Jahresabschluss in WISO Buchhaltung (Kaufmann)

  • Hallo,




    hab mal 2 Fragen.




    1. Muss ich im Jahresabschluss erst alle Perioden bereinigen und abschließen inkcl. versand korrigierter USt. bevor ich den Jahresabschloss erfolgreich bearbeiten kann.


    2. Ich habe Differenzen beim Ausdruck bzw. Versand der USt. Der Ausdruck zeigt mir die richtigen Daten an und im Versand habe ich Minidifferenzen von ca. 1 - 5 Cent.


    Ich mache die Buchhaltung selber, da ich wir Schwierigkeiten mit unserem STB hatten. Um überhaupt mal klar zu kommen mit dem Programm habe ich im Testbereich mal


    die ersten 2 - 3 Monat unserer Buchhaltung dem STB nachgebucht. Dort habe ich bereits Unstimmigkeiten festgestellt. Hatte gleich eine Differenz auf dem Kto. 1371 von


    0,45 Cent/4530 0,38/1576 0,07. Habe das Konto nochmals überprüft und die Aufstellung auch in Excel nachvollzogen und habe die Differenz immer noch gegenüber STB. Also ist eine Buchung des STB doch falsch. Da das Mandat ab 01.1.2012 gekündigt wurde wg. Selbstbuchung, erfolgt aus den alten Jahren keinen Korrektur durch den STB mehr. Des Weiteren habe weitere Fehler entdeckt. Ohne Vorsteuer anstatt mit Vorsteuer gebucht usw. Da frag ich mich doch, dies kann ich genauso und kostet nicht so viel Geld, sondern nur meine Zeit. Um Korrekturen zu machen, muss ich jetzt ca. 1 !/2 Jahre selbst nachtbuchen und dann die Korrekturen machen. Wer weiß was er noch alles verkehrt gemacht hat. Kann mir jemand helfen.


    45

    • Offizieller Beitrag

    Zu dem Steuerberaterproblem: trotz gekündigtem Mandat sollten die vorherigen Jahre korrekt sein. Sind sie das nicht, musst Du seine Arbeit rügen und die Nachbesserung verlangen.


    Beim Jahresabschluß machst Du zuerst die Korrekturbuchungen, sofern nötig. Dann schließt Du die Perioden ab. Dann erst machst Du den Jahresabschluß.
    Differenzen von 1-5 ct können (!) Rundungsdifferenzen sein, die sich normalerweise über die Zeit ausmitteln. Sowas wird mMn über die UST-Jahresmeldung korrigiert, da musst Du nix weiter tun.


    Der Jahresabschluß ist eine recht heikle Sache. Hier traue ich mich nicht alleine ran... Franco hat eine sehr gute Anleitung geschrieben für die JA-Buchungen, die solltest Du Dir zu Gemüte führen:
    http://www.berg-system-enginee…abschluss-skr03-und-skr04

    • Offizieller Beitrag

    Autsch...


    Das klingt gefährlich!


    Wenn der Steuerberater das Jahr 2011 noch gebucht hat, dann sollte er auch den Jahresabschluss noch machen, oder?
    Gerade die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert eine Menge Vorkenntnisse, die man sich nicht innerhalb von 4 Wochen selbst aneignen kann.



    Zunächst:
    Vergleich des Banksaldos, Kassensaldo.
    Kontrolle jedes einzelnen Vorganges inklusive Kontrolle der Steuerschlüssel.


    Dann sollte die Auffälligkeit gefunden werden.
    Werde die selben Beträge gebucht ist auch auf dem Konto der selbe Saldo.


    Mögliche Abweichungen auf 4530 /1576: Beurteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Zahlungsvorgang durch den Steuerberater negativ (Rechnung unzureichend).


    ACHTUNG:
    Grundsätzlich wäre ich vorsichtig, als Anfänger die Beurteilung des Fachmannes als falsch zu beurteilen! Nicht jede Rechnung auf der Mwst ausgewiesen wird, berechtigt zum Vorsteuerabzug. Wo immer der Steuerberater ohne Vorsteuer gebucht hat, ist es wahrscheinlich, dass die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes dem Vorsteuerabzug versagen.
    Bitte lesen: § 14 und 15 UStG und Umsatzsteuerdurchführungsverordnung §§ 31-34.



    Abweichungen in der Umsatzsteuerkonsolidierung (Abstimmung der Konten Umsatzsteuer, Erlöse, Vorsteuer) sind in dieser Höhe immer Rundungsdifferenzen die im Jahresabschluss ausgebucht werden können. Aber bei EÜR nicht ausgebucht werden müssen.


    Bitte beachten:
    Buchführung ist KEIN Kinderkram und eine falsche Buchführung kein Kavaliersdelikt, speziell, wenn man Umsatzsteuererklärungen abgibt!

  • Hallo erst mal vielen Dank.


    Aber ich komme aus der Fondsbuchhaltung, dort ist nur das Inventar etwas anders. Bis jetzt konnte ich jede Buchung nachvollziehen, da er mir die Konten dazu geschrieben hat. Also ich weiß schon um was es geht.


    Nur wenn ich Fehlbuchungen finde, wie. z.B. Buchungen die in den Jan. gehören buchte er trotzdem ohne Korrektur in den Feb. mit ein kann was nicht stimmen bei IST-Versteuerung.


    Das mit der Nachbesserung kannste vergessen, habe einen saftigen Brief bekommen. Seine Buchungen wären nach den steuerlichen Kriterien richtig. Laut Finanzamt sind diese aber nicht so... Also frag ich mich doch woher kommst und wir haben im Monat ca. 170 EURO bezahlt für was..... oder. Ich habe sogar alle Belege die mir falsch vorkamen kopiert und ihm hingesendet, die kamen alle unbearbeitet zurück mit diesem Brief. Frechheit.


    Buchungsbeleg von 02./2010 eingereicht mit 2 Zahlungsbelegen und es wird nur einer gebucht und das noch mit USt. obowhl wir zur derzeit noch nicht Vorsteuerabzugsfähig waren, da die Firma erst ab dem 01.07.2010 besteht.


    Für den JA weiß, es müssen alle Perioden abgeschlossen sein und alle Korrekturen inkl. USt. Korrektur Finanzamt erledigt sein, dass ist mir schon klar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann keinen Steuerberater verteidigen, dessen Arbeit ich nicht gesehen habe, habe aber den Eindruck, dass ihre eigene Sachverhaltsbeurteilungen nicht immer zutreffend sind- bitte vor Korrekturvornahmen, speziell der Vorsteuerabzugsbeträge, mit den vorgeschlagenen Gesetzen auseinandersetzen.

    Nur wenn ich Fehlbuchungen finde, wie. z.B. Buchungen die in den Jan. gehören buchte er trotzdem ohne Korrektur in den Feb. mit ein kann was nicht stimmen bei IST-Versteuerung.

    Gerade bei IST Versteuerung (bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer!) ist eine Ausgangsrechnung dem Monat zuzuordnen, in dem der Geldeingang stattfindet.
    Für die EÜR ist eine Zahlung dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Zahlung stattfindet.


    Der Buchführung Januar sind alle Belege beizufügen, die in dem Monat Einnahmen oder Ausgaben zuzurechnen sind.


    Was sind denn das für Buchungen, die Ihrer Ansicht nach- und der des Fa nach falsch sind?
    1) Vorsteuerabzug nicht durchgeführt---- sh. Abzugsmerkmale gem. § 14 UStG
    2) falscher Monat bei IST - Versteuerung---- IST Versteuerung = Versteuerung nach vereinNAHMTEN Entgelten. Klingt korrekt.
    ... was noch?
    3) Vorsteuerabzug für Ausgaben vor "bestehen der Firma" --- lesen: Beginn der Unternehmenstätigkeit, Beginn der Umsatzsteuerpflicht und der damit verbundenen Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG (VOR des Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens und der Gewerbeanmeldung).

