Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV)
Ist dieser Posten in der Steuerberaterrechnung absetzbar?
Steuerberaterkosten: Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV)
- orlandovonrgh
- Erledigt
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Steuerberaterrechnung
Bin mir nicht sicher, wer jetzt welche Kosten gehabt oder in Rechnung gestellt hat, aber hast Du schon mal im Steuer-Sparbuch in das Suchfeld oben "Steuerberatungskosten" eingegeben?
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Nein.
Es gibt aber noch immer mind. ein anhängiges Verfahren, sodass ich erklären würde (Beiblatt) und auf den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid achten würde.
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Vielen Dank für Eure Hilfe.
Meine weiteren Recherchen haben ergeben, dass diese Position nicht abgesetzt werden kann, da sie keiner Einkommensart direkt zugeordnet werden kann.
Den Hinweis mit der "Vorläufigkeit wegen anstehender Verfahren" nehme ich gern auf. -
Meine weiteren Recherchen haben ergeben, dass diese Position nicht abgesetzt werden kann, da sie keiner Einkommensart direkt zugeordnet werden kann.
Ich weiß....
Übrigens ist Teil der bisherigen richterlichen Begründung, dass die Finanzämter dem Steuerbürger gem §89 AO zur Hilfestellung verpflichtet sei und diese Kosten deshalb nicht zwangsläufig entstünden.
(BFH; Urteil vom 04.02.2010, Az: X R 10/08)