Hallo,
um mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, muss ich u.a. die Afa unseres Einfamilienhauses ermitteln. Elemantere Position dazu sind die Anschaffungs-/Herstellkosten der Immobilie.
In 2010 hatten wir die Küche renoviert/saniert, was ich auch in der Steuererklärung für 2010 entsprechend geltend gemacht habe. (Wurde vom FA auch problemlos akzeptiert)
In 2011 hatten wir noch einige Nachzügler, was Ausgaben zur Sanierung der Küche betrifft:
* Einige Schalter/Steckdosen haben wir erst 2011 gekauft.
* Gardinen für die neue Küche wurden erst 2011 gekauft
Fallen diese Ausgaben ebenfalls und (nachträgliche) Herstellungskosten?
Bei den Schalter würde ich vom Gefühl her das bejahen, da sie ja als Bestandteil der Immobilie zu sehen sind. Bei den Gardinen bin ich mir weniger sicher, wohl eher nein.
Wie gesagt: es geht nicht um Werbungskosten, sondern um die Ermittlung der Anschaffungs-/Herstellkosten der Immobile.
gruß anderl