Hallo Freunde,
ich wollte 2011 eine Maschine kaufen und habe eine Anzahlungsrechnung über 1.000,- € erhalten und bezahlt. Zur Lieferung kam es nicht mehr. Der Lieferant (GmbH) hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Es ist klar geworden, das keine Rückzahlung (auch nicht in Teilen) zu erwarten ist. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet.
Da über 400,- € ist es Anlagegut (Maschine). Die ist nur mit AfA 10 Jahre lang abschreibbar nach Lieferung. Da Lieferung nicht mehr möglich, muss es doch jetzt insgesamt Aufwand sein-Vorsteuer und Nettoaufwand . Das Finanzamt verweigert dieses mit dem Hinweis wegen nicht vorhandener Maschine im Bestand des Unternehmens. Kann das sein das ich 1.000,- € zahle und es wird mein Privatvergnügen oder kann ich das bereits aktivierte Anlagegut einfach in Aufwendungen buchen, wenn ja in welches Konto?