Zitat... dem Auftragnehmer diese Unterkunft zur Verfügung stellt. Wulffen sozusagen.
Ich bin übrigens vollkommen der Meinung von miwe- und kann das Problem auch nicht erkennen, außer,dass man die Posten in der Rechnung erfassen muss. Vorsteuerabzug für Reisekosten, Umsatzsteuer berechnen- Ende.
Keine Mehrkosten, weder für den TE noch für den Auftraggeber!