Altersvorsorgebeiträge

  • Guten Tag,


    Ich habe meinen Steuerbescheid 2011 erhalten und dabei eine Abweichung festgestellt, die auch durch einen Einspruch nicht geklärrt wurde.


    Thema: Riester


    Ich bin vereheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich habe einen unmittelbaren Riestervertrag und meine Frau einen mittelbaren Riestervertrag. Meine Frau zahlt Ihre Zulagen und die Zulagen für die Kinder in den Vertrag ein (= 154,-- + 2 X 185,-- = 524 ,--), während ich 1422,-- Eigenleistungen plus 154,-- Zulage in den unmittelbaren Vertrag eingezahlt habe.


    Das WISO-Steuerprogramm hat deshalb 2100,-- als anzusetzende Sonderausgabenabzug angenommen und zwar


    1422,-- Mindesteigenbetrag plus 308,-- Grundzulagen plus 370,-- Kinderzulagen.


    Das FA erkennt jedoch nur 1.895,-- an.


    Begründung. "Der Mindesteigenbeitrag bei der Altersvorsorge, gemäß 10 a EStG i.V. mit ³ 86 EStG beträgt 2.332,-- Euro (4 % von 58.300,-- Euro) im Kalendajahr 2011. Geleistet worden sind jedoch lediglich 1.422,-- Euro, so dass eine Kürzung der Zulagen erfolgte."


    Hinweis: Die Zulage für 2011 von der Zulagenstelle liegt mir bisher noch nicht vor, da diese immer im Folgejahr ermittel wird. In der Vergangenheit habe ich jedoch immer die voll Zulage erhalten, wenn ich den den jeweiligen Mindesteigenbetrag gezahlt hatte.


    Wer hat recht? Wiso oder das FA?


    Wo liegt mein Denkfehler bzw. der des FAs?


    Ich würde mich über eine Aufklärung wirklich sehr freuen.


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    1422,-- Mindesteigenbetrag plus 308,-- Grundzulagen plus 370,-- Kinderzulagen.


    Und hier liegt wahrscheinlich Dein Fehler.


    Ins Programm werden von beiden nur die selbst geleisteten Eigenbeiträge eingetragen; also ohne die Zulagen, die ja später dem Vertrag gutgeschrieben werden.

  • Hallo TNT,


    die Zahlen deuten darauf hin, dass das Finanzamt den mittelbar begünstigten Vertrag Deiner Ehefrau nicht anerkannt bzw. in die Berechnung einbezogen hat.


    Warum das so ist, musst Du mit dem Finanzamt klären, eventuell ist der Vertrag dem Finanzamt gar nicht bekannt?


    Seit 2010 müssen keine Bescheinigungen nach §10a EStG mehr erstellt werden, der Anbieter meldet die Verträge selbst dem Finanzamt. Wenn man dem widersprochen hat, erfolgt die Meldung nicht! Bei neuen Verträgen (Beginn 2010 oder 2011) muss man, glaube ich zumindest, der Übertragung explizit zustimmen. Wendet Euch also an den Anbieter des Vertrages Deiner Frau, ob er den Vertag gemeldet hat.


    Ach ja, klären solltet Ihr natürlich auch, ob Deine Frau tatsächlich mittelbar begünstigt ist. Ist sie das nicht, sondern ist sie unmittelbar begünstigt, hat sie keine Eigenbeiträge gezahlt und erhält auch keine Zulagen. Mit den gleichen Folgen im Steuerbescheid.


    Viele Grüße
    Rautka