Wie verrechne ich 7% vereinnahmte UmSt mit ausgegebenen 19% UmSt?

  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Zeit, die Ihr Euch gerade nehmt!




    Da meine Freundin mit ihrem Steuerberater nicht mehr zufrieden ist und ich seit Jahren meine Steuerabwicklungen mit Wiso Sparbuch mache, will ich das in Zukunft auch für sie machen. Dabei habe ich ein großes Problem:




    Meine Freundin ist Künstlerin und stellt ihre Rechnungen mit 7% Umsatzsteuer. Die meisten ihrer Ausgaben sind aber natürlich mit 19% besteuert. Wie muss das nun in der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden?




    Beispiel:


    Einnahmen: 10.000.- Euro netto => 700.- Euro UmSt.


    Ausgaben: 5.000.- Euro brutto => 4200.- Euro netto, 800.- Euro ausgewiesene Umsatzsteuer laut Rechnungsbelegen



    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 1:1 verrechnet wird und sie in diesem Beispiel 100.- Euro UmSt. erstattet bekommt... Die Hilfe innerhalb der Software war für diesen Fall auch nur sehr unzureichend.




    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 1:1 verrechnet wird und sie in diesem Beispiel 100.- Euro UmSt. erstattet bekommt.

    Was denn bitte sonst? Was mich zu der Annahme führt: Vielleicht sollte es doch ein Steuerberater machen...

  • Gerade weil ich beim Steuerberater war und der mir ganz schön viel Mist erzählt hat (wie sich im Nachhinein herausstellte), will ich das selbst machen. Leider ist dieser besagte Steuerberater mit vielen meiner Fragen wie z.B. KSK und/oder Arbeiten auf Lohnsteuerkarte bei Freiberuflicher Tätigkeit vollkommen überfordert, sodass ICH IHM schon die Sachverhalte erklären muss. Und dieses Steuerbüro beschäftigt insgesamt 8 Mitarbeiter...


    Eine einfache, kompetente Antwort hätte es auch schon getan. Diese sind aber, wie mir scheint, in Foren gerne unerwünscht, stattdessen nutzt der Gewohnheitsdeutsche diese als Meckerplattform.

    • Offizieller Beitrag

    Da meine Freundin mit ihrem Steuerberater nicht mehr zufrieden ist und ich seit Jahren meine Steuerabwicklungen mit Wiso Sparbuch mache, will ich das in Zukunft auch für sie machen.

    Dann möchte ich für Dich hoffen, dass es zumindest auch Deine Verlobte ist. Ansonsten machst Du Dich hier nämlich einer unerkaubten steuerlichen Hilfeleistung schuldig.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 1:1 verrechnet wird und sie in diesem Beispiel 100.- Euro UmSt. erstattet bekommt...

    Was zeigt, dass Du noch nicht einmal das 1x1 der Umsatzsteuer verstanden hast. Somit war die Aussage von Napoleon absolut zutreffend.

    Die Hilfe innerhalb der Software war für diesen Fall auch nur sehr unzureichend.

    Was soll die Software Dir erklären, wenn Du noch nicht einmal das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Vorsteuer kennst. Jeder der eine "arbeitserleichternde" Steuersoftware nutzt, sollte zumindest Grundkenntnisse im Steuer- und Buchführungsrecht besitzen.

    Gerade weil ich beim Steuerberater war und der mir ganz schön viel Mist erzählt hat (wie sich im Nachhinein herausstellte), will ich das selbst machen.

    Was ich nach Deinen Äußerungen zum Einstand hier im Forum noch nicht so ganz glaube. Übrigens muss man einem Steuerberater immer die ganzen Sachverhalte erklären, damit er sich ein vollständiges Bild machen kann. Das machst Du bei einem Rechtsanwalt doch auch nicht anders. Wie soll er ansonsten alle Rechtsfolgen zutreffend abwägen?

    Diese sind aber, wie mir scheint, in Foren gerne unerwünscht, stattdessen nutzt der Gewohnheitsdeutsche diese als Meckerplattform.

    Schon mal an die eigene Nase gefasst?


    Wer in einem Forum Hilfe erwartet, der sollte doch zumindest freundlicher auf potentielle Hilfeleister, die das in ihrer Freizeit erledigen, zugehen.

  • Na, selbst Steuerberater?
    Und ist das dein Ernst - dass ich meinem Steuerberater erklären muss, wie sich die KSK verrechnet und was die überhaupt ist? Wozu geh ich dann zu ihm?


    Mit der Hilfe hast Du Recht - doch war weder Dein noch Napoleons Antwort wirklich eine Hilfe, sondern, wie sagt man Neudeutsch so schön, drauflos geflamed. Ich hatte um eine ganz simple Antwort gebeten.

  • @ Molch66: Habe ich deine Frage etwa nicht beantwortet?
    Und wie wäre es, wenn du mal aufhörst, hier über einen Steuerberater abzulästern, zu dem sich hier eh keiner von uns äußern kann. Ich hatte dir EINEN Steuerberater ans Herz gelegt und nicht genau den, bei dem du schon warst.

    • Offizieller Beitrag

    Gerade weil ich beim Steuerberater war und der mir ganz schön viel Mist erzählt hat (wie sich im Nachhinein herausstellte), will ich das selbst machen.

    Mich würde interessieren, wie Du das beurteilen kannst.


    Des weiteren wurde Deine Frage mit der gebotenen Sorgfalt beantwortet, Hilfe in Steuersachen ist in einem Forum rechtlich nicht zulässig, kostenfrei schon gleich garnicht. Ich empfehle vor Verurteilung der "Hilfeverweigerer" ein Studium des betreffenden Gesetzes, speziell der §§ 2 bis 7 StBerG. >> Klick<<


    Die Art der Frage verdeutlich, dass weder Du noch Deine Freundin ausreichende Kenntnisse in Steuersachen besitzen, um die Buchführung ohne Hilfe zu erledigen, das versuchten meine Vorschreiber bereits zu verdeutlichen. Bei Selbstständig Tätigen ist der Hang zum Sparen in manchen Fällen nicht nur unsympatisch, sondern noch dazu sehr gefährlich.
    Nimm es als gut gemeinten Rat. :censored: