Ausgaben zu Versorgungsbezügen

    • Offizieller Beitrag

    Dann nimm die Zeile 30 bei Dir heraus, dann stimmt es. Die hat da nichts zu suchen, da mangels Versorgungsbezugs auch kein Jahr des Versorgungsbeginns.


    Bedanke Dich bei Deinem AG, der hat m.E. einiges verbockt. Tröste Dich mit dem Zinsvorteil, den Du einige Monate gehabt hast.

  • Zusammengefasst habe ich das nun so verstanden:


    Da dieses gezahlte Sterbegeld kein Versorgungsbezug ist, werden auch keinerlei Freibeträge etc. abgezogen. Es wird also nicht steuerbegünstigt. Lediglich mein Brutto ist höher. Daduch konnte es passieren, dass ich nun Steuern nachzahlen muss.


    Richtig?


    Der AG hat es deshalb verbockt, da er die Zeile 30 angegeben hat, denn ich habe gegooglet und herausgefunden, dass bei gleichem AG keine zweite Steuerkarte notwendig sei. Verbockt dadurch, dass ich durch die Eingabe der Zeile 30 einen falschen Abzug (Freibetrag etc.) herausbekommen habe und somit von vornerein nicht erkennen konnte, dass ich Steuern nachzahlen muss. So oder so muss ich Stuernnachzahlen, da gibt es keine andere Möglichkeit.


    Richtig?


    Woher weiß das Finanzamt denn, dass das kein Versorgungsbezug ist, wenn der AG das doch so angibt (z.B. mit Zeile 30)?

    • Offizieller Beitrag

    Da dieses gezahlte Sterbegeld kein Versorgungsbezug ist, werden auch keinerlei Freibeträge etc. abgezogen. Es wird also nicht steuerbegünstigt. Lediglich mein Brutto ist höher. Daduch konnte es passieren, dass ich nun Steuern nachzahlen muss.


    Richtig?

    ja

    So oder so muss ich Stuernnachzahlen, da gibt es keine andere Möglichkeit.


    Richtig?

    ja

    Woher weiß das Finanzamt denn, dass das kein Versorgungsbezug ist, wenn der AG das doch so angibt (z.B. mit Zeile 30)?

    Weil es das Steuerrecht kennt und Akten bzw. Speicherdaten führt.

  • OK, vielen Dank für die Information zu dem Strbegeld, nun habe ich es verstanden.


    Nun aber nochmal zu den außergewöhnlichen Belastungen, bzw. Beerdigungkosten. Hier scheint das Finanzamt jedoch einen Fehler gemacht zu haben?! Ich habe ca. 6000,00 Euro Beerdigungskosten angegben und der Nachlass war etwas von ca. 5600,00 Euro (Sparkonto etc.).


    Ich noch GEZ Gebühren ca. 50,00 Euro nachzahlen, Strom ca. 70,00 Euro und Miete 300,00 Euro bezahlen. Außerdem hatte er noch Kreditschulden in Höhe von ca. 1800,00 Euro, die ich auch zahlen musste, sowie 120,00 Euro an gesetzlicher Zuzahlung für eine stationäre Krankenhausbehandlung. Diese Nachlassverbindlichkeiten hatte ich ohne Nachweise vom Nachlass abgezogen, das Finanzam hat dies nicht anerkannt. Wo gebe ich diese Nachlassverbindlichkeiten im Programm ein? War das falsch diese Kosten vom Nachlass (5600,00 Euro) abzuziehen, hätte ich diese Sachen seperat eingeben sollen, so wie die Beerdigungskosten unter außergewöhnliche Belastungen/z.B unter weitere Kosten?


    Diese Nachlassverbindlichkeiten sollte ich dann auch anhand Rechnungen nachweisen, denke ich.


    Zählen die Kosten für die Wohnungsauflösung (Kontainer, Sperrmüll) auch zu den Nachlasverbindlichkeiten?


    Noch eine kleine BItte: Ich weiß, dass Du mir einen Link angegeben und es auch bereits erklärt hast. Bedenke bitte, dass ich nicht (für dich vielleicht dämlich und) wiederholen nachfragen würde, wenn ich es dadurch verstanden hätte. Ich möchte Einspruch beim Finanzamt einlegen und dazu will ich verstehen was ich möchte. Der einfachheithalter reichen mir Zitatangaben und kurze Antwoten dazu vollig aus. Solltest Du etwas anders sehen, bitte einen kurzen Hinweis.


    Vielen lieben Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach Plus-Minus-rechnung. habe ich ja schon gesagt. Und wenn die Beerdigungskosten dann eben den Wert des Nachlasses übersteigen, verbleiben, unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung, abziehbare außergewöhnliche Belastungen. Zu dem Wert des Nachlasses gehört übrigens auch das gezahlte Sterbegeld.

  • Danke, das habe ich bereits auch, und andere Informationen erhalten, als Du zu wissen meinst - sogar ohne einen Cent zu bezahlen und ohne ihm 24 Stunden etwas aus der Nase bohren zu müssen. Dich scheinen Unwissende und Nachfrager ja nur zu nerven. Wie heißt es doch so schön in den Forumsregeln? "Denke immer daran, dass du es mit Menschen zu tun hast. Das bedeutet vor allem, andere Teilnehmer des Forums so zu behandeln, wie du selbst behandelt werden möchtest."


    Deine herablassenden Art vermittelt mir jedenfalls, als wäre ich zu blöd zum Suchen oder zum richtig irgendwo etwas Einzugeben bzw. zu erkennen, was wo bescheinigt wurde.


    Nur mal ein paar Beispiele:


    "Oder noch besser, nutze doch einfach einmal die komfortable Forensuchfunktion mit geeigneten Suchwörtern und wundere, oder besser freue, Dich über die zahlreichen vorhandenen Infos zu diesem Thema."


    "Ab und zu würde auch einfach googlen helfen:..."


    "....und die Zahlung ist mit Sicherheit auch so nicht bescheinigt."


    "Weil Du es wahrscheinlich eben nicht zutreffend eingetragen hast."


    "Das würde ich gerne mal sehen. Ich nicht:... "


    und die nun Krönung:


    "Bedanke Dich bei Deinem AG, der hat m.E. einiges verbockt. Tröste Dich mit dem Zinsvorteil, den Du einige Monate gehabt hast."


    Meinst Du eigentlich, mir macht es Spaß, mich mich wiederum mit dem Tod meines Vaters zu beschäftigen? Entschuldige bitte, dass ich mit meinen Aniegen, welches ja sowas von einfach zu googlen ist, trotzem mit meinen blöden Fragen hier Rat gesucht habe. Ich würde Dir mal ein Kommunikationstraining empfehlen, damit Du mal einen andern Umgangston an den Tag legen kannst.


    Von mir aus könnt Ihr mein Konto hier löschen, ich werde hier bestimmt keinen Rat mehr suchen!


    Eine schöne Woche wünsche ich.

    • Offizieller Beitrag

    Und dafür opfere ich meine Freizeit und erstelle noch entsprechende Testdatenbanken. Ich kann es echt nicht fassen. :thumbdown: :censored:


    Für andere, die dies mal finden. Ich bleibe bei den von mir genannten Rechtsauffassungen bezogen auf die geschilderten Sachverhalte.

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so zur Info: die "Melden"-Funktion dient nicht der Kommunikation mit der Forumsadministration oder gar der Firma Buhl, sondern nur zur Meldung von einzelnen Regelwidrigen Beiträgen an die Moderaten, die nicht von Buhl sind oder für Buhl arbeiten. Konnte ich leider nicht per PN klären. :whistling: