Hallo,
ich pflege meinen demenzkranken Vater (Pflegestufe 2) unendgeldlich. Ich hätte jetzt für meine Aufwendungen den Pauschalbetrag von 924 Euro eingetragen. Das reicht aber nicht mal fürs Spritgeld. Ich habe jetzt in bestimmen Beiträgen gelesen, dass man durchaus höhere Pauschalbeträge für dauerhalft hilflose Personen (das trifft auf meinen Vater zu) ansetzen kann. Leider konnte ich für meinen Fall keinen festgeschriebenen Pauschalbetrag in Erfahrung bringen.
Hat jemand Kenntnis was ich in diesem Fall max. pauschal ansetzen könnte?
Vielen Dank!