Fahrtkosten in Zusammenhang mit Behinderung + Merkzeichen "H"

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Ansicht nach- und von einer vollständigen Schilderung des Sachverhalts ausgehend!!!- wird der Glaubhaftmachung mithilfe einer Zusammenstellung der Fahrten hier genüge getan und der nunmehr jährliche Aufgriff des Sachverhalts ist mehr als unnötig!

    Was meinst Du, warum ich die Inanspruchnahme der Hilfe eines Steuerberaters anrege. Womit sich u.U. auch die Kostenfrage lösen lässt. ;)

  • Oha, jetzt habe ich ja hier eine Diskussion vom Zaun gebrochen...
    Als erstes will ich hier sagen, dass ich natürlich NIEMANDEN persönlich angreifen wollte oder jemanden als 'Puffer' mißbrauchen! Wenn sich jemand diesbezüglich angegriffen oder gar beleidigt fühlt - dann ENTSCHULDIGUNG!
    Nun versuche ich einmal, etwas Licht reinzubringen...
    Es wurden von mir jedes Jahr für den befreiten PKW die gesamte km-Leistung angesetzt - die regelmäßig die 15.000km NICHT überschreitet. Diese wurde JEDES Jahr im ersten Anlauf durch das FA auf die 3.000km gekürzt - mit der Begründung:

    Zitat


    Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten können nur bei geh- und stehbehinderten Personen (Grad der Behinderung mindestens 80% oder mindestens 70% und Merkzeichen 'G') in angemessenem Umfang (ohne Nachweis oder Glaubhaftmachung höchstens 3.000km im Jahr) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.


    JEDES Jahr lese ich diesen Satz unter dem Bescheid - da frage ich mich doch, WAS da schief läuft?!


    Es werden von mir eingereicht:

    • Nachweis über gefahrene km per Rechnungen, Tankzettel, TÜV usw. 'normaler' PKW
    • Nachweis über gefahrene km per Rechnungen, Tankzettel, TÜV usw. PKW steuerbefreit
    • der Nachweis über GdB100 liegt dem Finanzamt vor und ist selbstredend noch gültig
    • die Anerkennung der Pflegestufe 2 liegt dem FA auch vor


    Mit dem 'normalen' PKW bestreite ich meine Fahrten zur Arbeit, zur Weiterbildung, Einkaufen usw.
    Auch die berufsbedingten Fahrten gebe ich natürlich an und auch diese sind seit Jahren unverändert.


    Zu der Nutzung des befreiten PKW habe ich folgende Meinung:
    Ich würde sagen, dass es egal ist, ob ich mit dem Kind in seinem Sinne fahre oder für ihn einkaufen fahre (oder zur Apotheke) - AUCH wenn er nicht dabei ist.
    Es ist IN SEINEM SINNE und ich bin ab und an ganz froh drüber, wenn ich ihn nicht mitnehmen muss (bitte nicht falsch verstehen!).
    Auch ist es für mich egal, ob er mit nur einem Erwachsenen in dem Auto sitzt oder ob der Rest der Familie mitfährt und wir z.B. etwas unternehmen. JEDEM erwachsenen Behinderten (mit gleichen Voraussetzungen) sind in seinem, ggf. auch steuerbefreiten, PKW ALLE seine Privatfahrten genehmigt und ansetzbar - UNABHÄNGIG davon, wen er mitnimmt. Warum sollte das bei meinem Sohn anders sein? Es steht IHM doch frei, seine Familie mitzunehmen oder soll ich unseren anderen Sohn dann zu Hause lassen, wenn wir mit ihm irgendwo hin fahren? Das ist doch widersinnig!
    Und es ist für mich schon bindend, dass das Fahrzeug NUR in seinem Beisein oder seinem Sinne genutzt wird, da die Steuerbefreiung eindeutig in den Papieren gekennzeichnet ist. Sollte also im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrskontrolle er nicht dabei sein und ich bin auf dem Weg ins Kino oder so - dann ist das Steuerhinterziehung und was das heißt, das weiß wohl jeder hier... - schließlich ist es ja so, dass man in D fast jedes Verbrechen begehen kann ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen (Achtung: Sarkasmus!) - NUR wer den Staat betrügt, der wird restlos fertig gemacht!


    Ich nutze auch keinen Steuerberater - seit Jahren nutze ich das WISO (was nebenher bemerkt ein ganz hervorragendes Programm ist). Ansonsten hätte ich nicht in dieses Forum gepostet und um Hilfe gebeten - so etwas fände ich dann schon recht dreist.


    So long...


    EDIT:

    Art und Umfang: Ja, zweifellos! Anlass und Zweck: ausdrücklich NEIN!


    Auch das sehe ich anders: Art und Umfang sind doch auch irrelevant, da ja ALLE Fahrten ansetzbar sind (natürlich innerhalb der 15.000km). Da ist doch nur die Fahrstrecke gesamt nachzuweisen. So sagt es doch das BStBl - oder ?(


    Kennen wir den wahren Grund der Ablehnung???
    Ich lege mich mal so weit aus dem Fenster und sage, daß ein normaler Sachbearbeiter beim FA das ganze bis ca. 15000 km nicht ablehnt, wenn die Argumente treffend sind, und Unterlagen vorhanden sind.
    MfG Günter


    Das ist - meines Erachtens nach - zu weit aus dem Fenster gelehnt :whistling:
    Die FA-Begründung habe ich oben abgetippt - und auch die Nachweise liegen alle dort.
    Da scheint für mich jemand zu sitzen, der es entweder nicht besser weiß oder es (MUTMAßUNG) darauf anlegt, dass man es eines Tages aufgibt und das FA dem Staat das Geld spart. Nur was soll ich denn tun, außer immer und immer wieder Widerspruch einzulegen??? Alles weitere kostet dann auch wieder Geld, Zeit, Nerven... - ich hatte die Hoffnung, dass es eines Tages doch klappt - aber wie gesagt, es wird immer schlimmer X(

  • Nun versuche ich einmal, etwas Licht reinzubringen...
    Es wurden von mir jedes Jahr für den befreiten PKW die gesamte km-Leistung angesetzt - die regelmäßig die 15.000km NICHT überschreitet.


    Das ist der entscheidende Fehler, weil das unrealistisch ist. :!:
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Diese wurde JEDES Jahr im ersten Anlauf durch das FA auf die 3.000km gekürzt - mit der Begründung:


    JEDES Jahr lese ich diesen Satz unter dem Bescheid - da frage ich mich doch, WAS da schief läuft?!


    Ich mich auch, der Satz des FA ist schlicht falsch! Man möchte doch wirklich gerne annehmen, dass das FA seine eigenen Verwaltungsanweisungen kennt...EStR 33.4 Nummer 2: Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen.


    Aber es erklärt immerhin die merkwürdige Äußerung zu den behinderungsbedingten Aufwendungen aus dem Zitat Ihres ersten Posts. Haben Sie in die Eingabemaske das Merkzeichen H eingetragen? Vielleicht wird es auf der Kopie einfach übersehen?!


    Zitat

    Zu der Nutzung des befreiten PKW habe ich folgende Meinung:
    Ich würde sagen, dass es egal ist, ob ich mit dem Kind in seinem Sinne fahre oder für ihn einkaufen fahre (oder zur Apotheke) - AUCH wenn er nicht dabei ist.
    Es ist IN SEINEM SINNE und ich bin ab und an ganz froh drüber, wenn ich ihn nicht mitnehmen muss (bitte nicht falsch verstehen!).


    Ich verstehe das nicht falsch und verstehe vollkommen, dass es im Sinne Ihres Sohnes sein mag, aber Ihre Meinung ist hierbei vollkommen irrelevant!


    Diese Wege sind nicht im Rahmen der Einkommensteuerrichtlinie 33.4 abziehbar. Hier sagt die Vorschrift deutlich, dass der Behinderte mit im Fahrzeug sein muss. Das schließt ausdrücklich die (laut Kfz- Steuerbefreiungsrichtlinie zulässige) Einkauffahrten aus, beidenen er nicht dabei ist!


    Einkaufsfahrten sind ausdrücklich nur dann abziehbar, wenn das Kind dabei ist.


    Fahrten zur Apotheke oder ähnliche Wege sind aber im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (also für jeden) abziehbar- gehören nur in eine andere Auflistung innerhalb der Steuererklärung.

    • Offizieller Beitrag

    Und die Nachweise wurden auch bei der Antragstellung sofort beigefügt?


    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die die Dauertatbestände nicht zutreffend gespeichert sind. Und dann geht das ggf. Mit Schema "F" durch die Bearbeitung, was bei teilweise 4000 Steuerfällen für einen Bearbeiter kein Wunder ist. Würde auch dafür sprechen, wenn auf Deine jeweiligen Einspruchsschreiben direkt eine Bescheidänderung erfolgte und keine weitere Erörterung kam.


    Der behinderungsbedingte Freibetrag für das Kind ist aber auf die Eltern übertragen, oder?

  • Und die Nachweise wurden auch bei der Antragstellung sofort beigefügt?


    Ja, die Kopien liegen vor - auch der Ausweis mit dem H und den 100% - bereits seit 2008.
    Außerdem sollte es dort doch auch sowas wie Computer geben und die Steuerakten (inkl. der Widersprüche) vorliegen und einsehbar sein - das kann doch nicht sein, dass das immer wieder so gemacht wird - vor allem mit dieser Begründung. Auch habe ich in den Widersprüchen bereits darum gebeten, das in der Steuerakte zu vermerken.
    Und nun die Sache mit den 2 Fahrtenbüchern - tut mir leid, aber für sowas habe ich persönlich KEINERLEI Verständnis!
    Ich bin drauf und dran, an meine Steuererklärung für 2011 sofort den Widerspruch mit anzufügen... - so in etwa 'sollten Sie den Ansatz der 13.800km für behinderungsbedingte Fahrten ablehnen, so lege ich bereits hiermit Widerspruch gegen den von Ihnen ergehenden Steuerbescheid ein.' 8)


    Der behinderungsbedingte Freibetrag für das Kind ist aber auf die Eltern übertragen, oder?


    Ja - ist auch schon dieses Jahr wieder angekreuzt.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du auf die Widersprüche direkt berichtigte Bescheide erhalten oder wurde erst erörtert?


    Ich tippe nach wie vor auf eine fehlerhafte Speicherung der Dauertatbestände (KB). Und wenn die schon beigefügte Belege nicht beachten, dann interessiert die erst recht kein unzulässiger Rechtsbehelf gegen ein nicht vorhandenen Bescheid.


    Ich sage ja, Steuerberater einschalten und in Ruhe die Steuerverfahren genießen.

  • Ich habe meinen Widerspruch natürlich ausführlich begründet. Daraufhin kam immer sofort der geänderte Bescheid und dann die Nachzahlung.
    Nur im letzten Jahr kam dann das, was ich im ersten Post geschrieben habe. Fahrtenbuch... - welches ich nicht geführt habe. Ich werde eine allgemeine Aufstellung mitgeben (tägl. das, monatlich das, 4x im Jahr das...) und dann werde ich mich auf das BStBl berufen, nachdem ALLE FAHRTEN ansetzbar sind (natürlich nur, wenn er teilgenommen hat ;) )
    Wer zahlt denn den Steuerberater, wenn ich mir denn dann einen nehme - das bin doch ich - oder? Und ich denke, der ist teurer als das WISO mit 39 Euronen?!

    • Offizieller Beitrag

    Wer zahlt denn den Steuerberater, wenn ich mir denn dann einen nehme - das bin doch ich - oder?

    Das kommt darauf an.

    Und ich denke, der ist teurer als das WISO mit 39 Euronen?!

    Vielleicht, dafür aber schont er Dir die Nerven.