Hallo Gemeinde,
mein Steuerbescheid für 2010 wurde von mir mit einem Widerspruch "quittiert", da ich bis zuletzt 3 Positionen als nicht korrekt berücksichtigt gefunden hatte:
1. Nebenkosten nicht berücksichtigt, weil der Finanzbeamte diese in der Abrechnung nicht nachvollziehen konnte
2. Haushandwerkerleistungen belegt mit Kontoauszügen und Originalrechnungen
3. beruflicher Anteil zur Rechtschutzversicherung, da der Nachweis über den Anteil des Versicherers fehlte.
Übrigens habe ich bereits unter Vorbehalt bezahlt.
Zu 1 habe ich vermerkt, dass ich gerne dem Finanzbeamten die Beträge auf den Rechnungen aufzeigen wollte, jedoch wurden meine Belege vom FA "verbummelt" (ich habs natürlich nicht so formuliert).
Zu 2 habe ich der Begründung wg. Kontoauszügen schriftlich mit Bezug auf rechtl. Rahmenbedingungen widersprochen.
Zu 3 wollte ich noch den Beleg nachliefern.
Deshalb habe ich in allen drei Punkten des Bescheids mich nicht einverstanden erklärt. Nach 2 Wochen hatte ich das FA besucht und habe mir von der "Zimmernachbarin" meiner zuständigen Finanzbeamtin angehört, dass ich beim Punkt 2 auf jeden Fall Recht habe und die Handhabe der Kollegin nicht nachvollziehbar ist. Übrigens war mein Schreiben noch nicht bearbeitet worden.
Nach 4 Wochen habe ich ein zweites Schreiben versendet, da ich bereits den Punkt 3 ebenfalls nachweisen konnte (nun mit Kopien des Bescheids des Versicherers auf Rat der "Zimmernachbarin" wegen Punkt 1) und mit dem Kontoauszug.
Mittlerweile sind nach dem ersten Schreiben gut 10 Wochen und nach dem zweiten Schreiben erneut fast 4 Wochen vergangen ohne Regung des FA.
Habe jetzt vor fast 2 Monaten 450 EURO bezahlt wovon nur rund die Hälfte an mich zurück überwiesen werden müssen.
Wie lange muss man das noch mit sich machen lassen? Als Steuerzahler mussman schließlich auch nach wenigen Wochen zahlen. Wenns unberechtigt ist, will ich mein Geld auch in mindestens der gleichen Zeit wieder zurück haben...
Was kann ich tun?
Beste Grüße
Christoph