    Laut Finanzamt sind diese aber nicht so...

    Also wenn sich das auf den Unterschied von SOLL und IST Versteuerung bezieht, dann hatte das FA hier schonmal Unrecht.
    Interessant fände ich, ob Sie den FA Mitarbeiter gefragt haben, ob er ihnen das schriftlich gibt ;)

    Buchungsbeleg von 02./2010 eingereicht mit 2 Zahlungsbelegen und es wird nur einer gebucht und das noch mit USt. obowhl wir zur derzeit noch nicht Vorsteuerabzugsfähig waren, da die Firma erst ab dem 01.07.2010 besteht.

    Warum sollte die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht ab der Aufnahme der werbenden Tätigkeit bestehen?
    Wenn ihre Einnahmen von Anfang an umsatzsteuerpflichtig waren, so ist auch die Vorsteuer von Anfang abziehbar!

    Für den JA weiß, es müssen alle Perioden abgeschlossen sein und alle Korrekturen inkl. USt. Korrektur Finanzamt erledigt sein, dass ist mir schon klar.

    Die Umsatzsteuerjahreserklärung berichtigt alle Voranmeldungen automatisch, notwendige Umbuchungen können also im Jahresabschluss vorgenommen werden, dafür muss nicht zu jedem Monat eine Berichtigung geschickt werden.

  • Hallo,


    es darf keine USt. gerechnet werden, da wir im Feb. 2010 noch nicht existiert haben.


    Die Zahlungen bei ISt muss doch immer dann verbucht werden, wenn auch die Zahlung erfolgt ist. Also z.B. Tankbeleg:



    getankt 01.02.11 30,-- aber Beleg wurde erst im März mit eingereicht. Somit gehört sie doch in den Feb. und nicht in den März. Denn die Bezahlung erfolgt im Februar oder :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    es darf keine USt. gerechnet werden, da wir im Feb. 2010 noch nicht existiert haben.

    8|
    Verdammt.... ihr habt nicht existiert?
    Wer hat für Euch eingekauft?


    Im Ernst, eiern wir hier nicht rum:
    um was für ein Unternehmen handelt es sich hier? Personen oder Kapitalgesellschaft?
    Für welche Anschaffung soll hier der Vorsteuerabzug begehrt werden/ versagt werden aus 2/2010?
    Wann erfolgte WELCHE Anmeldung?

    Die Zahlungen bei ISt muss doch immer dann verbucht werden, wenn auch die Zahlung erfolgt ist. Also z.B. Tankbeleg:

    IST und SOLL Versteuerung gilt nur für die Vereinnahmung von Entgelten, nicht für Zahlungen.


    Ver Vorsteuerabzug DARF begehrt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Beleg gem § 14 UStG vorliegt.
    Müssen muss man garnicht.

    getankt 01.02.11 30,-- aber Beleg wurde erst im März mit eingereicht. Somit gehört sie doch in den Feb. und nicht in den März. Denn die Bezahlung erfolgt im Februar oder :wacko:

    Für so einen Sachverhalt korrigiert niemand die Umsatzsteuervoranmeldung und das ist auch nicht notwendig!
    Diese Korrekturen werden in den betreffenden Folgemonat eingearbeitet- warum auch nicht?
    Wenn sie den Beleg in einem der Folgemonate oder auch erst am Jahresende in die Umsatzsteuerberechnung einbeziehen, handeln sie damit nicht steuerlich falsch!
    Das Umsatzsteuergesetz regelt nur den frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug für eine Leistung begehrt werden kann, nicht aber den spätesten!


    Und seien sie froh drum, wenn Sie von Ihrem Steuerberater verlangten, bei jeder nachträglich gefundenen Rechnung den Vormonat/ die Vormonate zu korrigieren, wäre dessen Gebühr dafür sicher höher als der Erstattungsbetrag des FA!

  • Das mit der Nachbesserung kannste vergessen, habe einen saftigen Brief bekommen. Seine Buchungen wären nach den steuerlichen Kriterien richtig.


    Das sagt ein Steuerberater nach Prüfung der Unterlagen :!:
    Du kannst davon ausgehen, daß die Buchungen steuerlich i.O. sind.
    MfG Günter

  • Hallo unsere Fa. existiert seit 01.7.2010 und der Kauf der Schutzweste war 10.02.2010 (war mein Mann bereits in Planung mit der Fa.).


    Das schönste ist, dass an der Quittung zwei Zahlbelege hängen, 1. 35,00 Anzahlunng und 2. 40,90 Restsumme. Er buchte nur die 35,00 mit 19% Vorst.


    Wir sind ein Sicherheitsunternehmen. ?(

    • Offizieller Beitrag

    *weiterbohr*


    Was für eine Firma ist das eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder ein Einzelunternehmen?


    Wie begann die Firma zu existieren?

    • Offizieller Beitrag

    Einen Steuerberater innerhalb eines Veranlagungszeitraumes zu wechseln bedeutet immer doppelte Kosten, da kein Steuerberater sich auf die Aufzeichnungen des anderen verlässt. Im Übrigen heisst es nicht umsonst, nur wer nicht arbeitet macht keine Fehler. Lass die Jahresabschlüsse und -erklärungen von ihm machen und such dir ab Buchungsdatum 01.01.2012 einen neuen Berater.


    Aber eines weiß ich mit Gewissheit, nach Deinen Äußerungen hier im Forum bist du selber nicht dazu in der Lage, es besser als Dein (ehemaliger) Steuerberater zu machen. Und die bisher in den Raum gestellten Beträge sind doch "Peanuts". Und wer ist dafür verantwortlich, dass im Nachhinein Belege "auftauchen"? Ich hoffe für Euch, dass Ihr nicht allzuviele Barumsätze tätigt und das auch noch in die Kassenführung durchschlägt.

  • Vielen Dank


    Ich mache seit 25 Jahren Fondsbuchhaltung, so viel anders kann die Bilanzbuchhaltung auch nicht sein.


    Nur die Konten und das Inventar ist anders.


    Ich habe ansonsten alle Buchungen verstanden und warum diese so gemacht werden. Lt. Aussage des FA soll ich die USt. korrigieren, da bei IST-die Belege in den Monat gehören


    wo diese auch gezahlt wurden.


    Deswegen muss ich mich trotzdem nicht beleidigen lassen. Es sind nur verständnisprobleme. Ich weiss schon was ich tue und was nicht.


    :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Warum um alles in der Welt krieg ich keine Antwort? ;(


    Deswegen muss ich mich trotzdem nicht beleidigen lassen. Es sind nur verständnisprobleme. Ich weiss schon was ich tue und was nicht.


    Es macht einfach nicht den Anschein, als wüssten Sie wirklich genau, was Sie da tun!


    Sein Sie bitte nicht beleidigt- aber solche Hinweise sind ehrlich lieb gemeint!




    Ich habe ansonsten alle Buchungen verstanden und warum diese so gemacht werden. Lt. Aussage des FA soll ich die USt. korrigieren, da bei IST-die Belege in den Monat gehören


    Dann hat das FA Unrecht!


    IST- Versteuerung bezieht sich nur uns ausschließlich auf die EINNAHMENVERSTEUERUNG und hat NICHTS mit ihren Tankbelegen zu tun.


    Beherzigen Sie doch mal meinen Rat und schauen ins UStG.





    Nur die Konten und das Inventar ist anders.

    Und einige, diverse Buchungsregeln!


    Ich mache seit 25 Jahren Fondsbuchhaltung, so viel anders kann die Bilanzbuchhaltung auch nicht sein.


    Kann nicht sein, weil nicht sein soll..... ?


    Die Buchhaltung eines Fonds oder die Jahresabschlüsse?



    Vielen Dank


    Versuchen Sie bitte, Rückfragen und Ratschläge nicht krumm zu nehmen, Menschen die Erfahrung haben erkennen meist schon an der Art der Fragen, wie groß der Erfahrungs-Hintergrund ihres Gegenübers ist.