Guten Tag,
Ich habe meinen Steuerbescheid 2011 erhalten und dabei eine Abweichung festgestellt, die auch durch einen Einspruch nicht geklärrt wurde.
Thema: Riester
Ich bin vereheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich habe einen unmittelbaren Riestervertrag und meine Frau einen mittelbaren Riestervertrag. Meine Frau zahlt Ihre Zulagen und die Zulagen für die Kinder in den Vertrag ein (= 154,-- + 2 X 185,-- = 524 ,--), während ich 1422,-- Eigenleistungen plus 154,-- Zulage in den unmittelbaren Vertrag eingezahlt habe.
Das WISO-Steuerprogramm hat deshalb 2100,-- als anzusetzende Sonderausgabenabzug angenommen und zwar
1422,-- Mindesteigenbetrag plus 308,-- Grundzulagen plus 370,-- Kinderzulagen.
Das FA erkennt jedoch nur 1.895,-- an.
Begründung. "Der Mindesteigenbeitrag bei der Altersvorsorge, gemäß 10 a EStG i.V. mit ³ 86 EStG beträgt 2.332,-- Euro (4 % von 58.300,-- Euro) im Kalendajahr 2011. Geleistet worden sind jedoch lediglich 1.422,-- Euro, so dass eine Kürzung der Zulagen erfolgte."
Hinweis: Die Zulage für 2011 von der Zulagenstelle liegt mir bisher noch nicht vor, da diese immer im Folgejahr ermittel wird. In der Vergangenheit habe ich jedoch immer die voll Zulage erhalten, wenn ich den den jeweiligen Mindesteigenbetrag gezahlt hatte.
Wer hat recht? Wiso oder das FA?
Wo liegt mein Denkfehler bzw. der des FAs?
Ich würde mich über eine Aufklärung wirklich sehr freuen.
Gruss