Hallo,
das Finanzamt erkennt die GEZ-Gebühren und die Kosten für eine zusätzliche Fernsehzeitung nicht an, obwohl ich nachweislich doppelte Kosten habe.
Das Finanzamt beruft sich darauf, das diese Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
Nach Rücksprache würde ein Verweis auf ein entsprechendes Urteil doch zur Anerkennung der doppelten GEZ-Gebühren führen.
Leider habe ich im Netz kein einziges Urteil gefunden.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus