Wie ist das Trennungsgeld zu beurteilen?

  • Hallo zusammen,


    also ich mache in diesem Jahr meine Steuererklärung zum ersten Mal allein und bin schon ein bißchen überfordert.


    Ich wurde zum 1. September von meiner Dienststelle nach Köln abgeordnet. Die Abordnung galt für die Zeitraum 1.9. - 30.12.11. Ich bin tgl gependelt. Ich habe Trennungsgeld (Wegstreckenentschädigung + Verpfelgungszuschuss) bei tgl Rückkehr zum Wohnort erhalten. in den ersten 3 Monaten war das Trennungsgeld steuerfrei. Ab dem 4 Monat wurden vom Verpflegungszuschuss Steuern einbehalten.


    Was muss ich jetzt in der STeuererklärung angeben? Das komplette Trennungsgeld inkl Wegstreckenentschädung? Oder nur den Verpflegungszuschuss ab dem 4 Monat? Und wo ist es einzutragen?


    Außerdem bin ich während der Abordnung ja nach Köln gefahren. Bei der Werbungskostenberechnung darf ich dann ja nur die Fahrten bis zur bisherigen Dienststelle einbeziehen, weil die Fahrten nach Köln ja bereits durch die Wegstreckenentschädigung ersetzt wurden oder?


    Kann jemand einem Anfänger helfen?


    Viele Grüße


    Toby

    • Offizieller Beitrag

    Du machst ganz normal Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte geltend und trägst da dann entsprechend die steuerfreien Arbeitgebererstattungen ein. Für jede Arbeitsstätte machst Dz einen neuen Eintrag.

  • Das verstehe ich aber nicht. Bei der Steuer kann ich ja nur die 1-fache Fahrt geltend machen. Bei der Wegstreckenentschädigung des AG wurde aber Hin- und Rückweg mit 0,30 Euro/km erstattet. Wenn ich diese Erstattung dann angebe mindern sich meine verbleibenden Werbungskosten auf ein Minimum.


    Habe ich da einen riesen Denkfehler oder bin ich unfähig? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wenn er mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet ist, dann ist dies einer Versetzung gleichzusetzen und er hat ab Beginn dort seine regelmäßige Arbeitsstätte. Hat er eine befristete Abordnung, dann kann es für die ersten drei Monate auch eine Auswärtstätigkeit sein. Da er von Letzterem nichts geschrieben hat, bin ich natürlich vom Grundsatz (Ersterem) ausgegangen.


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  • Danke, dass ihr euch echt Gedanken macht. Also die Abordnung ist nicht mit dem Ziel einer Versetzung. Ich arbeite und werde in Essen beschäftigt bleiben. Ich bin nur 4 Monate nach Köln abgeordnet worden, um dort die Kollegen zu unterstützen. Die Abordnung umfasste 4 Monate (1.9. - 30.12).


    Schön wäre es ja wenn ich das Trennungsgeld für die ersten 3 Monate garnicht angeben muss. Da war es ja steuerfrei. Im 4 Monat war nur der Verpflegungszuschuss steuerpflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist doch alles klar. 01.9.-30.11. als Auswärtstätigkeit (Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen jeweils abzügliche steuerfreie Arbeitgebererstattungen) und ab 01.12. nur noch Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale ggf. abzüglich Fahrtkostenerstattungen).