Fortbildungskosten

  • Hallo an Alle,


    bin hier so richtig neu und hoffe ihr könnt mir helfen:


    Ich sitze gerade vor meiner Steuer 2011 und habe ein kleines Problem. Im Jahr 2010 habe ich eine Fortbildung zum Sparkassenfachwirt gemacht. Die Zahlung dafür erfolgte im Jahr 2011. Ich habe für die Steuer 2010 keinen Cent geltend gemacht und wollte das jetzt in der Steuer 2011 nachholen.
    Sobald ich nun aber den Zeitraum (03.03-20.10.2010) eingebe sagt mir das Programm dass der Zeitraum in 2011 liegen muss und ich es als sonstige Werbekosten angeben soll!


    Wie soll ich das nun bei den sonstigen angeben? Habe einen Beleg über die tatsächlichen Kosten (Übernachtungen, Verpflegung und Gebühren). Wie gebe ich die gefahrenen km an, da es sich ja um 2010 handelt? Wie ist der Verpflegungsmehraufwand in dem Fall anzusetzen?


    Hätte alles 2011 stattgefunden wäre es wirklich einfach alles im Programm zu erfassen, aber so stoße ich wirklich an meine Grenzen.


    Vielen Dank im voraus und Gruß


    Timo


    PS: habe einige "ähnliche" Themen gefunden, aber irgendwie hat keines richtig gepasst. Trotzdem schon mal Sorry, falls diese Frage schon gestellt worden sein!

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    • Offizieller Beitrag

    Es gilt zwingend das Zufluss-/Abflzussprinzip des § 11 EStG. Die 2010 gezahlten Kosten (u.a. Fahrtkosten) hättest Du auch 2010 geltend machen müssen. 2011 gezahlte Kosten würde ich mit dem Zahlungsdatum und einer entsprechenden Erläuterung nebst beigefügter Nachweise geltend machen. Wobei mir nicht klar ist, warum eine Fortbildung erst fast 1 Jahr im Nachhinein bezahlt wird. Das wird auch den Bearbeiter interessieren.

  • Hallo und schon mal vielen Dank,


    somit sind die Fahrtkosten wohl über die Wupper...


    Die Kosten werden den Sparkassen immer so ca. 2-3 Monaten nach der mündlichen Prüfung gestellt und auch erst dann an die Teilnehmer weitergeleitet.


    Wenn ich es richtig verstanden habe soll ich die Nachweise beilegen, aber mit dem Programm erfassen bzw.in die Formulare eintragen nicht? Oder soll ich hier wirklich die sonstigen Werbungskosten nehmen und alles beilegen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch letztlich egal, wie Du den Betrag zutreffend in die Erklärung hineinbekommst. Ich würde es so machen, wie von mir beschrieben.