Wie berechnet WISO Kaufmann 2012 Mahnzinsen?

  • Hallo an alle,


    ich muss leider gerade meine allererste Mahnung erstellen. Ich komme aber mit dem von WISO Kaufmann 2012 berechneten Mahnzinsen nicht klar.


    Also, der Kunde schuldet mir 487,90 €, Fälligkeitsdatum: 11.04.2012 (also 12 zinsfähige Tage bis 23.04.2012), Mahnstufe: 1, Zinssatz: 5,12 % (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Nach meiner Berechnung: (487,90 x 12 x 5,12)/36000 = 0,83 € (im Internet wird das mit 366 Tagen gerechnet, also /36600 = 0,82 € - Was ist denn richtig?). Kaufmann 2012 gibt mir hier aber 2,98 € an. Wie kommt dieser Betrag zusammen? Ist meine Berechnung falsch? Habe schon im Formular geschaut, aber da ist keine Formel für diesen Wert, mit der ich was anfangen könnte.


    Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre schön, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen würde. Schon jetzt ein fettes Dankeschön!


    Gruß, Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jlenfers () aus folgendem Grund: Korrektur Datum und Berechnung

  • Also, der Kunde schuldet mir 487,90 €, Fälligkeitsdatum: 12.03.2012 (also 11 zinsfähige Tage bis 23.04.2012),


    ...bei mir sind das 41 Tage ?(
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Also, Fälligkeit war am 11. April.
    Damit ist der erste Tag des Verzugs (und der erste Zinstag) der 12. April. Vom 12. April bis zum 23. April sind es 12 Zinstage. Soweit sind wir uns einig.
    Dass man das Zinsjahr mit 366 Tagen ansetzt, ist mir neu, üblicherweise nimmt man die 360 Banktage. Hier hast Du aber schon erkannt, dass der Unterschied marginal ist...


    Die Zinsen werden nicht im Formular berechnet, sondern anhand der ->Parameter. Offensichtlich hast Du hier einen anderen Zinssatz und wahrscheinlich sogar eine Mahngebühr auf die erste Mahnung (ich tippe auf 2 €). Bitte prüfe das nochmal.
    Außerdem wäre noch zu prüfen, was der OP denn so sagt?

    • Offizieller Beitrag

    danke für den Hinweis! War ein Schreibfehler. Hab es geändert.

    Dann ist aber auch klar, warum das Programm auf 2,98€ kommt. Und banktechnisch wird immer mit 360 Tagen gerechnet.

  • Hallo,


    also das mit den 360/366 Tage ist jetzt geklärt.


    Durch meinem Schreibfehler bin ich der Lösung nun näher gekommen. So wie es aussieht, wird von Kaufmann als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum (12.03.2012) angesetzt. Das sind dann 43 zinsfähige Tage und das passt dann mit den 2,98 €.


    In der Rechnung ist aber dem Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt worden. Damit ist doch dann die Fälligkeit erst am 11.04.2012? Ich darf doch für den Zeitraum, den ich dem Kunden für seine Bezahlung zugestanden habe, keine Zinsen berechnen. Oder liege ich da falsch???


    Gruß, Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Der erste Zinstag ist der Tag NACH Fälligkeit. Da liegst Du richtig ;)
    Mein Verdacht ist, dass Deine Parametereinstellungen nicht stimmen. Bitte prüfe mal folgendes:


    Gehe auf Parameter ->Offene Posten ->Parameter.
    Ganz oben hast Du "Mahnung ab Betrag/ Vorgabe Zahlungsziel für Mahnung / Fälligkeit der Forderung"


    HIER ist Dein Fehler. Bei Dir ist eingestellt "Fälligkeit der Forderung beginnt mit dem Rechnungsdatum", was das bei Dir gerade unerwünschte Verhalten auslöst.

  • Hi Manuel,


    danke für den Tipp. Hatte in den Parametern "Fälligkeit ab Rechnungsdatum" eingestellt. ABER zum Einen kann ich dort maximal "Rechnungsdatum plus sieben Tage" einstellen (also nicht z. B. "ab Zahlungsziel"), zum Anderen hat diese Einstellung überhaupt keinen Einfluss auf den berechneten Zins. Der bleibt so oder so bei 2,98 €.


    Noch irgendjemand eine Idee?


    Gruß, Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    So... ich habe gerade mal beim Buhl Support angerufen und bin dort auf mittelmäßige Ratlosigkeit gestoßen ;)
    Der Supporter, mit dem ich sprach, gibt die Sache mit Link hier zu diesem Beitrag an die Entwicklungsabteilung weiter. Dort wird der Sachverhalt geprüft. Auf meine Bitte hin wird die Lösung des Problems wohl auch hier bekanntgegeben.


    Mit etwas Glück bekommen wir bei einem der nächsten Updates die Möglichkeit, die Zinsberechnung ab Fälligkeit laufen zu lassen, was kaufmännisch richtig wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    unsere Entwickler schreiben zu diesem Thema:


    "Nach unserer Kenntnis ist es zulässig, sofern ein Kunde nicht bezahlt, ab dem ersten Tag die Zinsen zu berechnen. Hintergrund ist, dass die Einräumung eines Zahlungsziels eine freiwillige Option ist, sofern ein Auftraggeber diese Option nicht nutzt, muss er vom Gesetz her für den kompletten Zeitraum die Zinsen bezahlen.


    Ab einer büro+ Version der Ausbaustufe commercial kann über Parameter definiert werden, ob ab Rechnungsdaten oder Abzüglich Nettotage berechnet werden soll."


    Ich gebe das hier einfach mal als Zitat wieder.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel