Fahrtkosten in Zusammenhang mit Behinderung + Merkzeichen "H"

  • Hallo,


    ich möchte mich auch in dieses Thema einklinken und etwas fragen...
    Wir haben einen Sohn mit GdB100 und Merkzeichen H.
    Jedes Jahr aufs Neue erkennt das Finanzamt nur die 3.000km an. Jedes Jahr aufs Neue lege ich dagegen Widerspruch ein und es wurde immer nachgebessert.
    Wir haben einen 'normalen' PKW und einen, den meine Frau ausschließlich für die Fahrten mit unserem behinderten Sohn nutzt. Dieser ist auch auf unseren Sohn zugelassen und somit steuerbefreit. Das heisst, dass das Fahrzeug AUSSCHLIESSLICH in seinem Beisein bzw. seinem 'Interesse' genutzt werden darf. Alles andere ist dann ja strafbar.
    In 2011 sind wir mit dem Fahrzeug, welches auf unseren Sohn zugelassen ist, 14.000km gefahren. Den km-Stand kann ich natürlich belegen. Der andere Wagen wird dann für alles Übrige genutzt und hat in 2011 eine km-Leistung von knapp 20.000km. Nun wurde mir letztes Jahr vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich für BEIDE Fahrzeuge Fahrtenbuch zu führen hätte. Dies habe ich natürlich nicht getan :whistling:
    Nun ist meine Ansicht die folgende:
    Die 14.000km sind durch das Finanzamt anzuerkennen, da der Wagen ausschließlich im Interesse unseres Sohnes genutzt werden darf. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um behinderungsbedingte Fahrten oder 'Privatfahrten' handelt.


    Es ist also lediglich die Fahrleistung, nicht aber der Zweck der Fahrt nachzuweisen.


    Das Finanzamt hat jedoch das Fahrtenbuch mit dem Zweck der Fahrten (falsch) begründet:


    Wie seht ihr denn diese Angelegenheit???

    4 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da komplett anderer Sachverhalt als Ausgangsthema, bei dem es angehänt wurde

    • Offizieller Beitrag

    Die 14.000km sind durch das Finanzamt anzuerkennen, da der Wagen ausschließlich im Interesse unseres Sohnes genutzt werden darf. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um behinderungsbedingte Fahrten oder 'Privatfahrten' handelt.

    Das sind lediglich die für eine Befreiung von der Kfz-Steuer maßgeblichen Voraussetzungen. Daraus lässt sich nichts für ESt-Zwecke ableiten.

    Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

    Und das besagt eben, dass das Finanzamt bei Zweifeln an den erklärten Angaben für die Zukunft sehr wohl auch zur Führung eines Fahrtenbuches auffordern darf. Und wenn es zur Führung eines Fahrtenbuches für beide im Familienbesitz befindlichen Fahrzeuge auffordert, dann wird dies eine Vorgeschichte haben und somit wahrscheinlich auch seine Gründe.

  • Die Vorgeschichte ist, dass wir jedes Jahr aufs Neue Widerspruch gegen die 3000km eingelegt haben.
    ALLE(!) Fahrleistungen konnten wir per Rechnungen usw immer nachweisen - da gab es NIE etwas getürktes.
    Aber wie ja in dem Schreiben vom FA steht, wollen die den ZWECK der Fahrt sehen - und das ist NICHT rechtens (denke ich)


    Es ist nicht genug, dass man sich mit JEDER Behörde noch wegen diesen Sachen (EDIT: angeblich rechtlich gesicherten Ansprüchen wegen Behinderung) rumschlagen muss - nein, es wird immer schlimmer!


    Ich wünsche all denen, dass sie persönlich auch in den Genuß von schwerbehinderten Kindern und den dann geforderten Formalien kommen!
    Wenn wir mal bei anderen Sachen so pingelich wären - ich sage nur Wulff und Ehrensold...


    Sorry, das musste jetzt raus!

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie ja in dem Schreiben vom FA steht, wollen die den ZWECK der Fahrt sehen - und das ist NICHT rechtens (denke ich)

    Ein Fahrtenbuch bedingt vollständig Angaben. Sonst hieße es nicht so.

    Ich wünsche all denen, dass sie persönlich auch in den Genuß von schwerbehinderten Kindern und den dann geforderten Formalien kommen!

    Vielleicht genießen die es ja in Ihrer Freizeit und kennen sich deshalb auch aus. :censored:

    Wenn wir mal bei anderen Sachen so pingelich wären - ich sage nur Wulff und Ehrensold...

    Absolut unsachlich und Kneipenparole. Das hat in einem Forum nichts zu suchen.


    Wenn Du gegenüber dem FA bzw. dem Bearbeiter auch in dem Stil argumentiert haben solltest, dann wundert mich deren Reaktion allerdings nicht. Außerdem geht es ja eben nicht um 3.000 km, sondern um bis zu 15.000 km. Wie gesagt, an solchen Eskalationen sind immer zwei Seiten beteiligt. Von Schuld möchte ich hier gar nicht reden. Im Zweifel sollte man sich dann vielleicht doch einmal der Hilfe eines Steuerberaters bedienen. Der hat dann vielleicht eher die richtigen (sachlichen) Argumente.

  • Ich weiss, dass das hier nicht her gehörte. Aber irgendwann kommt auch mal ein Überdruckventil.
    Und ich weiss auch, dass es um die 14.000km geht - die jedes Jahr - trotz der Nachweise - immer auf 3.000km gestutzt wurden und wieder nur Arbeit und Zeit kosten.
    Und nein, ich habe dem 'netten' Finanzbeamten gegenüber (noch) nicht so argumentiert - ich bin aber drauf und dran ihm bzw ihr diesen 'Genuß' zu empfehlen!


    Nur zur Klarstellung: MIR persönlich wäre es deutlich lieber ein 100% gesundes Kind zu haben und ich würde dafür auf ALLES Geld der Welt verzichten!!! Diese paar Euros, die es deshalb mehr gibt wiegen noch nicht einmal annähernd die wahren Kosten auf, die man hat. Und nun muss man sich mit solchen Leuten auch noch dafür rumstreiten und Zettel und Formulare ausfüllen.
    WENN es denn jemand wäre, der/die in dieser Situation ist, die wüßten sicher, was an WAHREN Kosten dem gegenüber steht - diese Leute würden nicht so argumentieren.
    Und das meine ich nicht nur im Bezug auf Fiananzbeamte...

    • Offizieller Beitrag

    Aber wir sind nicht Dein Überdruckventil. Dann kannst Du Dich gerne umgehend hier wieder abmelden.


    Was eine Behinderung für Kosten nach sich zieht, dass werden auch viele von uns zu beurteilen wissen. Aber das spielt hier überhaupt keine Rolle.


    Du hast gefragt, ob das FA Dich zur Führung eines Fahrtbuches auffordern darf, was ich bejaht habe. Die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch lassen sich leicht überall nachlesen. Und die Konsequenzen aus entsprechenden Nachlässigkeiten bei dessen Führung hast Du selber zu spüren bekommen. Und wenn Du jetzt sagst, Du hast Deinen Schriftwechsel immer nur argumentativ und sachlich geführt, dann möchte ich das, alleine schon nach der Reaktion des FA, zumindest in Frage stellen. Abgeshen davon verwalten "diese Leute" unser aller Steuergeld.


    Dir bleibt doch der Rechtsweg. So unwidersprochen wirst Du die Kürzung doch nicht etwa hingenommen haben, oder? Und bei einem Steuerberater bist Du da immer in guten Händen. Du alleine wirst da wohl kaum weiterkommen. Denn auch ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch bedeutet nicht zwingend, dass sich daraus nicht glaubhafte behinderungsbedingte Fahrten über 3.000 km ableiten lassen können. Zumal die Grenze von bis zu 15.000km ja auch Privatfahrten beinhalten darf. Aber das kann nur jemand beurteilen, der die Aufzeichnungen in Augenschein und ggf. verproben kann.

    • Offizieller Beitrag

    Also...


    ich muss hier mal nachfassen. Ich kann die Verärgerung des TE ziemlich gut verstehen.


    Ich habe einen Sohn mit einer 70%igen Schwerbehinderung einer Pflegestufe 1. Ich habe alle Anerkennungen (Behinderung, Pflegestufe, Betreuungsentgelte) nur im Einspruchsverfahren durchsetzen können, teilweise inklusive anwaltlichem Schreiben. Ich habe weiß Gott neben Kinderbetreuung, Arbeit und erhöhtem Betreuungs- und Therapieaufwand meines Kindes, nicht dafür auch noch Kraft und frage mich oft, wie Menschen mit weniger Kraft oder intellektuellem Geschick solche Situationen durchstehen. Mittlerweile bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Vorgehen System zu haben scheint und ich kann nur sagen: auch ICH habe es gründlich satt!



    Meine Stellungnahme zu dem Sachverhalt:


    Das Finanzamt darf ein Fahrtenbuch fordern- für den relevanten Sachverhalt, also für das Kfz, dass ausschließlich und nur mit dem Kind genutzt wird. Das Argument über die Kfz- Steuerbefreiung und der Nutzungsvorgabe liefern schon deshalb keinen ausreichenden Anhaltspunkt, weil es Kfzsteuerlich zulässig ist, das Kfz für Fahrten zum Zwecke der Haushaltsführung des Kindes zu nutzen (einkaufen ohne das Kind mitzunehmen), einkommensteuerlich aber MUSS das Kind dabei sein, um die Fahrten abziehen zu können.


    Ich kann aber absolut keine gesetzlich Grundlage ersehen, nach der auch die restliche private Lebensführung in Form eines Fahrtenbuchs für das andere Kfz, dargelegt werden muss. Ich sehe zwar die Sinnhaftigkeit der Darlegung der insgesamt gefahrenen Kilometer mit dem zweiten Kfz, nicht aber eine Rechtsgrundlage für die Offenlegung der steuerunerheblichen Privatfahrten.


    Das Fahrtenbuch für das betreffende muss dabei folgende Angaben enthalten: Datum, Ziel (Adresse), aufgesuchte Person oder Anlass der Fahrt. Auch hier ist ihr Argument, der Anlass sei irrelevant, weil alle Fahrten bei Behinderung anerkannt gehörten korrekt- aber ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch enthält diese Angaben, da gibt es kein vertun.



    Jeder, der ein solches Kind hat, weiß, wie schnell 3.000 km überschritten sind, wenn ein Kind spezielle Ärzte, Therapeuten und Betreuung benötigt, für die meist nicht nur häufige Besuche, sondern auch weitere Wege in Kauf genommen werden müsssen. Wer aber gesunde Kinder hat, kann das so zumeist nicht erkennen. Daher sollte man geduldig bei den Erklärungen sein.



    Kleiner Tipp: Mitgliedschaft im VdK

  • Ich würde Einspruch einlegen bzw. Klage erheben. Mehr wie eindeutig geht nicht. Theoretisch darfst du deinen Sohn auch jeden Tag mit dem Auto spazierenfahren, wenn ihm das Gut tut :)
    Zur ganz genauen Analyse müsste man deinen bisherigen Schriftverkehr (Argumente) kennen.
    Vielleicht hilft dir das.......


    Nicht beruflich veranlasste Fahrtkosten:


    Kraftfahrzeugkosten behinderter Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben dem Behinderten-Pauschbetrag wie folgt berücksichtigt werden:


    •Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:


    In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15.000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen Die Begrenzung auf jährlich 15.000 km gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Fahrleistung durch eine berufsqualifizierende Ausbildung bedingt ist, die nach der Art der Schwere der Behinderung nur den Einsatz eines Pkw durchgeführt werden kann. In diesem Fall können weitere rein private Fahrten nur noch bis zu 5.000 km jährlich berücksichtigt werden.


    Das heißt:
    Wenn einem hilflosen Behinderten der tägliche Besuch bei Tante Emma zu seinem Wohlbefinden beiträgt, so ist die Fahrt zu genehmigen.
    Wenn dein Sohn im Park Schwäne füttern will, so ist das zu genehmigen.
    Alles was dein Sohn an Fahrten "Veranlasst" weil er es möchte, so ist das anzuerkennen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe doch nichts anderes geschrieben. ?(


    Nur als Blitzableiter möchte ich mich und alle anderen User hier nicht sehen.


    Und inhaltlich habe ich doch auch nichts anderes gesagt.


    Das FA darf auffordern zur Fürhung eines Fahrtenbuches. Die Sinnhaftigkeit des Führens eines Fahrtenbuchs für das zweite Fahrtenbuch vermag ich nicht zu beurteilen, aber grundsätzlich zulässig ist die Aufforderung auch. Ich sage noch einmal, wir kennen nicht die Vorgeschichte und alle Eckdaten des Steuerfalles. Vielleicht auch noch Fahrtkosten bei nichtselbständiger Tätigkeit, Fortbildung und anderen Einkünftsarten. Dann käme Sinn rein. Und er wäre nicht der erste, der durch Rechenfehler etc. auf einmal mehr Kilometer im Rahmen der Steuererklärung untergebracht hätte als er tatsächlich gefahren ist. Und wenn man vielleicht auch noch aus anderen Gründen oder in früheren Veranlagungen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bearbeiter über steuerliche Auslegungen hatte, dann kommt u.U. eines zum anderen.


    Insbesondere sei aber noch einmal zu betonen, dass auch ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nicht gleich in die gründe Tonne gehört. Vielmehr kann es immer noch Indiz für eine gewisse Fahrleistung und deren Veranlassung sein und muss halt durch andere Positionen intesiver untermauert werden. Auch ich bin der Meinung, dass eine pauschale Begrenzung auf die 3000 km nicht begründet ist und insoweit der Rechtsweg eingeschlagen werden sollte. Nur da wird er einen Steuerberater benötigen, da er insoweit mit seinen Argumenten gegenüber dem Bearbeiter nicht durchzudringen vermag. Da hilft dann "ein guter Freund" an der Seite schon eher.

  • Ich habe doch nichts anderes geschrieben.


    ...so kommr es deutlicher rüber.


    Nach den Infos die wir wissen, verstehe ich die Ablehnung nicht.


    MfG Günter


    Nachtrag
    Beim nochmaligem, genauen Lesen des Textes des Fragestellers fallen mir einige merkwürdige Sätze auf :( ...aber die kann man auch so oder so auslegen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Nur als Blitzableiter möchte ich mich und alle anderen User hier nicht sehen.

    Na ja, also ich fühle mich in diesem Thread nicht so. Dieser Miniblitz gegen Leute, die den Hals nicht voll genug kriegen und die, die das für normal befinden, ist ja nun wirklich nicht der Rede wert, wenn man mal bedenkt, was uns hier schon wegen nichts vorgesetzt wurde. Und ich stimme dem Häschen zu und kann den Ärger des TE auch sehr gut nachvollziehen. Ich weiß nicht, ob ich mich da so beherrschen könnte. :S
    Da müßte ich mich dann vermutlich selbst verwarnen X( :dash: :gamer: :grumble:

    • Offizieller Beitrag

    :stick: @ miwe: ich wollte Dich nicht angreifen!



    Zum Sachverhalt: Ich kann mich sogar maßlos aufregen, wenn ich sowas lese... wie soll denn ein gemeiner Steuerpflichtiger hier verständig genug sein, um das zu verstehen?


    Bedenken wir, Steuerberatungskosten allgemeiner Art sind nicht abzugsfähig, weil " Die Finanzbehörde [...] die Abgabe von Erklärungen [soll], die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten." (§ 89 AO) Für mich wäre alle Steuerberatungs- und Anwaltskosten, die dieser Einspruch verursacht eindeutig auf die Finanzverwaltung umzulegen! Nur leider ist das bisher nur theoretisch möglich....



    Das Schreiben des Finanzamts:


    Zitat

    Wie bereits erwähnt sind entsprechende Angaben zu Art und Umfang der Fahrten zwingende Voraussetzung zur Anerkennung. Das gilt natürlich auch für den steuerbefreiten PKW.
    Ich bitte daher für die Zukunft nochmals Angaben über den Anlass, den Zweck und die Entfernung der im Interesse des Kindes erfolgten Fahrten zu machen.


    Art und Umfang: Ja, zweifellos! Anlass und Zweck: ausdrücklich NEIN!


    Zitat

    Nimmt das behinderte Kind neben anderen (gesunden) Familienangehörigen an einer Fahrt teil, die nicht vornehmlich in seinem Interesse unternommen wird, so ist die Fahrt nicht durch die Behinderung veranlasst und damit auch nicht außergewöhnlich im Sinne des Gesetzes.


    Hier steckt mein Zündstoff!Und hierauf würde ich genau meinen Einspruch abstellen!


    EStH 33.4 (und daran hat sich die Finanzverwaltung mehr denn der Steuerbürger zu halten) sagte ausdrücklich:


    Zitat

    In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden.


    Der Rest ist Interpretation der Finanzamtssachbearbeiterin!


    Ich bleibe dabei: Fahrtenbuch: ja. Aber eines.


    Abziehbare Fahrten: ALLE, an denen das Kind teilnimmt bis zur Angemessenheitsgrenze!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bleibe dabei: Fahrtenbuch: ja. Aber eines.

    Das können wir doch gar nicht beurteilen, da wir den gesamten Steuerfall und dessen Historie dazu nicht kennen. Der TE scheint das Prozedere bzw. die Entscheidungen ja schon seit mehreren Jahren letztlich geschluckt zu haben. Warum auch immer.


    Für mich wäre alle Steuerberatungs- und Anwaltskosten, die dieser Einspruch verursacht eindeutig auf die Finanzverwaltung umzulegen! Nur leider ist das bisher nur theoretisch möglich....

    Na ja, so theoretisch auch nicht. Und der Steuerberater wird schon eine Prognose zu etwaigen Erfolgsaussichten treffen können. Wohlgemerkt zu den Erfolgsaussichten des Einspruchs als auch des Kostenersatzes für denselben.

    • Offizieller Beitrag

    Der TE scheint das Prozedere bzw. die Entscheidungen ja schon seit mehreren Jahren letztlich geschluckt zu haben. Warum auch immer.

    Öööhm... ne?


    Eingangsbeitrag:

    Zitat

    Jedes Jahr aufs Neue erkennt das Finanzamt nur die 3.000km an. Jedes
    Jahr aufs Neue lege ich dagegen Widerspruch ein und es wurde immer
    nachgebessert.

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Öööhm... ne?


    Eingangsbeitrag:

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]

    Ich hatte diesen späteren Passus im Kopf.

    Ich weiss, dass das hier nicht her gehörte. Aber irgendwann kommt auch mal ein Überdruckventil.
    Und ich weiss auch, dass es um die 14.000km geht - die jedes Jahr - trotz der Nachweise - immer auf 3.000km gestutzt wurden und wieder nur Arbeit und Zeit kosten.

  • Öööhm... ne?


    Kennen wir den wahren Grund der Ablehnung???
    Ich lege mich mal so weit aus dem Fenster und sage, daß ein normaler Sachbearbeiter beim FA das ganze bis ca. 15000 km nicht ablehnt, wenn die Argumente treffend sind, und Unterlagen vorhanden sind.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich lege mich mal so weit aus dem Fenster und sage, daß ...

    Genau deshalb habe ich mich schon mehrfach ebensoweit hinausgelehnt und behauptet, dass wir eben nicht die ganze Geschichte des Steuerfalles kennen.

  • Genau deshalb habe ich mich schon mehrfach ebensoweit hinausgelehnt


    Was sagt uns das?
    Wenn miwe4 zweifelt, dann 2x genau lesen und der Fall sieht schon ganz anders aus ;) ;)
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nunmehr total weg vom Topic, aber das hier muss ich zur Darstellung eines solchen Falles noch loswerden:


    Ich denke, es nervt den TE einfach, nach mehreren Jahren wieder und wieder angezweifelt zu werden.


    Ich kenne eben diesen laufenden Kampf um die Entwicklung seines Kindes, verbunden mit all den dazugehörenden Sorgen.
    Dann soll die Anerkennung der Behinderung einen Nachteilsausgleich bringen, und man muss sich behandeln lassen, wie ein Bittsteller- dabei hat man eigentlich weder Zeit noch Nerven, solche Nebenschauplätze zu eröffnen. Und mit Verlaub- da verstehe ich die Finanzämter nicht.


    Ich meine, mir scheint die ExelTabelle nicht lang, wenn ich aufliste wieviele km mein Sohn in der KigaZeit absolviert hat:


    1x Wo Logopäde, Entfernung 7,5 km, 46 Wo = 690km
    1x Wo Ergotherapeut, Entfernung 10 km, 46 Wo = 920km
    12 x jährlich Neuropädiater, Entfernung 40km = 960 km
    1x jährlich spezieller Psychologe, üblicherweise 3 Termine, Entfernung 50km = 300km
    2 x jährlich Zahnarzt, Entfernung 10 km = 40 km
    6 x jährlich Kinderarzt, Entfernung 7 km = 84 km


    Entfernung Kita, Entfernung (Glück gehabt, nur) 12,5 km (4 Wege), 180 Tage =9.000km


    Das ist eine ganz normale Auflistung für ein Kind mit einer Behinderung aus der Vorstadt und allein mit den medizinisch notwerndigen Kilometern bin ich bei knapp 3000 und mit den ebenfalls notwendigen Besuchen der Kita bin ich bei knapp 12.000 km. Hier stehen weder Besuche bei Freunden, bei Oma und Opa noch bei Papa. Keine Urlaubsreise und keine Hobbys, kein Zoobesuch, kein Ausflug.


    Ich habe diese Auflistung hier einmal rein gestellt, um zu verdeutlichen, dass es sich bei der Angemessenheitsgrenze des Steuergesetzes um keine sonderlich hohe Grenze handelt, es also wirklich nicht notwendig ist, betroffene Eltern über die Gebühr mit Nachweispflichten zu belasten.
    Meiner Ansicht nach- und von einer vollständigen Schilderung des Sachverhalts ausgehend!!!- wird der Glaubhaftmachung mithilfe einer Zusammenstellung der Fahrten hier genüge getan und der nunmehr jährliche Aufgriff des Sachverhalts ist mehr als unnötig!

  • Ich bin nunmehr total weg vom Topic, aber das hier muss ich zur Darstellung eines solchen Falles noch loswerden:


    ...ich habe volles Verständnis für dich, bin selber Rollstuhlfahrer, 100% mit aG und B und meine Frau ist manchmal auch total frustriert, wenn sie alles ordentlich auf die Reihe bekommen will.
    Aber mit dem FA hatte ich bisher in all den Jahren keinerlei Probleme. Jährliche Fahrleistungen zwischen 3000 und 15000 km wurden immer an Hand von Bellegen auch ohne Fahrtenbuch genehmigt. Ein viel größeres Problem sind der MDK und die Krankenkassen, da muss praktisch täglich gekämpft werden.
    Kopf hoch, mfG Günter :)