Handwerkerleistungen

  • Hallo,


    bei meiner Steuererklärung 2010 wurden mir Handwerkerleistungen nicht anerkannt.


    Sachverhalt:


    Abschlagszahlung 4000 Euro im Dezember 2009 ohne irgendwelche Angaben über Lohnkosten auf der Rechnung, Restzahlung Anfang Januar 2010 über 2000 Euro.


    Können beide Zahlungen in die 2010er Steuererklärung, da ich bei der Abschlagszahlung nichts über die Höhe der Lohnkosten wusste. Wenn dies nicht möglich ist kann ich die 2009er Erklärung nochmals rückwirkend ändern. Dieser Bescheid ist schon rechtskräftig.


    Bitte um Mithilfe, welche Möglichkeiten bestehen, damit die Handwerkerleistungen anerkannt werden.


    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Welche Rechnung hat denn wann was ausgewiesen und was wurde wann wie bezahlt? Seriöse Handwerker wissen eigentlich von alleine wie ordnungsgemäße Rechnungen auszusehen haben.

  • Was in 2009 bezahlt wurde, kann nicht in 2010 abgesetzt werden. Ich würde mal beim Finanzamt anrufen, den Sachverhalt schildern und nett fragen, ob die bereit wären, den Bescheid von 2009 nochmal zu ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Nützt ihm aber auch nichts, wenn die Anzahlungsrechnung aus 2009 keinen Lohnanteil ausweist. Ansonsten könnten ja Formmängel durch "Rechnungskorrektur i.S. § 35a EStG" nachträglich bereinigt werden.