Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen - Demenz mit Pflegestufe 2

  • Hallo,


    ich pflege meinen demenzkranken Vater (Pflegestufe 2) unendgeldlich. Ich hätte jetzt für meine Aufwendungen den Pauschalbetrag von 924 Euro eingetragen. Das reicht aber nicht mal fürs Spritgeld. Ich habe jetzt in bestimmen Beiträgen gelesen, dass man durchaus höhere Pauschalbeträge für dauerhalft hilflose Personen (das trifft auf meinen Vater zu) ansetzen kann. Leider konnte ich für meinen Fall keinen festgeschriebenen Pauschalbetrag in Erfahrung bringen.


    Hat jemand Kenntnis was ich in diesem Fall max. pauschal ansetzen könnte?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Das reicht aber nicht mal fürs Spritgeld. Ich habe jetzt in bestimmen Beiträgen gelesen, dass man durchaus höhere Pauschalbeträge für dauerhalft hilflose Personen (das trifft auf meinen Vater zu) ansetzen kann.

    Ach ja?

    Leider konnte ich für meinen Fall keinen festgeschriebenen Pauschalbetrag in Erfahrung bringen.

    Warum wohl?


    Dann verlinke doch mal die von Dir gelesenen Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Du beziehst Dich auf eine Aussage in einem Artikel und möchtest eine rechtliche Würdigung dazu aus diesem Forum erhalten. Dann musst du es doch den Forenusern aber auch ermöglichen, diesen Artikel durchzulesen. ?(


    Ansonsten habe ich Dir meine Rechtsauffassung anscheinend nachvollziehbar dargelegt. Darüberhinaus ist sie bereits kürzlich hier im Forum ebenso beantwortet worden. Vielleicht soll man dann auch einmal die Forensuchfunktion nutzen oder einfach nur hier im Forum surfen und lesen.


    Wobei Du an anderer Stelle hier im Forum mit meiner/unserer Arbeit ja zufrieden gewesen zu sein scheinst.

    Aber Reisende soll man nicht aufhalten. Vielen Dank für Deinen Besuch hier bei uns im Forum. ;)

  • ich pflege meinen demenzkranken Vater (Pflegestufe 2) unendgeldlich.


    ...und wer bekommt das Pflegegeld :?: ...das sind immerhin 440,00 €
    ( Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis ) :?:
    MfG Günter


    Die Höhe des Pauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig:
    von 25 und 30 Prozent EUR 310
    von 35 und 40 Prozent EUR 430
    von 45 und 50 EUR 570
    von 55 und 60 EUR 720
    von 65 und 70 Prozent EUR 890
    von 75 und 80 EUR 1.060
    von 85 und 90 Prozent EUR 1.230
    von 95 und 100 Prozent EUR 1.420


    Der Pauschbetrag erhöht sich auf € 3.700 bei dauerhaft hilflosen Menschen und bei Blinden. Um einen Pauschbetrag auf Grund der Behinderung ansetzen zu können, muss mindestens ein Grad der Behinderung von 25 vorliegen. Ist der Grad der Behinderung auf unter 50 festgestellt, wird ein Pauschbetrag nur gewährt, wenn:
    • Renten oder andere Bezüge nach gesetzlichen Vorschriften zustehen, oder
    • die körperliche Beweglichkeit dauerhaft eingebüßt wurde oder eine typischeBerufskrankheit vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber g.horn: diese Beträge stehen dem Behinderten zu.


    Das aber nur für Dich, der TE möchte sowieso keinerlei Informationen mehr. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]