das er über GDPdU-Daten importieren kann.


    Ansonsten musst Du Dich in einem Spezial-Forum für Daytrading-Unternehmer anmelden. Solche gibt es ja auch reihenweise. Die bemerkenswerteste Feststellung bei einem kurzen Überblick dort war, dass so jeder einhundertste Unternehmer dieser Ausprägung mit Gewinn aus der Sache herauskommt. Gute Aussichten also.


    Es gibt in einem Forum keinen Anspruch auf:

    • richtige
    • hilfreiche
    • gefällige

    Antworten.


    Die gibt es gegen Bezahlung beim Fachmann.

  • Was soll an dieser Feststellung pampig sein?

    Ich sage mal so - die Feststellung ist genau so pampig wie meine Feststellungen/Fragen/Ausführungen dazu. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

    Zitat

    Den hast Du von mir bekommen. Ein Steuerprüfer wird sich im Zweifel nicht durch Deine hunderte Seiten DIN-A4-Belege quälen, sondern Aufzeichnungen in einem vorgegebenen Format haben wollen, das er über GDPdU-Daten importieren kann.

    Es geht um die Bedienung einer Software. Genau genommen die Frage, WO/WIE dies in der Software WISO Steuer Sparbuch 2011 erfasst werden kann. Wie die Hinweise auf die Notwendigkeit einer Erfassung mit Verweiss auf GDPdU sachdienlich sind ist mir nicht wirklich klar. Schliesslich ist mir immer noch nicht klar, WIE/WO diese Erfassung stattfinden kann oder dass diese nicht erfolgen kann. Wie steht es denn mit der Erfassung, wenn ich die Steuererklärung ausdrucken und in Papierform abgeben will? Dann macht die Erfassung der Einzelpositionen doch wirklich keinen Sinn mehr. Schliesslich halte ich eine Bescheinigung des Brokers in der Hand, in dem jeder einzelne Handel aufgelistet ist. Schreibe ich die ab und drucke die dann aus - was ist dann anders? GDPdU hin, GDPdU her...


    Um den Umfang mal deutlich zu machen:
    Bei einer Haltedauer von 2 Minuten können schnell 30 Trades pro Stunde entstehen. In meiner Haupthandelszeit 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr könnten so 120 Trades laufen. Wird das an 200 Tagen im Jahr gemacht, so könnten theoretisch 200x120=20.000 !!! Trades entstehen. Tatsächlich habe ich gerade mal 10% davon - also rund 2.000 Positionen und eine Bescheinigung des Brokers für das FiAmt dazu.

    So - ich muss also...in einem Spezialforum für Daytrading-Unternehmer...


    Wie mir ein Spezialforum für Daytrader/Daytrading bei der Bedienung von WISO Steuer Sparbuch 2011 helfen kann ist mir nicht wirklich klar. Ich suche KEINE Steuerberatung sondern nur den in der Software vorgesehenen Ort der Erfassung der Verluste aus Wertpapiergeschäften im Ausland oder auch den sicheren Hinweis, dass dies von dieser Software nicht bewerkstelligt werden kann.


    Abgesehen davon, dass ich kein Daytrading-Unternehmer bin sondern dieser Tätigkeit in meiner Freizeit nachgehe frage ich mich, was der Kommentar zu den Aussichten mit dieser Tätigkeit mal Geld zu verdienen wohl für einen Informationsgehalt hat. Gerade in Bezug auf meine Frage nach der Bedienung einer Software sehe ich da so überhaupt keinen Zusammenhang.


    Vielleicht habe ich einfach nur Spass dran - vielleicht wollte ich es einfach mal ausprobieren - vielleicht habe ich schon eine Menge gelernt und in diesem Jahr gut Gewinne gemacht und möchte die Verluste aus 2010 mit diesen Gewinnen aus 2011 verrechnen - vielleicht rechne ich mir auch einfach nur bessere Chancen als bei Poker oder Roulett aus. In keinem Fall sehe ich einen Grund, warum solch ein Kommentar zu meinen privaten Aktivitäten in einem Thread zur Bedienung einer Software geschrieben wird.


    Ich selbst bin seit über 10 Jahren in unterschiedlichen Foren aktiv. Dabei beschränke ich mich aber auf Themen, von denen ich auch etwas verstehe. Deshalb bin ich hier nicht weiter aktiv.


    So sehe ich keinen Grund, warum mir hier erklärt wird, was ich in Foren erwarten darf und was nicht. In jedem Fall erwarte ich, dass persönliche Angriffe durch Anmerkungen in einem leicht belehrenden Unterton zu meinen Freizeitaktivitäten unterbleiben.


    Welchen bezahlten Fachmann ich fragen sollte, um die Frage nach der Bedienung einer von mir gekauften und bezahlten Software zu bekommen, erfahre ich übrigens auch nicht.


