Hallo,
ich habe zwar ein Geschäftskonto, habe aber auch oft Barausgaben, oder bezahle das ein oder andere von meinem Privaten Girokonto. Unter "Kasse" kann ich das ja nicht wirklich laufen lassen, da diese sonst immer im Minus wäre, was ja nicht sein darf. Kann ich solche Sachen in das Verrechnungskonto kontieren? Ist es dann egal, daß ich dort nur Ausgaben verbuche, also nur "rote Zahlen" schreibe?
Verrechnungskonto für andere Zahlungen
- eb-t
- Erledigt
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Schon mal an "Privateinlagen" gedacht?
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Ja, aber das ist doch nur fiktiv... muß das ganze denn für's papier im plus sein?
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In den Aufzeichnungen gibt es kein Jux-Konto. Auch ein Verrechnungskonto sollte ausgeglichen sein, zumindest auf Dauer gesehen. Ansonsten viel Spaß bei einer eventuellen Steuerprüfung.
Was Du ansprochen hast sind klassische Privateinlagen, eben analog Privatentnahmen, die auch problemlos entsprechend aufzuzeichnen sind.
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Das Verrechnungskonto in MB ist genau für diese Zahlungen gedacht, nämlich für Zahlungen, die bei 4/3 Rechnern mit dem Privatkonto verrechnet werden.
Es handelt sich hierbei um nichts anderes als um eine Vererechnung zwischen dem privaten und dem betrieblichen Bereich.
So ein Konto ist nicht betriebsrelevant und erfüllt die nötigen Voraussetzungen für EÜR Abschlüsse.
Wer möchte- das ist aber kein Zwang- kann am Jahresende das Konto gegen 2180 auf NULL bringen. -
Hallo häschen,
vielen Dank für den korrigierenden Hinweis.
Das ist dann aber nicht das übliche Verrechnungskonto wie wir es so kennen, oder?
Habe gerade mal geschaut. Das gibt es auch im EÜR-Modul des Steuer-Sparbuchs, unterschieden dann nach "gewinnwirksam" und "nicht gewinnwirksam".
Gruß
miwe4 -
In MB heißt das schlicht Verrechnungskonto und wird im Hintergrund gegen 1360 gebucht.
Meiner Meinung nach absolut korrekt und die bessere Lösung als eine falsch geführt Kasse!
Wir buchen bei Datev übrigens ähnlich, zB in einer Personengesellschaft, bei der wir den nicht genau bezeichnen können oder wollen, wer die Einlage der 150 Euro für Büroartikel genau getätigt hat. (4930 an 1360)
Das ist absolut sauber und wird einer EÜR gerecht- mittlerweile (entweder seit 2011 oder 2012) bietet Datev dafür ausdrücklich Konten an.Zitat1360 Geldtransit
1370 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam
1371 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam1360 ist bei MB jedenfalls ergebisunwirksam, damit ist es so richtig.
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Vielen dank für eure antworten. dann lasse ich das ganze also in zukunft über das verrechnungskonto laufen, auch wenn's dadurch negativ wird. so ist mir wohler, als mit einer kasse, die in wirklichkeit gar nicht existiert