Referendariat Lehramt - Sonderausgaben vs. Werbungskosten

  • Hallo allerseits!


    Ich mache gerade meine Steuererklärung mit dem aktuellen WISO-Sparbuch und komme hinsichtlich einer Frage zu unterschiedlichen Aussagen :)


    Hintergrund (bei Bedarf gerne korrigieren):


    Ich beginne in diesem Jahr mein Referendariat für das Lehramt. Insofern stellt sich mir die Frage, ob es sich um Ausbildungskosten handelt, was zur Folge hätte, dass ich entstehende Kosten als Sonderausgaben angeben müsste und diese bei 4.000 € gedeckelt sind. Einen entsprechenden Post aus 2008 habe ich in diesem Forum gefunden (hier:( "Das gilt (...) als Ausbildung".
    Eine andere Sichtweise würde bestehen, wenn die Kosten als Werbungskosten absetzbar wären. Einen entsprechenden Post aus 2007 habe ich ebenfalls in diesem Forum gefunden (hier:( "Es handelt sich um Werbungskosten". Hier fällt m.W. die Deckelung weg und es können faktisch unbegrenzt Kosten - so sie denn angefallen sind - geltend gemacht werden.
    Meine persönliche Einschätzung (obwohl hier nicht ausschlaggebend): es handelt sich wohl um eine Ausbildung - und die Kosten könnten bis lediglich 4.000 € geltend gemacht werden. Klingt viel - aber das ist es wohl doch nicht.


    Folgender Grund: Ich absolviere das Referendariat ca. 130 km von meinem "Hotel Mama" entfernt. Bedeutet: 1x pro Woche können bereits 130 km Fahrtkosten geltend gemacht werden. Da ich keine eigene Wohnung nutze, sondern lediglich in Jugendherbergen/Hotels übernachten werde, kann ich diese Kosten m.W. ebenfalls anführen: pro Monat 300-400 € (Belege werden selbstredend gesammelt). Hinzu kommt je die Verpflegungspauschale ("Verpflegungsmehraufwand") für jeden vollen Kalendertag von 24 Std., da ich nachweislich nicht zuhause sein kann. Zu diesen Kosten würden sich dann alle anderen Kosten gesellen, die sonst üblicherweise anfallen (Fachliteratur, Arbeitsmaterial, ...).


    Vor diesem Hintergrund ist es m.E. nicht unerheblich, wie denn das Referendariat steuerrechtlich zu erfassen ist.


    Für die Antwort(en) bereits an dieser Stelle herzlichsten Dank!


    Allen einen guten "Rutsch" und einen angenehmen und unberschwerten Start ins Jahr 2012.

  • Hallo!


    Das ging aber schnell! Selbstverständlich bekomme ich eine Vergütung - aber die bekommt man ja auch bei z.B. einer Ausbildung im Einzelhandel oder zum Bankkaufmann oder zum Schreiner. Zählen all diese Ausbildungen "steuertechnisch" nicht als Ausbildung weil steuerpflichtige Einnahmen erziehlt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich bekomme ich eine Vergütung - aber die bekommt man ja auch bei z.B. einer Ausbildung im Einzelhandel oder zum Bankkaufmann oder zum Schreiner.

    Und was stellen die Ausgaben in diesem Zusammenhang bei allen dar?


    Schau doch einfach mal in den § 9 EStG. So weit brauchst Du da gar nicht zu lesen.

  • Also zunächst dachte ich wirklich, ich müsste nicht unbedingt weit im Text lesen:


    "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen"


    Das würde bedeuten, dass es sich um Werbungskosten handeln würde. Tut es wohl auch, denn gaaaaanz weit unten in dieser Einzelnorm steht folgendes:


    "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden."


    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Kosten für das Referendariat als Werbungskosten abzusetzen sind, da es sich um ein Dienstverhältnis handelt. Insofern können alle erstmaligen Berufsausbildungen, die nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfinden, als Ausbildungskosten - und somit als Sonderausgaben - veranschlagt werden.


    Das wirft zwar einiges in der Planung um, aber immerhin kann durch das Aufsuchen der Pension/des Hotels eine doppelte Haushaltsführung begründet werden.


    Vielen Dank für die hilfreichen Anregungen und Hinweise!

  • Hallo,


    ich habe eine ähnlich gelagerte Frage. Ich war im Jahr 2011 Referendar in Jura. Nun habe ich im Juli 2011 mein Examen abgelegt. Allerdings habe ich danach einen Verbesserungsversuch gemacht. Drch diesen sind mir im folgenden (August-Dezember) Kosten entstanden, die ich nun absetzen möchte.


    Das Problem ist: ich habe ja während der Vorbereitung auf die Verbesserung nicht gearbeitet. Mit der Arbeit habe ich erst 2012 begonnen.


    Meine Frage: kann ich die Kosten, die für die Wiederholung entstanden, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machen?


    Ich frage völlig unabhängig davon, ob sie mir angerechnet werden. Was mich interessiert ist der Posten: Sonderausgaben oder Werbungskosten?


    Ich danke Euch! Viele Grüße!

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich frage mich jedoch, ob hier nicht problematisch ist, dass das Referendariatsverhältnis schon vorbei war, als die Kosten entstanden. Ich meine, diese kamen dem Referendariat zugute. Dieses Endete mit dem ersten Examensversuch. Die Kostenpositionen entstanden aber danach. Irgendwie habe ich Angst, dass dies Paradox wirken kann.


    Kann es nicht sein dass das Finanzamt einhackt, wenn es sieht, dass Kosten auf ein Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, die nach dessen Beendigung entstanden?

    • Offizieller Beitrag

    ... einhackt, ...

    ?


    Wie Du doch selber sagst, steht die Fort-/Weiterbildung in Zusammenhang mit einem Verbesserungsversuch. Was immer Du damit auch meinst, gibst es für mich ohnehin keinen Zweifel hinsichtlich des möglichen Werbungskostenabzugs. Aber das ist natürlich nur meine bescheidene Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Eine zu beantragende Wiederholung einer bestandenen Prüfung zwecks Notenverbesserung.

    Genau so habe ich es verstanden und wunderte mich. Gerade deshalb verstehe ich eben seine Bedenken hinsichtlich des Werbungskostenabzugs nicht.