    Jetzt schreibe ich auch mal, was "man" beherzigen sollte:
    Einfach auf die Fragestellung konzentrieren. Die Frage beantworten oder bei Bedarf selbst Nachfragen stellen.
    Bewertung des Verhaltens Anderer einfach unterlassen. Schon gar nicht, wenn dieses Verhalten nicht mit der ursprünglichen Frage sondern nur mit der Person in Zusammenhang steht. Oder kann mir jemand erklären, was die Erfolgsaussichten im Daytrading mit der Bedienung von WISO Steuer Sparbuch zu tun haben?


    Vielleicht findet sich ja jemand, der mir eine Antwort auf meine Frage geben kann.
    Um diese Frage noch einmal in Erinnerung zu bringen:

    Hi all,


    ich habe im Jahr 2010 Verluste mit Daytrading im Ausland (Großbritanien) gemacht.
    Die Umsätze wurden mit Währungen, Rohstoffen und dem DAX-Future gemacht.


    Jetzt frage ich mich - wo trage ich die ein?

    • Offizieller Beitrag

    Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Hierbei ist zwingend eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Die Software verfügt über das gesonderte Modul Einnahmenüberschussrechnung. Darin gibt es dann die Exportfunktion zu den GDPdU-Daten.


    Bei so viel Höflichkeit von Deiner Seite wirst Du mich jetzt verständlicher Weise nicht mehr ertragen müssen.

  • Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Hierbei ist zwingend eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen.

    Auch wenn es eigentlich OFF-TOPIC ist - für Andere, die diesen Thread ergoogeln ein Zitat aus Finanzen.net (und an unterschiedlichsten anderen Stellen ebenso zu finden)


    "Keine Gewerblichkeit
    Das Umschichten von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – wird vom Bundesfinanzhof (BFH) regelmäßig als private Vermögensverwaltung angesehen (Az. III R 31/07 und X R 14/07). Bei Wertpapieren liege es nämlich in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren. Gewerblichkeit – mit der Folge, dass Verluste vollständig mit anderen positiven Einkünften verrechenbar wären – wird nur beim Vorliegen besonderer Umstände angenommen. Etwa dann, wenn man auf fremde Rechnung tätig wird. Selbst Daytrader handeln nicht gewerblich, wenn An- und Verkäufe auf eigene Rechnung und in eigenem Namen erfolgen. Anzahl und Umfang der Transaktionen sind bei der Abgrenzung von pri­vater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel nicht entscheidend (Finanzgericht München Az. 13 K 1717/07)."

    • Offizieller Beitrag

    Dann aber auch vollständig den Sachverhalt erläutern, auch wenn man dabei private Dinge offenlegen muss. Klar, wir kennen ja alle den Nick und können ihn umgehend einem deutschen Steuerbürger zuordnen.


    Voraussetzung: "Selbst Daytrader handeln nicht gewerblich, wenn An- und Verkäufe auf eigene Rechnung und in eigenem Namen erfolgen."
    Abzugrenzen: "Gewerblichkeit – mit der Folge, dass Verluste vollständig mit anderen positiven Einkünften verrechenbar wären – wird nur beim Vorliegen besonderer Umstände angenommen. Etwa dann, wenn man auf fremde Rechnung tätig wird."


    Jetzt rate einmal, was einkommensteuerlich für Dich günstiger wäre, Gewerbesteuer mal außen vor gelassen. Und in vielen Fällen wird es so oder so auch weiterhin Streit mit dem FA geben.


    Aber jetzt ist für mich wirklich Schluss. Ich helfe in meiner Freizeit lieber freundlicheren Forenmitgliedern.

  • Abgesehen davon, dass ich kein Daytrading-Unternehmer bin sondern dieser Tätigkeit in meiner Freizeit nachgehe frage ich mich, was der Kommentar zu den Aussichten mit dieser Tätigkeit mal Geld zu verdienen wohl für einen Informationsgehalt hat. Gerade in Bezug auf meine Frage nach der Bedienung einer Software sehe ich da so überhaupt keinen Zusammenhang.


    Vielleicht habe ich einfach nur Spass dran - vielleicht wollte ich es einfach mal ausprobieren - vielleicht habe ich schon eine Menge gelernt und in diesem Jahr gut Gewinne gemacht und möchte die Verluste aus 2010 mit diesen Gewinnen aus 2011 verrechnen - vielleicht rechne ich mir auch einfach nur bessere Chancen als bei Poker oder Roulett aus. In keinem Fall sehe ich einen Grund, warum solch ein Kommentar zu meinen privaten Aktivitäten in einem Thread zur Bedienung einer Software geschrieben wird.


    Einmal sprichst du von einer Tätigkeit, der du nachgehst..........dann bitte EÜR :!:
    Dann hast du nur Spass daran..........dann ist es Hobby oder Liebhaberei und hat mit Steuer-Erklärung nichts zu tun.
    Dann sprichst du von Poker und Roulett..........und die Verluste willst du dann auf unsere Kosten von der Steuer absetzen.


