Hallo,
bei meiner Steuererklärung 2010 wurden mir Handwerkerleistungen nicht anerkannt.
Sachverhalt:
Abschlagszahlung 4000 Euro im Dezember 2009 ohne irgendwelche Angaben über Lohnkosten auf der Rechnung, Restzahlung Anfang Januar 2010 über 2000 Euro.
Können beide Zahlungen in die 2010er Steuererklärung, da ich bei der Abschlagszahlung nichts über die Höhe der Lohnkosten wusste. Wenn dies nicht möglich ist kann ich die 2009er Erklärung nochmals rückwirkend ändern. Dieser Bescheid ist schon rechtskräftig.
Bitte um Mithilfe, welche Möglichkeiten bestehen, damit die Handwerkerleistungen anerkannt werden.
Vielen Dank im Voraus.