Bearbeitungszeit Widerspruch

  • Hallo Gemeinde,


    mein Steuerbescheid für 2010 wurde von mir mit einem Widerspruch "quittiert", da ich bis zuletzt 3 Positionen als nicht korrekt berücksichtigt gefunden hatte:
    1. Nebenkosten nicht berücksichtigt, weil der Finanzbeamte diese in der Abrechnung nicht nachvollziehen konnte
    2. Haushandwerkerleistungen belegt mit Kontoauszügen und Originalrechnungen
    3. beruflicher Anteil zur Rechtschutzversicherung, da der Nachweis über den Anteil des Versicherers fehlte.


    Übrigens habe ich bereits unter Vorbehalt bezahlt.


    Zu 1 habe ich vermerkt, dass ich gerne dem Finanzbeamten die Beträge auf den Rechnungen aufzeigen wollte, jedoch wurden meine Belege vom FA "verbummelt" (ich habs natürlich nicht so formuliert).
    Zu 2 habe ich der Begründung wg. Kontoauszügen schriftlich mit Bezug auf rechtl. Rahmenbedingungen widersprochen.
    Zu 3 wollte ich noch den Beleg nachliefern.
    Deshalb habe ich in allen drei Punkten des Bescheids mich nicht einverstanden erklärt. Nach 2 Wochen hatte ich das FA besucht und habe mir von der "Zimmernachbarin" meiner zuständigen Finanzbeamtin angehört, dass ich beim Punkt 2 auf jeden Fall Recht habe und die Handhabe der Kollegin nicht nachvollziehbar ist. Übrigens war mein Schreiben noch nicht bearbeitet worden.


    Nach 4 Wochen habe ich ein zweites Schreiben versendet, da ich bereits den Punkt 3 ebenfalls nachweisen konnte (nun mit Kopien des Bescheids des Versicherers auf Rat der "Zimmernachbarin" wegen Punkt 1) und mit dem Kontoauszug.


    Mittlerweile sind nach dem ersten Schreiben gut 10 Wochen und nach dem zweiten Schreiben erneut fast 4 Wochen vergangen ohne Regung des FA.
    Habe jetzt vor fast 2 Monaten 450 EURO bezahlt wovon nur rund die Hälfte an mich zurück überwiesen werden müssen.


    Wie lange muss man das noch mit sich machen lassen? Als Steuerzahler mussman schließlich auch nach wenigen Wochen zahlen. Wenns unberechtigt ist, will ich mein Geld auch in mindestens der gleichen Zeit wieder zurück haben...
    Was kann ich tun?


    Beste Grüße
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Rufen Sie die Dame doch mal an.


    Ich gehe bei solchen langwierigen Geschichten immer den kurzen Dienstweg und reg mich nicht auf, üblicherweise hat sich nach 4 Wochen im FA etwas geregt- man weiß aber nicht, was da los ist.
    Derzeit ist Jahresabschluss-mal-eben-schnell-noch- einreichen-bevor-es- Zuschläge-gibt Zeit, die dürften dort n Happen Streß haben.

    • Offizieller Beitrag

    Warten oder nochmals schreiben (Einschreiben mit Rückschein). Ggf. auch Steuerberater/Rechtsberatung hinzuziehen.


    Unabhängig einer rechtlichen Würdigung bleibt aber zu sagen, dass rechtliche Beurteilungen etwaiger Zimmergenosssen unbeachtlich sind. Erst entscheidet der Bearbeiter, dann die Rechtsbehelfsstelle, anschließend bleibt ggf. der Klageweg.


    Abgesehen davon blieben nach Deinen anderen Threads auch noch Ausschlussgründe für Position 1 + 2 zu prüfen (Eigentumserwerb - Zusammenhang Herstellungskosten).


  • Abgesehen davon blieben nach Deinen anderen Threads auch noch Ausschlussgründe für Position 1 + 2 zu prüfen (Eigentumserwerb - Zusammenhang Herstellungskosten).


    Hallo miwe4,


    zu 1: Nebenkosten aus der Mietzeit vor Eigentumserwerb.
    zu 2: Instandsetzungskosten/ Renovierungskosten nach Kauf einer Gebraucht-Immobilie.


    Beste Grüße
    Christoph

  • Hallo zusammen,


    die Finanzbeamtin hat die Angelegenheit direkt an die Rechtsbehelfsstelle weitergegeben.


    Diese hat direkt fast alle Kosten anerkannt. Allerdings kommt jetzt auf mich ein Problem (?) zu:


    Die rechtsbehelfsstelle schreibt, dass das Finanzinstitut, wo ich meine Riesterverträge hatte jetzt (2012) dem FA gemeldet hatte, dass ich für 2010 Zahlungen aus einer Lebensversicherung erhalten habe, die in 2010 Einkommenssteuerpflichtig sind.


    Bei diesem Kreditinstitut hatte ich nur Riester, was für den Eigentumswerwerb für die Eigennutzung entnommen wurde und so erst in der Auszahlungsphase (frühestens ab 60) nachgelagert versteuert wird. Habe direkt mit FA telefoniert und das Institut angeschrieben, damit die alles richtig stellen. Bisher keine Antwort und bis zum 16.04.12 habe ich seitens FA nur Zeit.


    Was kann ich jetzt beim FA beantragen, damit das Thema Riester noch nicht bewertet wird, weil es falsch elektronisch gemeldet wurde?
    Habe schließlich die Schreiben der deutschen Rentenversicherung, die alles belegen...


    Beste Grüße
    Christoph