    :P :P :P MfG Günter

  • Einmal sprichst du von einer Tätigkeit, der du nachgehst..........dann bitte EÜR :!:
    Dann hast du nur Spass daran..........dann ist es Hobby oder Liebhaberei und hat mit Steuer-Erklärung nichts zu tun.
    Dann sprichst du von Poker und Roulett..........und die Verluste willst du dann auf unsere Kosten von der Steuer absetzen.


    :P :P :P MfG Günter

    Wenn es nach mir geht belasse ich es gern als Hobby oder Liebhaberei. Dann möchte ich das aber gern schriftlich, um etwaige Gewinne dann nicht versteuern zu müssen.


    Ich sehe das so: entweder die Gewinne werden versteuert - dann aber bitte auch das vorherige "Lehrgeld" als Verluste abziehen. Oder die Verluste sind mein persönliches Problem - dann behalte ich die Gewinne aber auch für mich.


    Zum Thema "auf unsere Kosten" kann ich nur sagen, dass sich meine Steuerlast 2010 heute um keinen Cent reduziert. Es geht nur um einen Verlustvortrag, um den Gewinn aus diesem Jahr um das Lehrgeld aus dem letzten Jahr zu schmälern. Aber wie gesagt - auf den Verlustvortrag verzichte ich gern, wenn ich im Gegenzug die Gewinne für mich behalten kann :P

  • Wenn es nach mir geht belasse ich es gern als Hobby oder Liebhaberei. Dann möchte ich das aber gern schriftlich, um etwaige Gewinne dann nicht versteuern zu müssen.


    Dann mach eine Eingabe an das Finanzamt.
    MfG Günter

  • Ich habe die ausgedruckten Umsätze der Erklärung beigefügt und im Anschreiben erklärt, dass ich keine Ahnung habe, wie diese Umsätze erklärt werden müssen.


    Der Bescheid ist ergangen.
    Im Abschnitt Erläuterungen zur Festsetzung habe ich Hinweis zum zukünftigen Vorgehen erhalten.


    Die Verluste aus den Termingeschäften wurden lt. Unterlagen i.H.v. x EUR berücksichtigt. Die Verluste können gem. $20 Abs. 6 EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, so dass ein Verlustvortrag zum 31.12.2010 erfolgte.


    Zur Berücksichtigung künftiger Erträge (oder auch Verluste) tragen Sie diese bitte auf der Anlage Kap in die Zeile 15 und bei Gewinnen Zeile 16, bei Verlusten Zeile 18 ein.
    Damit ist genau das passiert, was ich erwartet habe.


    Meine Ursprüngliche Frage lautete ja lediglich, wo ich dies in WISO SteuerSparbuch 2011 eintragen kann (damit dies in der Anlage Kap eingetragen wird).
    Für die Erklärung 2011 bin ich im WISO SteuerSparbuch 2012 wie folgt vorgegangen:


    Daten erfassen > nach Steuerthemen > Kapitalvermögen > Einkünfte aus Kapitalvermögen


    dort "übrige Kapitalerträge" Click auf ( >) und eine Position erfassen.
    * "Bezeichnung" habe ich den Namen des Brokers (hier CMC-Markets) eingegeben.
    * "Angabe zu den Kapitalerträgen" - "Erträge aus" habe ich in der Listauswahlbox "Veräußerungsgeschäften (Wertpapier- und Termingeschäfte)" ausgewählt.


    Es erscheint
    * "Angaben zu den Veräußerungsgeschäften"
    * "Termingeschäfte" Click auf ( >)


    Neuer Dialog mit
    * "Termingeschäfte"

    • "Zeitpunkt des Erwerbs des Rechts" auf 31.12.2010
      (nur für eigene Übersicht - spielt in Erklärung keine Rolle - wird benötigt, damit Rest eigegeben werden kann)


    • "Zeitpunkt der Beendigung des Rechts" auf 31.12.2010
      (nur für eigene Übersicht - spielt in Erklärung keine Rolle - wird benötigt, damit Rest eigegeben werden kann)


    • "Bezeichnung des Termingeschäfts" auf "Trading 2010"
      (nur für eigene Übersicht - spielt in Erklärung keine Rolle - wird benötigt, damit keine Warnung/Fehlermeldung erscheint)

    Die Zahlen für
    "Differnzausgleich, Geldbetrag oder sonstiger Vorteil" und
    "Aufwendungen, die mit dem Termingeschäft zusammenhängen"
    aus der Auflistung/Bescheinigung des Brokers entnehmen und eintragen.


    NICHT Vergessen!
    Einen für das Vorjahr beschiedenen Verlustvortrag unter


    Daten erfassen > nach Steuerthemen > Sonstige Angaben > Verlustvortrag


    dort
    * "Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2010"
    - "für Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer (§20 abs. 6 S. 6 EStG)


    eintragen.


    In der Formularübersicht erscheint jetzt eine Anlage Kap mit den Einträgen in Zeilen 15, 16 und 18.


    Die 52-Seiten Umsatzübersicht reiche ich ausgedruckt mit ein.


    Viele Grüße
    von der Waterkant